Warum Mieter Fax als Kommunikationsweg wählen
Etwa 63 Prozent aller Deutschen wohnen zur Miete. Im Alltag entsteht dadurch regelmäßig Schriftverkehr: Eine Heizung fällt aus, die Nebenkostenabrechnung stimmt nicht, der Vermieter reagiert nicht auf E-Mails oder man will das Mietverhältnis kündigen. In all diesen Situationen ist es wichtig, einen nachweisbaren Zustellweg zu wählen.
E-Mails lassen sich schlecht als Zugang nachweisen – der Empfänger kann behaupten, sie nie erhalten zu haben. Ein Einschreiben dauert und kostet Zeit und Wege. Das Fax bietet den Vorteil: sofortige Übertragung und ein digitaler Sendebericht, der Datum, Uhrzeit und Empfänger dokumentiert. Gerichte und Schlichtungsstellen erkennen diesen als Anscheinsbeweis für den Zugang an.
Diese Situationen eignen sich für den Faxversand an den Vermieter
Mängelanzeige
Schimmel, defekte Heizung, undichtes Dach, Wasserschaden – Mängel müssen dem Vermieter gemeldet werden, am besten schriftlich mit Fristsetzung.
Fristsetzung zur Mängelbeseitigung
Wenn der Vermieter nach einer Mängelanzeige nicht reagiert, folgt eine schriftliche Fristsetzung – mit konkretem Datum und Ankündigung von Mietminderung.
Widerspruch Nebenkostenabrechnung
Du hast 12 Monate Zeit, die Betriebskostenabrechnung zu prüfen und zu widersprechen. Schreiben per Fax ist schnell und nachweislich zugestellt.
Mietvertragskündigung
Die ordentliche Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein (§ 568 BGB). Ein Fax mit eingescannter Unterschrift erfüllt diese Anforderung.
Widerspruch gegen Kündigung
Wenn du eine Kündigung des Vermieters anfechten willst, musst du fristgerecht widersprechen – spätestens 2 Monate vor Ende der Kündigungsfrist.
Kaution einfordern
Nach dem Auszug muss der Vermieter die Kaution innerhalb von 3–6 Monaten zurückzahlen. Eine schriftliche Forderung per Fax setzt die Frist klar.
Schritt-für-Schritt: Fax an Vermieter senden
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1
Schreiben verfassen und als PDF speichern
Schreibe deine Mängelanzeige, Kündigung oder deinen Widerspruch in Word, LibreOffice oder direkt am Smartphone. Exportiere das Dokument als PDF. Falls du handschriftlich schreibst: Foto machen, als PDF in der Dateien-App speichern.
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2
Faxnummer des Vermieters herausfinden
Die Faxnummer des Vermieters oder der Hausverwaltung findest du im Mietvertrag (oft auf dem Deckblatt oder im Briefkopf), in früheren Schreiben oder auf der Website der Verwaltungsgesellschaft.
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3
sofortfax.de aufrufen und PDF hochladen
Öffne sofortfax.de im Browser – auf dem PC, Mac, iPhone oder Android-Smartphone. Lade dein PDF hoch, gib die Faxnummer des Vermieters und deine E-Mail-Adresse ein.
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4
Bezahlen und absenden
Wähle deine Zahlungsmethode: Kreditkarte, PayPal, Apple Pay oder Google Pay. Nach der Bestätigung wird das Fax sofort gesendet – in der Regel innerhalb von Minuten beim Empfänger.
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5
Sendebericht sichern
Du bekommst einen digitalen Sendebericht per E-Mail. Speichere ihn als PDF. Der Bericht enthält Datum, Uhrzeit, Faxnummer und Übertragungsstatus – das ist dein Zustellnachweis.
Rechtliche Grundlagen: Was ist per Fax wirksam?
Mängelanzeige und Fristsetzung
Eine Mängelanzeige ist formfrei – sie kann mündlich, per E-Mail oder per Brief erfolgen. Um den Zugang nachweisen zu können, empfiehlt sich jedoch immer die Schriftform per Fax oder Einschreiben. Nur wer den Zugang beweisen kann, hat im Streitfall Rechtssicherheit. Das gilt besonders dann, wenn du im nächsten Schritt eine Mietminderung geltend machen willst – dafür muss der Vermieter nachweislich von dem Mangel gewusst haben.
Nebenkostenabrechnung widersprechen
Du hast 12 Monate nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung Zeit, Einsicht in die Belege zu verlangen und zu widersprechen (§ 556 BGB). Der Widerspruch ist formfrei, sollte aber schriftlich erfolgen, damit er beweisbar ist. Ein Fax mit Sendebericht sichert dir diesen Nachweis.
Mietvertragskündigung
Laut § 568 BGB muss die Kündigung des Mietverhältnisses schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Ein Fax mit eingescannter Unterschrift erfüllt nach herrschender Meinung diese Anforderung an die Schriftform. Zur Sicherheit empfehlen Anwälte, die Kündigung zusätzlich per Einschreiben mit Rückschein oder Boten zu übergeben – so hast du gleich zwei Zustellwege dokumentiert.
