Internet ist ein Grundbedarf – aber nicht jeder Vertrag passt für immer. Wer seinen DSL- oder Glasfaser-Vertrag kündigen möchte, hat mehrere Möglichkeiten: per Post, über das Online-Kundenportal oder per Fax. Das Fax hat dabei einen entscheidenden Vorteil: Der Sendebericht belegt Datum und Uhrzeit der Kündigung lückenlos. Gerade wenn der Vertrag zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden muss und die Frist knapp ist, ist das Fax die sicherste Methode. SofortFax ermöglicht die Übermittlung ohne eigenes Faxgerät – einfach das Kündigungsschreiben als PDF hochladen und per Browser senden.
Seit dem TKG 2021: Internetanbieter müssen auf Wunsch eine Bestätigung der Kündigung zusenden. Wenn Sie per Fax kündigen, haben Sie zudem den Sendebericht als unabhängigen Zustellnachweis.
Fristen beim Internetvertrag kündigen
Seit dem reformierten Telekommunikationsgesetz (TKG) 2021 gelten neue Regeln für die Kündigung von Internetverträgen:
- Erstvertragslaufzeit: maximal 24 Monate (seit 1.12.2021)
- Kündigungsfrist: nach der Mindestlaufzeit einen Monat zum Monatsende
- Verlängerung: Bei Nicht-Kündigung verlängert sich der Vertrag nur noch um jeweils einen Monat (nicht mehr automatisch um 12 Monate wie früher)
- Außerordentliche Kündigung: möglich bei erheblichen Leistungsmängeln, Umzug ohne Mitnahme-Option oder Preiserhöhung
Faxnummern der großen Internetanbieter
| Anbieter | Faxnummer Kündigung | Hinweis |
|---|---|---|
| Telekom | 0800 33 01000 | Kostenlos aus dem Telekom-Netz; Bestätigung anfordern |
| Vodafone (DSL) | 0800 172 1212 | Vodafone Kabel: separater Kontakt |
| 1&1 | 0721 96 00-123 | Kundennummer im Schreiben angeben |
| O2 / Telefónica | 089 66 66 3001 | DSL & Festnetz |
| Unitymedia / Vodafone Kabel | online im Kundenportal | Kein Fax – nur online oder schriftlich |
Faxnummern können sich ändern – prüfen Sie die aktuelle Nummer auf der Website des jeweiligen Anbieters oder auf Ihrer Rechnung.
Musterschreiben: Internetvertrag kündigen per Fax
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]
[Anbieter]
[Adresse des Anbieters]
[Ort, Datum]
Kündigung meines DSL-/Internetvertrags
Kundennummer: [XXXXXXXXX]
Vertragsnummer: [XXXXXXXXX]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Internetvertrag (DSL/Glasfaser) mit der Kundennummer [XXXXXXXXX] fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Kündigungsdatum schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name]
Was muss das Kündigungsschreiben enthalten?
- Vollständiger Name und Anschrift (wie im Vertrag hinterlegt)
- Kundennummer und/oder Vertragsnummer
- Klare Kündigungsformulierung ("hiermit kündige ich")
- Gewünschter Kündigungstermin ("zum nächstmöglichen Termin" oder konkretes Datum)
- Bitte um schriftliche Bestätigung
- Datum und Unterschrift
Sonderkündigung bei Preiserhöhung
Erhöht Ihr Internetanbieter die Preise, haben Sie das Recht auf außerordentliche Kündigung – auch wenn die reguläre Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Die Sonderkündigung muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Preiserhöhung eingehen. Das Fax mit Sendebericht ist hier besonders wertvoll, um die Frist lückenlos nachzuweisen.
Internetvertrag in Österreich kündigen – +43
In Österreich gelten ähnliche Regeln für die Kündigung von Internetverträgen. Wichtige Anbieter und Kontakte:
- Magenta Telekom (T-Mobile AT): magenta.at – Kündigung per Fax möglich; +43 1 795 00
- A1 Telekom Austria: a1.net – Kündigung über Kundencenter oder schriftlich
- Drei (Hutchison): drei.at – Faxnummer im Kundenbereich
- Mindestvertragslaufzeit AT: maximal 24 Monate (KSchG)
- Österreich Faxformat: +43 [Vorwahl ohne 0][Nummer]
SofortFax sendet nach Österreich (+43) ohne Aufpreis.
Häufige Fragen zur Kündigung per Fax
Ist die Kündigung per Fax genauso gültig wie per Post?
Ja – Internetverträge können schriftlich per Brief oder per Fax gekündigt werden. Beide Wege sind rechtlich gleichwertig. Der Unterschied: Das Fax mit Sendebericht liefert einen sofortigen, zeitgestempelten Nachweis der Übermittlung.
Was tue ich, wenn meine Kündigung nicht bestätigt wird?
Seit dem TKG 2021 sind Anbieter verpflichtet, Kündigungen zu bestätigen. Kommt keine Bestätigung, wenden Sie sich mit dem Sendebericht als Nachweis erneut an den Anbieter. Im Streitfall können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden (bundesnetzagentur.de).
Kann ich außerordentlich kündigen, wenn ich umziehe?
Wenn der Anbieter Ihnen am neuen Wohnort keinen gleichwertigen Anschluss anbieten kann, haben Sie das Recht auf außerordentliche Kündigung zum Umzugsdatum. Kündigen Sie schriftlich per Fax und legen Sie den Nachweis des Umzugs bei (Ummeldebescheinigung).
Internetvertrag jetzt per Fax kündigen
Musterschreiben als PDF hochladen, Faxnummer eingeben, senden.
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Fazit
Den Internetvertrag per Fax zu kündigen ist eine der zuverlässigsten Methoden – der Sendebericht liefert den lückenlosen Nachweis, dass die Kündigung zum richtigen Zeitpunkt beim Anbieter eingegangen ist. Nutzen Sie das Musterschreiben aus diesem Artikel, erstellen Sie daraus ein PDF und senden Sie es über SofortFax an die Faxnummer Ihres Anbieters. Für Österreich gilt: Magenta, A1 und Drei sind per Fax (+43) erreichbar, SofortFax sendet ohne Aufpreis.