Wer Leistungen vom Jobcenter bezieht, muss regelmäßig Unterlagen einreichen: Weiterbewilligungsanträge, Kontoauszüge, Mietbescheinigungen, Lohnabrechnungen oder Nachweise, die per Brief angefordert wurden. Oft ist dafür eine Frist gesetzt. Gehen Unterlagen auf dem Postweg verloren, kann das Ärger bis hin zu fehlenden Zahlungen bedeuten. Mit einem Fax haben Sie einen Beleg, wann Sie was geschickt haben.

💡 Kurz zusammengefasst: Schreiben Sie auf jede Seite Ihre Kundennummer und die Nummer der Bedarfsgemeinschaft. Die Faxnummer steht im Briefkopf der Schreiben Ihres Jobcenters. Einen Widerspruch gegen einen Bescheid legen Sie innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe ein.

Diese Angaben gehören aufs Fax

Im Jobcenter gehen täglich viele Dokumente ein. Damit Ihre Unterlagen in der richtigen Akte landen, braucht das Fax eindeutige Angaben:

Ein kurzes Deckblatt mit diesen Angaben erleichtert die Zuordnung. Wie das aussieht, zeigt unser Artikel zum Fax-Deckblatt.

Widerspruch gegen einen Bescheid

Halten Sie einen Bescheid für falsch, etwa weil Einkommen falsch angerechnet oder Unterkunftskosten nicht vollständig berücksichtigt wurden, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Die genaue Frist und die Stelle, an die der Widerspruch gehen muss, stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Ein unterschriebenes Fax erfüllt die Schriftform.

[Vor- und Nachname, Anschrift] Kundennummer: [Nummer] BG-Nummer: [Nummer] An das Jobcenter [Ort] Per Fax an: [Faxnummer aus dem Bescheid] [Ort], den [Datum] Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den oben genannten Bescheid lege ich Widerspruch ein. Die Begründung reiche ich nach. [Oder: Begründung: ...] Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerspruchs. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]

⚠️ Wichtig: Ein Widerspruch hält eine Kürzung oder Rückforderung nicht in jedem Fall automatisch auf. Wenn es um Ihren Lebensunterhalt geht, lassen Sie sich beraten, zum Beispiel bei einer Sozialberatungsstelle. Mit geringem Einkommen können Sie beim Amtsgericht einen Beratungsschein für eine anwaltliche Beratung beantragen.

So faxen Sie Unterlagen ans Jobcenter

  1. Unterlagen sammeln – Kontoauszüge und Bescheinigungen als PDF herunterladen oder mit dem Handy fotografieren. Ob und was Sie auf Kontoauszügen schwärzen dürfen, klären Sie im Zweifel vorher mit dem Jobcenter.
  2. Deckblatt oder Anschreiben voranstellen – mit Kunden- und BG-Nummer.
  3. Faxnummer prüfen – Nehmen Sie die Nummer aus dem aktuellen Schreiben Ihres Jobcenters. Viele Jobcenter haben unterschiedliche Nummern für einzelne Teams.
  4. Senden und Beleg sichern – Mit SofortFax laden Sie die Dateien hoch und senden. Den Sendebericht bekommen Sie per E-Mail. Speichern Sie ihn zusammen mit den gesendeten Unterlagen.

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Fax, Post oder jobcenter.digital?

Viele Jobcenter bieten mit jobcenter.digital ein Online-Portal an, über das Sie Anträge stellen und Unterlagen hochladen können. Wenn Sie dort ein Konto haben und alles funktioniert, ist das ein guter Weg. Das Fax ist die Alternative, wenn Sie kein Konto haben, das Portal nicht weiterhilft oder ein Widerspruch noch heute ankommen muss. Gegenüber der Post hat das Fax einen klaren Vorteil: Sie wissen sofort, dass die Übertragung geklappt hat.

Lange Dokumente

Kontoauszüge für mehrere Monate kommen schnell auf viele Seiten. Bei SofortFax können Sie bis zu 40 Seiten in einem Vorgang senden. Bei sehr vielen Seiten lohnt es sich, in mehrere Faxe aufzuteilen und auf jedem Deckblatt „Teil 1 von 2“ zu vermerken.

Häufige Fragen zum Fax ans Jobcenter

Wo finde ich die Faxnummer meines Jobcenters?

Im Briefkopf der Schreiben, die Sie vom Jobcenter bekommen, oder auf der Website Ihres Jobcenters. Nutzen Sie möglichst die Nummer aus dem aktuellen Schreiben.

Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?

Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Die Einzelheiten stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.

Reicht der Sendebericht als Nachweis?

Der Sendebericht belegt Datum, Uhrzeit, Empfängernummer und Seitenzahl der Übertragung. Bitten Sie bei wichtigen Schreiben zusätzlich um eine Eingangsbestätigung.

Kann ich Kontoauszüge per Fax schicken?

Ja. Achten Sie auf gute Lesbarkeit und vermerken Sie Ihre Kunden- und BG-Nummer auf dem Deckblatt.

Fazit

Mit Kunden- und BG-Nummer auf dem Deckblatt, der Faxnummer aus dem aktuellen Schreiben und dem Sendebericht als Beleg kommen Ihre Unterlagen sicher beim Jobcenter an. Für einen Widerspruch gilt die Monatsfrist. Senden Sie lieber einige Tage vorher.