Wer Waren importiert, Einspruch gegen einen Zollbescheid erhebt oder zollrechtliche Dokumente fristgerecht einreichen muss, steht häufig vor einer Herausforderung: Der Zoll bevorzugt schriftliche Kommunikation, Telefon-Warteschleifen helfen nicht weiter, und eine E-Mail ohne Lesebeweis ist im Streitfall wenig wert. Das Fax ans Zollamt ist deshalb nach wie vor das zuverlässigste Mittel – und über SofortFax geht es ohne Faxgerät, direkt vom Browser aus.
💡 Kurz zusammengefasst: Ein Fax ans Zollamt gilt als schriftlich eingereicht und wahrt Fristen. Sie brauchen lediglich die Faxnummer des zuständigen Zollamts (zu finden auf zoll.de), Ihr Dokument als PDF und SofortFax – fertig.
Wann faxe ich ans Zollamt?
Das Zollamt ist in verschiedenen Situationen der richtige Ansprechpartner – und in vielen davon ist die schriftliche Form Pflicht oder zumindest ratsam:
Einspruch gegen einen Zollbescheid
Wenn Sie einen Einfuhrabgabenbescheid erhalten haben, den Sie für fehlerhaft halten, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch einlegen. Der Einspruch muss beim zuständigen Hauptzollamt eingehen – ein Fax mit Sendebestätigung belegt den Eingang und wahrt die Frist auch dann, wenn das Fax kurz vor Mitternacht abgeschickt wird.
Einfuhranmeldung und Voranmeldung
Für bestimmte Warengruppen oder in besonderen Fällen ist eine schriftliche Einfuhranmeldung erforderlich. Ergänzende Unterlagen – etwa Rechnungen, Ursprungsnachweise oder Konformitätserklärungen – werden häufig per Fax nachgereicht, wenn das elektronische Zollsystem ATLAS nicht genutzt werden kann oder ein Dokument spontan angefordert wird.
Zollauskunft und Tarifanfragen
Wer eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen oder eine Anfrage zum Zolltarif stellen möchte, kann dies schriftlich an die zuständige Stelle richten. Das Fax sichert dabei den Zeitpunkt der Einreichung.
Erteilung von Vollmachten und Freigaben
Zollspediteure und Zollagenten erhalten Vollmachten häufig noch per Fax, wenn Ware kurzfristig freigegeben werden muss und der Postweg zu langsam wäre.
Warum Fax beim Zoll – die Vorteile auf einen Blick
- Fristwahrung: Ein Fax gilt als zugestellt, sobald es vollständig beim Empfänger eingegangen ist – nicht wenn Sie es abgeschickt haben. Die Sendebestätigung mit Zeitstempel dokumentiert genau das.
- Sendenachweis: Im Unterschied zu E-Mails erhalten Sie eine maschinenlesbare Sendebestätigung, die als Beweis vor Behörden und Gerichten anerkannt wird.
- Keine Warteschleife: Sie müssen nicht in der Telefonwarteschleife des Zollamts warten. Das Dokument kommt direkt an.
- Keine E-Mail-Adresse erforderlich: Viele Zollstellen verfügen über keine allgemein zugängliche E-Mail-Adresse für Bürgerkommunikation – die Faxnummer ist jedoch stets im offiziellen Verzeichnis zu finden.
- DSGVO-konform: Das Fax verlässt die Übertragungsstrecke nicht als offenes E-Mail-Relay, sondern wird verschlüsselt übermittelt.
Schritt für Schritt: Fax ans Zollamt senden
Schritt 1: Faxnummer des zuständigen Zollamts herausfinden
Zuständig ist in Deutschland das Hauptzollamt oder die Zollstelle, in deren Bezirk Ihr Unternehmen oder die Einfuhrstelle liegt. Die vollständige Liste aller Ämter mit ihren Faxnummern finden Sie auf zoll.de unter dem Menüpunkt „Kontakt / Zollämter". Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, um das zuständige Hauptzollamt zu ermitteln.
