Jedes Jahr erhalten Millionen Deutsche einen Steuerbescheid – und nicht immer stimmt das Ergebnis. Ob das Finanzamt Werbungskosten nicht anerkannt hat, Sonderausgaben fehlerhaft berechnet wurden oder du grundsätzlich anderer Meinung bist: Du hast das Recht, Einspruch einzulegen. Fax ist dabei die zuverlässigste Methode, weil der Sendebericht den rechtzeitigen Eingang beim Finanzamt dokumentiert.

Achtung Frist: Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Gilt der Bescheid als drei Tage nach Absendung zugegangen. Verpass die Frist nicht – sie gilt auch dann, wenn du noch keine Begründung hast.

Warum Fax die sicherste Methode ist

Bei einem Einspruch zählt der Zeitpunkt des Eingangs beim Finanzamt – nicht der Zeitpunkt des Absendens. Fax hat gegenüber anderen Methoden entscheidende Vorteile:

Einspruchsfrist – das musst du wissen

Die Einspruchsfrist beginnt mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids. Kommt der Bescheid per Post, gilt er als bekannt gegeben:

Von diesem Tag an läuft die Monatsfrist. Beispiel: Bescheid datiert auf den 1. Juni → gilt als bekannt gegeben am 4. Juni → Einspruchsfrist endet am 4. Juli.

💡 Tipp: Lege den Einspruch auch dann fristgerecht ein, wenn du noch keine vollständige Begründung hast. Schreibe einfach: "Die Begründung wird nachgereicht." Das Finanzamt gewährt dann eine Frist für die Nachreichung.

Muster-Schreiben: Einspruch per Fax

Dein Einspruch muss keine bestimmte Form haben – aber folgende Inhalte sind Pflicht. Nutze dieses Muster als Vorlage:

Muster-Einspruch – zum AnpassenVorname Nachname Musterstraße 1 12345 Musterstadt Finanzamt [Name des zuständigen Finanzamts] [Faxnummer des Finanzamts] [Ort], [Datum] Steuernummer: [Deine Steuernummer] Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid [Jahr] Ihr Bescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen [falls vorhanden] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den oben genannten Steuerbescheid ein. [Optional: Begründung, z.B.:] Ich beantrage die Berücksichtigung meiner Werbungskosten in Höhe von [Betrag] €, die im Bescheid nicht anerkannt wurden. Die ausführliche Begründung mit Belegen reiche ich bis zum [Datum + 4 Wochen] nach. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname]

Schritt für Schritt: Einspruch per Fax einreichen

  1. Muster-Schreiben ausfüllen – Name, Steuernummer, Datum des Bescheids, dein Einspruchsgrund
  2. Als PDF speichern – in Word: Datei → Speichern unter → PDF. Auf dem iPhone/Mac: Drucken → Als PDF sichern
  3. Faxnummer deines Finanzamts herausfinden – steht auf dem Bescheid oder im Behördenverzeichnis auf SofortFax.de
  4. PDF auf SofortFax.de hochladen und Faxnummer eingeben
  5. Bezahlen und abschicken – 2,49 € für 1–5 Seiten
  6. Bestätigungs-E-Mail aufbewahren – sie dient als Nachweis der fristgerechten Übermittlung

Faxnummern der wichtigsten Finanzämter

FinanzamtFaxnummer
FA München – Arbeitnehmer089 1252-1991
FA München – Selbstständige089 1252-1992
FA Mitte/Tiergarten (Berlin)030 9024-22 900
FA Hamburg-Nord040 4279-58001
FA Frankfurt am Main III069 2545-3999
FA Stuttgart I0711 6673-5010
FA Köln-Mitte0221 92400-275
FA Ingolstadt0841 311-133
FA Düsseldorf-Mitte0211 7795870

Dein Finanzamt nicht dabei? Die Faxnummer steht auf deinem Steuerbescheid oder auf der Website deines Bundeslandes unter "Finanzämter". Auf SofortFax.de kannst du jede beliebige Faxnummer direkt eingeben.

Häufige Gründe für einen Einspruch

📋 Ruhendes Verfahren: Wenn es zu einer Rechtsfrage ein laufendes Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) gibt, kannst du beantragen, dass dein Einspruch bis zur Entscheidung "ruht". Das ist besonders sinnvoll, wenn du dich auf ein laufendes BFH-Urteil berufen möchtest.

Einspruch jetzt per Fax einreichen

Muster ausfüllen, als PDF speichern, absenden.
Sendebericht als Fristnachweis – sofort per E-Mail.

Fax jetzt senden →

Ab 2,49 € · Bestätigung per E-Mail · DSGVO-konform

Fazit

Einspruch gegen den Steuerbescheid per Fax einzulegen ist die schnellste und sicherste Methode. Der Sendebericht von SofortFax dokumentiert den rechtzeitigen Eingang beim Finanzamt – wichtiger Nachweis falls es später Diskussionen um die Frist geben sollte. Das Muster-Schreiben ausfüllen, als PDF speichern, auf SofortFax.de hochladen – fertig.

Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater.