Wohngeld-Unterlagen können Sie in vielen Städten und Gemeinden per Fax an die Wohngeldstelle schicken. Mit SofortFax geht das ohne Faxgerät direkt aus dem Browser: PDF oder Fotos hochladen, Faxnummer der Wohngeldstelle eingeben, bezahlen. Ein Fax bis 5 Seiten kostet 2,49 €, bis 20 Seiten 3,49 €. Sie erhalten einen Sendebericht mit Datum und Uhrzeit.

Kurz zusammengefasst: Wohngeld gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht. Wer spät im Monat dran ist, faxt den Antrag noch am selben Tag. Fehlende Nachweise lassen sich danach nachreichen.

Warum der Eingangsmonat so wichtig ist

Nach dem Wohngeldgesetz wird Wohngeld vom Ersten des Monats an bewilligt, in dem der Antrag gestellt wurde. Rückwirkend für frühere Monate gibt es nichts. Ein Antrag, der am 30. per Fax eingeht, sichert also den ganzen laufenden Monat. Ein Brief, der erst am 2. des Folgemonats ankommt, kostet einen Monat Wohngeld.

Wichtig: Prüfen Sie auf der Webseite Ihrer Wohngeldstelle, ob ein unterschriebener Antrag per Fax angenommen wird. Viele Stellen akzeptieren das, manche verlangen das Original später nach. Ein Fax am letzten Tag des Monats zählt noch für diesen Monat, ein Brief, der erst am 2. ankommt, nicht mehr. Der Sendebericht zeigt Datum und Uhrzeit. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Welche Unterlagen die Wohngeldstelle meist verlangt

Welche Nachweise genau fehlen, steht meist im Anforderungsschreiben. Nennen Sie auf jeder Sendung Ihr Aktenzeichen und Ihren Namen, am besten auf einem Deckblatt.

So faxen Sie die Unterlagen mit SofortFax

  1. Unterlagen scannen oder fotografieren: Am Handy mit der Scan-Funktion (iPhone: Notizen oder Dateien, Android: Google Drive), sonst als PDF speichern.
  2. Auf sofortfax.de hochladen: Mehrere Dateien für dieselbe Nummer werden automatisch zu einem Fax zusammengefügt. PDF, JPG und PNG lassen sich mischen.
  3. Faxnummer eingeben: Die Nummer steht im Schreiben der Stelle oder auf ihrer Webseite. Mit Vorwahl, ohne Leerzeichen.
  4. Bezahlen: Einmalig per Karte, PayPal, Apple Pay oder Google Pay. Kein Konto, kein Abo.
  5. Sendebericht ablegen: Er kommt per E-Mail mit Datum, Uhrzeit, Zielnummer und Bild der ersten Seite.

Bis 5 Seiten kostet ein Fax 2,49 €, bis 20 Seiten 3,49 € und bis 40 Seiten 4,99 €. Abgerechnet wird nach der Gesamtseitenzahl, nicht pro Datei. Kommt ein Fax nicht an, wird automatisch erstattet. Mehr zu langen Sendungen im Artikel Mehrseitige Dokumente faxen.

Wohngeld-Unterlagen jetzt faxen

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Typische Fehler

Häufige Fragen zum Wohngeld per Fax

Kann ich den Wohngeld-Antrag faxen?

In vielen Kommunen ja. Ob die Wohngeldstelle einen unterschriebenen Antrag per Fax annimmt, steht auf ihrer Webseite oder im Schreiben. Nachweise werden fast überall auch per Fax angenommen.

Ab wann gibt es Wohngeld?

Ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht. Rückwirkend für frühere Monate gibt es kein Wohngeld.

Was kostet das Fax an die Wohngeldstelle?

Mit SofortFax kostet ein Fax bis 5 Seiten 2,49 €, bis 20 Seiten 3,49 € und bis 40 Seiten 4,99 €. Es gibt kein Abo.

Habe ich einen Nachweis, dass das Fax angekommen ist?

Sie bekommen einen Sendebericht per E-Mail mit Datum, Uhrzeit, Zielnummer und einem Bild der ersten Seite.

Brauche ich ein Faxgerät?

Nein. SofortFax läuft im Browser auf Handy, Tablet und PC.

Fazit

Beim Wohngeld zählt der Monat, in dem der Antrag eingeht. Per Fax ist er noch am selben Tag bei der Wohngeldstelle, auch am Monatsende. SofortFax ist dafür eine einfache Plattform zum Online-Faxen: ohne Gerät, ohne Konto, mit Sendebericht als Nachweis.