Ein Wasserschaden, ein Einbruch, ein Autounfall – in solchen Situationen zählt Geschwindigkeit. Viele Versicherungsverträge schreiben vor, dass Schäden "unverzüglich" oder innerhalb einer bestimmten Frist zu melden sind. Wer diese Frist versäumt, riskiert eine Kürzung oder sogar die Ablehnung der Schadensleistung. Die Schadensmeldung per Fax hat dabei einen entscheidenden Vorteil gegenüber E-Mail: Der Sendebericht des Faxgeräts gilt als belastbarer Nachweis über Datum und Uhrzeit der Übermittlung. Mit SofortFax senden Sie Ihre Schadensmeldung ohne eigenes Faxgerät – und erhalten den Sendebericht per E-Mail.
Fristen beachten: Die meisten Versicherungsverträge verlangen eine Schadensmeldung innerhalb von 24–72 Stunden nach Eintritt des Schadens. Lesen Sie Ihre Versicherungsbedingungen (AVB) genau durch. Im Zweifel: sofort melden.
Wann sollte ich die Schadensmeldung per Fax senden?
Das Fax bietet sich insbesondere dann an, wenn Sie einen belegbaren Nachweis über den Zeitpunkt der Schadensmeldung benötigen. Typische Situationen:
- Kurz vor Fristablauf: Anders als bei einem Brief gilt das Fax mit Sendebericht als sofort zugegangen
- Außerhalb der Geschäftszeiten: Das Fax landet im Gerät der Versicherung, auch wenn das Büro geschlossen ist
- Wenn E-Mail nicht akzeptiert wird: Manche Versicherer akzeptieren Schadensmeldungen nur schriftlich per Brief oder Fax
- Als Sicherung parallel zur Online-Meldung: Fax als zusätzlicher Beweis neben der digitalen Meldung
Welche Informationen gehören in die Schadensmeldung?
Eine vollständige Schadensmeldung per Fax sollte alle relevanten Fakten auf einen Blick liefern. Unvollständige Meldungen verzögern die Bearbeitung und können im schlimmsten Fall als nicht fristgerecht gewertet werden.
| Angabe | Details |
|---|---|
| Versicherungsnehmer | Name, Anschrift, Geburtsdatum |
| Versicherungsnummer | Aus dem Versicherungsschein |
| Art des Schadens | Wasserschaden, Einbruch, Kfz-Schaden usw. |
| Schadensdatum und -uhrzeit | So genau wie möglich |
| Schadensort | Vollständige Adresse des Schadenorts |
| Schadensbeschreibung | Kurzer, sachlicher Hergang |
| Geschätzter Schadenswert | Falls bezifferbar |
| Zeugen/Dritte Beteiligte | Namen und Kontaktdaten |
| Polizei eingeschaltet? | Aktenzeichen falls vorhanden |
| Kontaktdaten | Telefon und E-Mail für Rückfragen |
Schadensmeldung per Fax – Schritt für Schritt
- Faxnummer der Versicherung ermitteln: Steht auf dem Versicherungsschein, der Versicherungskarte oder der Website Ihrer Versicherung – oft unter "Schaden melden" oder "Kontakt".
- Schadensmeldung verfassen: Als Word-Dokument oder direkt als PDF. Klarer Betreff: "Schadensmeldung – Versicherungsnummer [XXXXX]".
- Fotos/Belege anhängen: Falls Sie Fotos als PDF beifügen möchten, in einem Dokument zusammenführen.
- PDF hochladen und senden: Auf SofortFax die PDF hochladen, Faxnummer eingeben, absenden.
- Sendebericht sichern: Den Sendebericht per E-Mail als PDF ausdrucken oder abspeichern – er ist Ihr Beweis.
Tipp: Schreiben Sie im Betreff Ihrer Schadensmeldung immer die Versicherungsnummer. Das beschleunigt die Zuordnung erheblich und vermeidet Rückfragen der Versicherung.
Schadensmeldung für verschiedene Versicherungsarten
Hausratversicherung – Einbruch oder Wasserschaden
Melden Sie Einbrüche immer zuerst der Polizei und dann Ihrer Hausratversicherung. Bei Wasserschäden durch Rohrbruch ist schnelles Handeln wichtig – fotografieren Sie den Schaden, bevor er beseitigt wird. Die Faxnummer Ihrer Hausratversicherung finden Sie auf der Versicherungspolice.