Wichtiger Hinweis zur Kündigung
Bei der Kündigung des Mietvertrages gilt die Fax-Variante als rechtlich wirksam, wenn eine eigenhändige Unterschrift sichtbar ist. Trotzdem empfehlen Juristen, parallel ein unterschriebenes Original per Einschreiben zu schicken – als zusätzliche Absicherung. Das Fax sichert die Frist, das Einschreiben sichert die Schriftform doppelt ab.
Was schreibt man in eine Mängelanzeige? Inhalt und Tipps
Eine wirksame Mängelanzeige sollte folgende Punkte enthalten:
- Datum (immer angeben – es kann entscheidend für Fristen sein)
- Absender und Mietsache (vollständige Adresse der Wohnung)
- Empfänger (Vermieter / Hausverwaltung mit vollständiger Adresse)
- Genaue Beschreibung des Mangels (was ist kaputt, wo, seit wann?)
- Fristsetzung (z.B. „Ich bitte um Beseitigung bis zum [Datum]")
- Ankündigung von Konsequenzen bei Nichtbeseitigung (Mietminderung, Selbstvornahme, Kündigung)
- Unterschrift
Tipp: Füge dem Fax wenn möglich Fotos des Mangels als PDF-Anhang bei. Mehrere Seiten werden als ein Fax vollständig übertragen.
Kein Drucker? Kein Faxgerät? Kein Problem.
Mit sofortfax.de sendest du dein Schreiben an den Vermieter direkt vom Smartphone oder PC – ohne Gerät, ohne Drucken, ohne Wege. Den Sendebericht bekommst du per E-Mail als Zustellnachweis.
Jetzt Fax senden →Wo finde ich die Faxnummer meines Vermieters?
Nicht alle Vermieter oder Hausverwaltungen geben eine Faxnummer an. Die häufigsten Fundorte:
- Mietvertrag (Deckblatt, Briefkopf, Kontaktdaten-Seite)
- Frühere Schreiben des Vermieters oder der Hausverwaltung
- Impressum der Website der Hausverwaltung
- Nebenkostenabrechnungen oder Aushänge im Treppenhaus
Wenn keine Faxnummer vorhanden ist: Alternativ kommen Einschreiben mit Rückschein oder die Boten-Übergabe gegen Empfangsbestätigung in Betracht. Für viele Fälle ist ein Einschreiben das rechtssicherste Mittel, wenn der Empfänger keine Faxnummer hat.
Fax als Zustellnachweis – was sagt die Rechtsprechung?
Nach ständiger Rechtsprechung gilt für Fax-Sendungen: Wenn der Sendebericht eine erfolgreiche Übertragung dokumentiert, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass das Fax beim Empfänger eingegangen ist. Der Empfänger – hier der Vermieter – müsste dann beweisen, dass das Dokument trotz erfolgreicher Übertragung nicht angekommen ist. Das ist in der Praxis kaum möglich.
Anders als bei E-Mails, bei denen der Absender den Zugang kaum beweisen kann, liefert das Fax mit digitalem Sendebericht also eine deutlich stärkere Beweisposition. Das macht Fax besonders wertvoll für fristgebundene Schreiben: Kündigung, Widerspruch, Mängelanzeige mit Fristsetzung.
Fax an Vermieter – deutschlandweit genutzt
Mietrecht-Faxe werden in ganz Deutschland täglich verschickt – aus Großstädten mit vielen Mietwohnungen genauso wie aus kleineren Städten und ländlichen Regionen.
Fax an Vermieter in Österreich
Auch in Österreich ist das Fax ein anerkannter Kommunikationsweg im Mietrecht. Mängelanzeigen, Widersprüche gegen Betriebskostenabrechnungen und Kündigungen können per Fax zugestellt werden. Der Sendebericht gilt ebenfalls als Anscheinsbeweis für den Zugang.
Typische Empfänger in Österreich:
- Private Vermieter und Hausverwaltungen in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck
- Gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV)
- Wien Wohnen (Gemeindebau) – Faxnummer auf wienwohnen.at
- Schlichtungsstellen für Mietstreitigkeiten (MA50 Wien)
Österreichische Faxnummer: +43 verwenden (z.B. +43 1 XXXXXX für Wien)
Häufige Fehler beim Faxen an den Vermieter
1. Kein Datum im Schreiben
Ohne Datum im Dokument selbst ist der Sendebericht zwar vorhanden, aber der Inhalt des Schreibens enthält keinen Bezugspunkt. Immer das aktuelle Datum eintragen.
2. Falsche Faxnummer
Falls die Faxnummer falsch ist, schlägt die Übertragung fehl und der Betrag wird erstattet. Du bekommst eine E-Mail-Benachrichtigung. Prüfe die Nummer vorher im Mietvertrag oder in Schreiben der Hausverwaltung.
3. Sendebericht nicht gespeichert
Der Sendebericht kommt per E-Mail. Speichere ihn sofort als PDF – im Idealfall zusammen mit dem gesendeten Dokument. Das ist dein vollständiger Nachweis im Streitfall.
4. Fristsetzung zu kurz
Eine Frist zur Mängelbeseitigung muss angemessen sein. Bei kleineren Mängeln gelten 1–2 Wochen, bei schwerwiegenden Mängeln (Heizungsausfall im Winter, Wasserschaden) können 24–48 Stunden angemessen sein. Zu kurze Fristen können im Streitfall angefochten werden.