Einen Handyvertrag zu kündigen, ist heute einfacher als früher. Die Regeln wurden in den letzten Jahren deutlich verbraucherfreundlicher. Trotzdem gibt es immer wieder Streit, ob und wann eine Kündigung angekommen ist. Mit einem Fax haben Sie einen Beleg über Datum und Uhrzeit der Übermittlung, und Sie sind unabhängig von Hotlines und Warteschleifen.
💡 Kurz zusammengefasst: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Sie einen Mobilfunkvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Für die Kündigung genügt in der Regel die Textform, ein Fax reicht also. Wenn Sie die Rufnummer mitnehmen wollen, klären Sie das vorher mit dem neuen Anbieter.
Welche Fristen gelten?
Während der Mindestlaufzeit
Die erste Vertragslaufzeit darf bei Verbraucherverträgen höchstens 24 Monate betragen. Zum Ende dieser Laufzeit können Sie kündigen. Wie viel Vorlauf nötig ist, steht in Ihrem Vertrag oder der Vertragszusammenfassung. Sie können die Kündigung auch schon lange vorher schicken, sie wirkt dann zum frühestmöglichen Termin.
Nach der Mindestlaufzeit
Läuft der Vertrag nach der Mindestlaufzeit einfach weiter, können Sie ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das gilt nach dem Telekommunikationsgesetz für Verträge, die sich nach Ende der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert haben.
Reicht ein Fax als Kündigung?
In aller Regel ja. Anbieter dürfen in ihren Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern keine strengere Form als die Textform verlangen. Ein Fax erfüllt die Textform. Wichtig ist, dass die Kündigung beim Anbieter ankommt. Der Sendebericht belegt, wann Ihr Fax übertragen wurde. Bitten Sie im Schreiben außerdem um eine schriftliche Bestätigung mit dem Datum, zu dem der Vertrag endet.
Haben Sie den Vertrag online abgeschlossen, muss der Anbieter auf seiner Website zusätzlich einen Kündigungsbutton anbieten. Das Fax ist die Alternative, wenn der Button nicht funktioniert, Sie den Login nicht mehr haben oder einen eigenen Beleg möchten.
Mustertext: Kündigung Handyvertrag
Rufnummer mitnehmen
Sie haben einen Anspruch darauf, Ihre Handynummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen. In der Praxis stoßen Sie die Mitnahme meist beim neuen Anbieter an, der den Wechsel dann mit dem alten Anbieter abstimmt. Kündigen Sie deshalb nicht überstürzt, sondern klären Sie vorher, wie Ihr neuer Anbieter die Mitnahme abwickelt. So vermeiden Sie, dass die Nummer zwischendurch verloren geht.
So faxen Sie die Kündigung
- Faxnummer suchen – im Vertrag, auf einer Rechnung oder im Impressum der Website des Anbieters. Nehmen Sie eine Nummer, die ausdrücklich für Kündigungen oder den Kundenservice angegeben ist.
- Schreiben ausfüllen und unterschreiben – als PDF oder Foto.
- Mit SofortFax senden – Datei hochladen, Nummer eingeben, bezahlen. Kein Konto, kein Abo.
- Sendebericht und Bestätigung aufheben – bis der Vertrag sicher beendet ist und die letzte Rechnung stimmt.
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Typische Stolperfallen
- Kundennummer fehlt – ohne sie dauert die Zuordnung länger.
- Mehrere Verträge – nennen Sie jede Rufnummer, die gekündigt werden soll.
- Rückgewinnungsangebote – Anbieter rufen oft nach der Kündigung an. Ein neues Angebot ist erst wirksam, wenn Sie zustimmen.
- Keine Bestätigung – Kommt nach zwei Wochen nichts, fragen Sie nach und verweisen auf Ihren Sendebericht.
Häufige Fragen zur Kündigung des Handyvertrags
Kann ich meinen Handyvertrag per Fax kündigen?
Ja. Für die Kündigung reicht in der Regel die Textform, und ein Fax erfüllt sie. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.
Welche Kündigungsfrist gilt nach der Mindestlaufzeit?
Ein Monat. Verträge, die nach der Mindestlaufzeit weiterlaufen, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wo finde ich die Faxnummer meines Anbieters?
Im Vertrag, auf Ihrer Rechnung oder im Impressum der Website des Anbieters.
Verliere ich meine Rufnummer durch die Kündigung?
Nicht, wenn Sie die Mitnahme rechtzeitig beim neuen Anbieter beauftragen. Klären Sie das vor der Kündigung.
Fazit
Die Kündigung per Fax ist schnell geschrieben und belegbar. Nennen Sie Kundennummer und Rufnummer, kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt und bewahren Sie Sendebericht und Bestätigung auf. Mit SofortFax geht das in wenigen Minuten, ohne Faxgerät.