Kfz-Versicherung – Unfall oder Diebstahl
Bei einem Kfz-Schaden haben Sie in der Regel 7 bis 10 Tage Zeit für die Meldung an Ihre Kaskoversicherung. Bei Personenschäden oder Unfällen mit Dritten gilt: sofort melden. Halten Sie Polizeibericht und Unfallprotokoll bereit.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Hier ist besondere Sorgfalt geboten – alle Unterlagen (Arztatteste, Diagnosen) sollten vollständig beigefügt werden. Senden Sie Dokumente dieser Tragweite immer per Einschreiben als Ergänzung zum Fax.
Rechtsschutzversicherung
Für die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung ist eine schriftliche Anfrage oft zwingend vorgeschrieben. Schildern Sie den Sachverhalt klar und knapp – die Versicherung entscheidet auf Basis Ihrer Darstellung.
Schadensmeldung in Österreich – +43
In Österreich gelten grundsätzlich dieselben Grundsätze für Schadensmeldungen. Relevante Stellen und Besonderheiten:
- AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt): Zuständig für Arbeitsunfälle – auva.at · +43 1 33111-0
- ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse): Krankheitsbedingte Ausfälle – oegk.at
- PVA (Pensionsversicherungsanstalt): Bei berufsunfähigkeitsbezogenen Anträgen – pva.at
- Private Versicherungen AT: Wiener Städtische, Generali AT, Uniqa, Allianz AT – Faxnummern auf der jeweiligen Website
- Faxnummern nach Österreich: immer mit Ländervorwahl +43 angeben
SofortFax unterstützt den Faxversand nach Österreich (+43) ohne Aufpreis.
Häufige Fehler bei der Schadensmeldung
- Zu spät melden: Auch wenn die Frist "unverzüglich" unklar klingt – melden Sie so früh wie möglich
- Unvollständige Angaben: Fehlende Versicherungsnummer oder Schadensdatum verlangsamt die Bearbeitung
- Kein Nachweis der Übermittlung: E-Mail ohne Lesebestätigung ist kein sicherer Beweis – das Fax mit Sendebericht schon
- Schaden selbst beseitigen vor Begutachtung: Warten Sie auf die Freigabe des Versicherers, bevor Reparaturen beginnen
- Falsche Schadenssumme: Machen Sie keine spekulativen Angaben – halten Sie sich an nachweisbare Werte
Häufige Fragen zur Schadensmeldung per Fax
Ist ein Fax-Sendebericht ein rechtsgültiger Nachweis?
Der Sendebericht eines Faxgeräts gilt in der deutschen und österreichischen Rechtsprechung als Indiz für den Zugang des Faxes. Er enthält Datum, Uhrzeit, Empfängernummer und Status der Übertragung. In Streitfällen vor Gericht ist der Sendebericht ein anerkanntes Beweismittel – anders als eine E-Mail ohne Lesebestätigung.
Kann ich die Schadensmeldung per Fax und per Online-Portal einreichen?
Ja – das ist sogar empfehlenswert. Melden Sie den Schaden digital über das Kundenportal Ihrer Versicherung und senden Sie zusätzlich ein Fax als schriftlichen Nachweis. So sind Sie doppelt abgesichert.
Was wenn die Faxnummer besetzt ist?
Versuchen Sie es zu einem anderen Zeitpunkt erneut oder rufen Sie die Versicherung an, um eine alternative Nummer zu erfragen. Dokumentieren Sie Ihre Versuche (Datum, Uhrzeit, Nummer).
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Fazit
Die Schadensmeldung per Fax ist die sicherste Methode, um den Eingang bei der Versicherung fristgerecht nachzuweisen. Der Sendebericht dokumentiert Datum, Uhrzeit und Empfängernummer – das ist in Streitfällen deutlich belastbarer als eine einfache E-Mail. Mit SofortFax senden Sie Ihre Schadensmeldung ohne eigenes Faxgerät direkt aus dem Browser – in Deutschland und Österreich (+43). Die Bestätigung erhalten Sie per E-Mail.