Jedes Jahr erhalten Millionen Deutsche einen Steuerbescheid – und nicht immer stimmt das Ergebnis. Ob das Finanzamt Werbungskosten nicht anerkannt hat, Sonderausgaben fehlerhaft berechnet wurden oder du grundsätzlich anderer Meinung bist: Du hast das Recht, Einspruch einzulegen. Fax ist dabei die zuverlässigste Methode, weil der Sendebericht den rechtzeitigen Eingang beim Finanzamt dokumentiert.
⏰ Achtung Frist: Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Gilt der Bescheid als drei Tage nach Absendung zugegangen. Verpass die Frist nicht – sie gilt auch dann, wenn du noch keine Begründung hast.
Warum Fax die sicherste Methode ist
Bei einem Einspruch zählt der Zeitpunkt des Eingangs beim Finanzamt – nicht der Zeitpunkt des Absendens. Fax hat gegenüber anderen Methoden entscheidende Vorteile:
- Sendebericht als Nachweis – dokumentiert exakt Datum, Uhrzeit und Empfangsstatus
- Schnell – das Fax kommt innerhalb von Minuten an, nicht nach 2–3 Tagen wie ein Brief
- Kein Postrisiko – Briefe können verloren gehen, Fax nicht
- Günstiger als Einschreiben – ab 2,49 € statt 3–5 € mit Rückschein
Einspruchsfrist – das musst du wissen
Die Einspruchsfrist beginnt mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids. Kommt der Bescheid per Post, gilt er als bekannt gegeben:
- 3 Tage nach dem Datum auf dem Bescheid (nicht nach dem Einwurf in deinen Briefkasten)
- Fällt der dritte Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, gilt der nächste Werktag
Von diesem Tag an läuft die Monatsfrist. Beispiel: Bescheid datiert auf den 1. Juni → gilt als bekannt gegeben am 4. Juni → Einspruchsfrist endet am 4. Juli.
💡 Tipp: Lege den Einspruch auch dann fristgerecht ein, wenn du noch keine vollständige Begründung hast. Schreibe einfach: "Die Begründung wird nachgereicht." Das Finanzamt gewährt dann eine Frist für die Nachreichung.
Muster-Schreiben: Einspruch per Fax
Dein Einspruch muss keine bestimmte Form haben – aber folgende Inhalte sind Pflicht. Nutze dieses Muster als Vorlage:
Schritt für Schritt: Einspruch per Fax einreichen
- Muster-Schreiben ausfüllen – Name, Steuernummer, Datum des Bescheids, dein Einspruchsgrund
- Als PDF speichern – in Word: Datei → Speichern unter → PDF. Auf dem iPhone/Mac: Drucken → Als PDF sichern
- Faxnummer deines Finanzamts herausfinden – steht auf dem Bescheid oder im Behördenverzeichnis auf SofortFax.de
- PDF auf SofortFax.de hochladen und Faxnummer eingeben
- Bezahlen und abschicken – 2,49 € für 1–5 Seiten
- Bestätigungs-E-Mail aufbewahren – sie dient als Nachweis der fristgerechten Übermittlung
Faxnummern der wichtigsten Finanzämter
| Finanzamt | Faxnummer |
|---|---|
| FA München – Arbeitnehmer | 089 1252-1991 |
| FA München – Selbstständige | 089 1252-1992 |
| FA Mitte/Tiergarten (Berlin) | 030 9024-22 900 |
| FA Hamburg-Nord | 040 4279-58001 |
| FA Frankfurt am Main III | 069 2545-3999 |
| FA Stuttgart I | 0711 6673-5010 |
| FA Köln-Mitte | 0221 92400-275 |
| FA Ingolstadt | 0841 311-133 |
| FA Düsseldorf-Mitte | 0211 7795870 |
Dein Finanzamt nicht dabei? Die Faxnummer steht auf deinem Steuerbescheid oder auf der Website deines Bundeslandes unter "Finanzämter". Auf SofortFax.de kannst du jede beliebige Faxnummer direkt eingeben.
Häufige Gründe für einen Einspruch
- Werbungskosten wurden nicht oder nicht vollständig anerkannt
- Handwerkerkosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen fehlen
- Krankheitskosten oder außergewöhnliche Belastungen nicht berücksichtigt
- Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer nicht angesetzt
- Sonderausgaben (z.B. Spenden, Vorsorgeaufwendungen) fehlerhaft
- Grundsätzliche Rechtsfrage – du möchtest eine Musterklage abwarten
📋 Ruhendes Verfahren: Wenn es zu einer Rechtsfrage ein laufendes Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) gibt, kannst du beantragen, dass dein Einspruch bis zur Entscheidung "ruht". Das ist besonders sinnvoll, wenn du dich auf ein laufendes BFH-Urteil berufen möchtest.
Einspruch jetzt per Fax einreichen
Muster ausfüllen, als PDF speichern, absenden.
Sendebericht als Fristnachweis – sofort per E-Mail.
Ab 2,49 € · Bestätigung per E-Mail · DSGVO-konform
Fazit
Einspruch gegen den Steuerbescheid per Fax einzulegen ist die schnellste und sicherste Methode. Der Sendebericht von SofortFax dokumentiert den rechtzeitigen Eingang beim Finanzamt – wichtiger Nachweis falls es später Diskussionen um die Frist geben sollte. Das Muster-Schreiben ausfüllen, als PDF speichern, auf SofortFax.de hochladen – fertig.
Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater.