Sie möchten einen Vertrag kündigen – Mietvertrag, Versicherung, Fitnessstudio, Handyvertrag oder ein Abo – und die Frist läuft bald ab? Die Kündigung per Fax ist eine der schnellsten und rechtssichersten Möglichkeiten, eine Kündigung rechtzeitig zu übermitteln. Im Gegensatz zur Post, die ein bis drei Werktage braucht, kommt ein Fax innerhalb von Minuten an.
💡 Kurz zusammengefasst: Eine Kündigung per Fax ist rechtlich wirksam, wenn im Vertrag keine ausdrückliche Schriftform per Brief vorgeschrieben ist. Das Fax gilt als zugestellt, wenn es beim Empfänger eingegangen ist – der Sendebericht beweist das.
Ist eine Kündigung per Fax rechtlich wirksam?
Ja – in den meisten Fällen ist eine Kündigung per Fax rechtlich wirksam. Das Fax erfüllt in Deutschland die sogenannte Textform nach § 126b BGB, die für die meisten Verträge ausreicht. Voraussetzung ist, dass im Vertrag nicht ausdrücklich die qualifizierte Schriftform (also eigenhändige Unterschrift auf Papier) verlangt wird.
Praktisch bedeutet das: Für Kündigungen von Mietverträgen, Versicherungen, Handyverträgen, Streamingdiensten, Fitnessstudios, Zeitungsabonnements und vielen weiteren Verträgen ist das Fax anerkannt.
⚠️ Ausnahme – Mietvertrag: Bei Mietverträgen über Wohnraum verlangt § 568 BGB die eigenhändige Unterschrift des Kündigenden. Ein Fax reicht hier nur dann, wenn der Vermieter es im Einzelfall akzeptiert. Im Zweifel: Kündigung per Fax UND zusätzlich per Einschreiben schicken.
Wann gilt eine Kündigung per Fax als zugegangen?
Entscheidend für die Fristwirksamkeit ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Empfänger, nicht der Absendezeitpunkt. Beim Fax gilt: Das Fax ist zugegangen, wenn es auf dem Faxgerät des Empfängers ausgedruckt wurde bzw. wenn die Übertragung erfolgreich abgeschlossen ist.
Das bedeutet konkret: Wenn Ihre Kündigungsfrist am 31. des Monats um 24:00 Uhr abläuft, muss das Fax spätestens zu diesem Zeitpunkt beim Empfänger eingegangen sein. Mit SofortFax können Sie die Uhrzeit des Empfangs anhand des Sendeberichts nachweisen.
Was gehört in eine wirksame Kündigung?
Damit Ihre Kündigung rechtlich einwandfrei ist, sollte das Dokument folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Adresse des Kündigenden
- Kundennummer / Vertragsnummer (soweit vorhanden)
- Deutliche Kündigungserklärung: "Hiermit kündige ich den Vertrag fristgerecht zum [Datum]."
- Gewünschter Kündigungstermin – nächstmöglicher Termin oder konkretes Datum
- Bitte um Bestätigung der Kündigung
- Datum und Unterschrift (handschriftlich oder als eingescannte Unterschrift)
Kündigung per Fax senden – Schritt für Schritt
- Kündigungsschreiben verfassen – in Word, Pages oder einem anderen Textprogramm. Mit Datum, Kundennummer und allen Pflichtangaben.
- Als PDF speichern – über Datei → Drucken → Als PDF speichern, oder direkt als PDF exportieren.
- SofortFax aufrufen – unter sofortfax.de.
- PDF hochladen – per Drag & Drop.
- Faxnummer des Empfängers eingeben – auf der Rechnung, im Vertrag oder auf der Website des Anbieters zu finden.
- E-Mail eingeben und absenden – Sie erhalten eine Sendebestätigung mit Uhrzeit.
📋 Tipp: Drucken Sie die Sendebestätigung aus oder speichern Sie die E-Mail. Im Streitfall ist der Sendebericht Ihr Beweis, dass die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist.
Faxnummern häufiger Kündigungsempfänger
Die Faxnummer Ihres Vertragspartners finden Sie in der Regel auf Ihrem letzten Vertrag, der letzten Rechnung oder auf der Website des Unternehmens im Impressum oder Kontaktbereich.
| Vertragstyp | Wo finde ich die Faxnummer? | Übliche Kündigungsfrist |
|---|---|---|
| Versicherung | Police, Versichererschreiben, Website | 4 Wochen zum Jahresende |
| Mobilfunk / DSL | Vertrag, Rechnung, Anbieter-Website | 1 Monat zum Vertragsende |
| Fitnessstudio | Mitgliedsausweis, Vertrag, Website | 4–8 Wochen zum Quartalsende |
| Zeitung / Zeitschrift | Rechnung, Anbieter-Website | 6–8 Wochen vor Verlängerung |
| Stromvertrag | Rechnung, Anbieter-Website | 4 Wochen zum Vertragsende |
| Mietvertrag | Vertrag, Hausverwaltung | 3 Monate + Schriftform beachten |
Kündigung per Fax vs. Einschreiben – Was ist besser?
Beide Wege haben ihre Berechtigung. Hier der direkte Vergleich:
| Kriterium | Fax | Einschreiben |
|---|---|---|
| Zustellzeit | Minuten | 1–3 Werktage |
| Nachweis des Eingangs | Sendebericht mit Uhrzeit | Rückschein (nur Übergabe, nicht Inhalt) |
| Kosten | Ab 2,49 € | Ca. 2,50–3,80 € + Weg zur Post |
| Rechtssicherheit | Hoch (Textform) | Sehr hoch (Schriftform) |
| Geeignet für Mietvertrag | Nur mit Zustimmung | Ja (immer) |
Bei knappen Fristen ist das Fax die deutlich bessere Wahl – es ist innerhalb von Minuten beim Empfänger und Sie haben sofort einen Nachweis. Bei Mietverträgen empfehlen wir: Fax senden UND zusätzlich per Einschreiben, um auf der sicheren Seite zu sein.
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Häufige Fragen zur Kündigung per Fax
Brauche ich eine eigene Unterschrift im Fax?
Für die Textform nach § 126b BGB reicht Ihr Name am Ende des Dokuments – eine handschriftliche Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich. Für mehr Rechtssicherheit empfehlen wir jedoch, eine eingescannte Unterschrift ins Dokument einzufügen.
Was passiert, wenn das Fax nicht ankommt?
SofortFax sendet die Kündigung mehrfach, falls die Leitung beim ersten Versuch besetzt ist. Sie erhalten per E-Mail Bescheid, ob das Fax erfolgreich zugestellt wurde oder nicht. Bei einem Fehler haben Sie die Möglichkeit, es erneut zu versuchen oder die Kündigung auf anderem Weg zu senden.
Kann ich auch außerhalb der Öffnungszeiten per Fax kündigen?
Ja – das ist einer der größten Vorteile des Faxes. Ein Fax kann rund um die Uhr gesendet werden und geht beim Empfänger ein, sobald sein Faxgerät empfangsbereit ist. Für die Fristwahrung zählt der Eingang beim Empfänger, nicht die Öffnungszeiten.
Fazit: Kündigung per Fax – schnell, sicher, nachweisbar
Die Kündigung per Fax ist für die meisten Vertragsarten eine rechtlich wirksame und praktisch unschlagbar schnelle Lösung. Mit SofortFax senden Sie Ihre Kündigung in wenigen Minuten, erhalten eine Sendebestätigung als Nachweis und zahlen nur einmal – kein Faxgerät, kein Monatsabo, kein Gang zur Post.