Wenn Ihr Zollbescheid bereits vorliegt, steht die zuständige Stelle samt Faxnummer in der Regel direkt auf dem Briefkopf des Bescheids.
Schritt 2: Dokument vorbereiten
Bereiten Sie Ihr Schreiben als PDF vor. Wichtig: Tragen Sie auf der ersten Seite gut sichtbar Ihr Aktenzeichen (aus dem Zollbescheid) sowie Ihre vollständigen Kontaktdaten ein. Ein kurzes Deckblatt mit Empfänger, Absender und dem Betreff „Einspruch vom [Datum], Az. [Aktenzeichen]" erleichtert die Zuordnung erheblich.
Schritt 3: Über SofortFax senden
Laden Sie Ihre PDF-Datei auf sofortfax.de hoch, tragen Sie die Faxnummer des Zollamts ein und schicken Sie das Fax ab. Sie erhalten eine Sendebestätigung per E-Mail – diesen Beleg sollten Sie für Ihre Unterlagen aufbewahren. Kein Faxgerät, kein Kabel, kein Abo notwendig.
Welche Dokumente gehen per Fax ans Zollamt?
Nicht jedes Dokument ist für den Faxversand geeignet, aber die folgenden Schriftstücke werden beim Zollamt erfahrungsgemäß regelmäßig per Fax eingereicht:
- Einspruch gegen Zollbescheid – schriftlich, unterschrieben, mit Aktenzeichen
- Vollmacht für Zollspediteur oder Zollagenten
- Ergänzende Belege zur Zollanmeldung – z. B. Handelsrechnung, Packstückliste, Ursprungszeugnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Genehmigungen (z. B. bei einfuhrgenehmigungspflichtigen Waren)
- Anträge auf Zollaussetzung oder Zollbefreiung
- Anträge auf verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
- Schriftverkehr zu laufenden Zollverfahren
Häufige Anlässe und empfohlene Dokumente
| Anlass | Benötigtes Dokument | Frist beachten |
|---|---|---|
| Einspruch gegen Zollbescheid | Einspruchsschreiben, Bescheidkopie, ggf. Belege | 1 Monat ab Bekanntgabe |
| Vollmacht für Spediteur | Vollmachtsformular, Personalausweis-Kopie | Vor Wareneinfuhr |
| Ergänzende Einfuhrunterlagen | Handelsrechnung, Packstückliste, Ursprungszeugnis | Auf Anforderung des Zolls |
| Antrag auf Zolltarifauskunft (vZTA) | Ausgefülltes Antragsformular + Warenbeschreibung | Keine starre Frist |
| Antrag auf Zollbefreiung | Formular 0248, Nachweise | Vor Einfuhr |
| Schriftverkehr zu laufendem Verfahren | Anschreiben + relevante Anlagen | Gem. Aufforderung |
Tipps für einen reibungslosen Faxversand ans Zollamt
- Aktenzeichen immer angeben: Das Aktenzeichen aus Ihrem Zollbescheid oder Zollverfahren gehört auf jede erste Seite – ohne es kann Ihr Fax nicht korrekt zugeordnet werden.
- Deckblatt verwenden: Ein kurzes Deckblatt mit Empfänger, Absender, Datum und Betreff erleichtert die Bearbeitung in der Poststelle erheblich.
- Sendebestätigung aufbewahren: Speichern Sie die E-Mail-Bestätigung von SofortFax als Nachweis. Im Streitfall über den Eingangszeitpunkt ist der Zeitstempel entscheidend.
- Kopien aller Dokumente anfertigen: Behalten Sie stets eine Kopie aller gefaxten Unterlagen für Ihre eigene Akte.
- Lesbarkeit prüfen: Achten Sie darauf, dass Ihr PDF klar und gut lesbar ist – maschinell erstellte Dokumente sind besser geeignet als eingescannte Handschriften.
- Faxnummer doppelt prüfen: Geben Sie die Faxnummer des Zollamts vor dem Versand noch einmal gegen, um Fehleingaben zu vermeiden.
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Fax ans Zollamt Österreich
Auch in Österreich ist das Fax nach wie vor das bevorzugte Kommunikationsmittel für schriftlichen Zollverkehr. Das Zollamt Österreich ist eine Bundeszollbehörde und untersteht dem Bundesministerium für Finanzen (BMF). Zuständig für die meisten Einfuhrvorgänge ist das Zollamt Österreich mit Hauptsitz in Wien (Erdbergstraße 192–196, 1030 Wien).
Besonderheit in Österreich: Bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten fällt neben dem Zoll auch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an, die vom Zollamt Österreich erhoben wird. Einsprüche gegen Bescheide zur Einfuhrumsatzsteuer AT werden ebenfalls schriftlich ans Zollamt Österreich gerichtet – das Fax gilt dabei als fristwahrende Übermittlung.
Österreichische Faxnummern beginnen mit der Landesvorwahl +43. Die aktuellen Faxnummern der regionalen Zollstellen in Österreich finden Sie auf bmf.gv.at sowie auf den Seiten des Zollamts Österreich. SofortFax sendet Faxe an alle österreichischen Zollstellen – einfach die +43-Nummer eingeben und absenden.
- Zollamt Österreich – Zentralstelle Wien: +43 50 233 740
- Zuständigkeit: Einfuhranmeldungen, EUSt AT, Einsprüche, Zollauskünfte
- BMF-Portal: bmf.gv.at
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt ein Fax ans Zollamt als rechtswirksam eingereicht?
Ja. Ein Fax gilt in Deutschland als schriftlich eingereicht und wahrt Fristen, sofern es vollständig beim Empfänger eingegangen ist. Die Sendebestätigung mit Datum und Uhrzeit ist der Nachweis für den Eingangszeitpunkt.
Wo finde ich die Faxnummer meines zuständigen Hauptzollamts?
Die Faxnummern aller deutschen Hauptzollämter und Zollstellen sind auf zoll.de im Bereich „Kontakt / Zollämter" hinterlegt. Alternativ steht die Faxnummer auf dem Briefkopf Ihres Zollbescheids.
Wie viele Seiten kann ich ans Zollamt faxen?
SofortFax unterstützt Dokumente mit mehreren Seiten. Laden Sie alle Anlagen als ein zusammengefasstes PDF hoch. Beachten Sie, dass sehr umfangreiche Anhänge die Übertragungszeit verlängern – bei zeitkritischen Einsprüchen empfiehlt sich daher das Fax frühzeitig zu versenden.
Was muss ich beim Einspruch gegen einen Zollbescheid beachten?
Der Einspruch muss schriftlich erfolgen, Ihr Aktenzeichen enthalten, begründet sein und innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim zuständigen Hauptzollamt eingehen. Das Fax mit Sendebestätigung dokumentiert den fristgerechten Eingang. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Zollrechtsspezialisten oder Steuerberater.
Kann ich von Österreich aus ein Fax ans Zollamt Österreich senden?
Ja, SofortFax funktioniert auch aus Österreich heraus. Geben Sie die österreichische Faxnummer mit der Landesvorwahl +43 ein – zum Beispiel für das Zollamt Österreich in Wien. Sie erhalten die Sendebestätigung per E-Mail, die als Nachweis für den fristgerechten Eingang beim Zollamt Österreich gilt.
Brauche ich ein eigenes Faxgerät?
Nein. SofortFax ermöglicht den Versand direkt aus dem Browser – ohne Faxgerät, ohne installierte Software und ohne Abo. Sie zahlen nur für das einzelne Fax.
Fazit
Das Fax ans Zollamt ist keine veraltete Methode – es ist nach wie vor die sicherste und fristwahrende Form der schriftlichen Kommunikation mit Zollbehörden, ob in Deutschland oder in Österreich. Mit SofortFax senden Sie Einsprüche, Vollmachten, Einfuhranmeldungen und alle weiteren Dokumente innerhalb von Minuten ans Zollamt – mit Sendebestätigung als Nachweis, ohne Faxgerät und ohne Warteschleife. Geben Sie einfach die Faxnummer des Zollamts ein und laden Sie Ihr PDF hoch.
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