Das Einwohnermeldeamt – in vielen Städten heute als Bürgeramt oder Bürgerbüro bezeichnet – ist eine der meistgenutzten Behörden im Alltag. An- und Ummeldungen, Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse oder Abmeldungen ins Ausland: Vieles davon lässt sich inzwischen auch schriftlich oder per Fax einleiten. Was wann per Fax möglich ist und wie Sie dabei vorgehen, erklärt dieser Artikel.
Kann ich mich per Fax beim Einwohnermeldeamt anmelden?
Die klassische Anmeldung einer Wohnung (An- oder Ummeldung nach § 17 BMG) erfordert grundsätzlich persönliches Erscheinen oder die Übermittlung durch einen Bevollmächtigten. Eine reine Fax-Anmeldung ohne Originalunterlagen ist in der Praxis nicht möglich, da die Behörde eine gültige Wohnungsgeberbestätigung sowie ein Ausweisdokument sehen muss.
Allerdings: In einigen Städten ist es möglich, Formulare per Fax vorauszusenden, um die Bearbeitung zu beschleunigen oder einen Termin zu vereinbaren. Das Fax dient dabei als Vorbereitung, nicht als Ersatz für den Behördengang.
Abmeldung ins Ausland per Fax
Eine Besonderheit: Die Abmeldung aus Deutschland, wenn Sie ins Ausland ziehen, kann in vielen Gemeinden schriftlich – und damit auch per Fax – erfolgen. Laut Bundesmeldegesetz können Sie sich innerhalb einer Woche nach Auszug abmelden. Das Einwohnermeldeamt akzeptiert dabei oft das schriftlich ausgefüllte Abmeldeformular, das Sie per Post oder Fax einsenden.
Senden Sie in diesem Fall folgendes per Fax:
- Ausgefülltes Abmeldeformular (erhältlich auf der Amtswebsite)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Neue Auslandsadresse
Nach der Verarbeitung erhalten Sie postalisch eine Abmeldebestätigung. Diese benötigen Sie häufig für Behörden im Zielland.
Meldebescheinigung per Fax beantragen
Eine Meldebescheinigung – also eine offizielle Bestätigung Ihrer gemeldeten Adresse – können Sie in vielen Städten schriftlich anfordern. Das geht per Brief, per E-Mail oder eben per Fax. Das Fax bietet hier den Vorteil, dass Eingang und Zeitpunkt automatisch protokolliert werden.
Für die Beantragung per Fax benötigen Sie:
- Ein formloses Schreiben mit Ihrem vollständigen Namen und Geburtsdatum
- Ihrer aktuellen Adresse (zur Identifikation)
- Angabe, wofür Sie die Bescheinigung benötigen (z. B. Kontoeröffnung, Wohnungssuche)
- Ggf. Kopie des Personalausweises
Die Bearbeitungsgebühr – meist zwischen 5 und 12 Euro – bezahlen Sie in der Regel per Überweisung nach Rückmeldung der Behörde.
Faxnummer des Einwohnermeldeamts finden
Da Deutschland über 5.000 Gemeinden hat, gibt es keine zentrale Faxnummer für Einwohnermeldeämter. Die Nummer finden Sie am einfachsten:
- Auf der offiziellen Website Ihrer Gemeinde oder Stadt
- Im Telefonbuch unter „Bürgeramt" oder „Einwohnermeldeamt"
- Über die Behördensuche auf service.bund.de
- Bei unserer Behördensuche auf SofortFax
Auskunftssperre beantragen oder aufheben – per Fax
Wenn Sie nicht möchten, dass Dritte Ihre Adresse über das Einwohnermeldeamt erfragen können (z. B. aus Schutzgründen bei häuslicher Gewalt), können Sie eine Auskunftssperre nach § 51 BMG beantragen. Das Einleiten dieser Sperre kann schriftlich – und damit auch per Fax – beantragt werden. Sie müssen darin schlüssig darlegen, warum Sie schutzwürdig sind.
Gleiches gilt für die Aufhebung einer bestehenden Sperre oder die Anfrage, ob eine Sperre zu Ihrer Person vorliegt.
Persönliche Daten schützen beim Faxen
Beim Faxen sensibler Meldedaten sollten Sie auf Verschlüsselung und Seriosität des Faxdienstleisters achten. SofortFax überträgt alle Daten verschlüsselt und speichert den Inhalt Ihrer Faxe nicht dauerhaft. Das ist besonders bei behördlichen Schreiben mit Ausweiskopien oder Adressdaten wichtig.
Was nicht per Fax erledigt werden kann
Für folgende Vorgänge ist persönliches Erscheinen beim Einwohnermeldeamt weiterhin zwingend:
- Erstausstellung oder Verlängerung des Personalausweises oder Reisepasses
- An- und Ummeldung mit neuer Wohnungsgeberbestätigung
- Beantragung eines Führungszeugnisses (erfordert Identitätsnachweis)
- Eintragung in das Wählerverzeichnis (wird automatisch vorgenommen)
🇦🇹 Fax ans Meldeamt in Österreich
In Österreich heißt die entsprechende Stelle Meldeamt oder – in Wien – das Magistratische Bezirksamt (MBA). Österreich hat seit Jahren eine zentrale Meldebehörde mit elektronischen Möglichkeiten, aber auch der Faxweg ist weiterhin möglich.
Für Anfragen an das Wiener Meldeamt, die BH (Bezirkshauptmannschaft) oder kommunale Meldestellen in Graz, Linz oder Salzburg können Sie Schreiben per Fax einreichen. Die Faxnummern finden Sie auf den jeweiligen Landeswebsites (z. B. wien.gv.at, land-oberoesterreich.gv.at).
Österreichische Faxnummern beginnen mit +43. Für Wien z. B. +43 1 XXXX XXXX. SofortFax ermöglicht die Übertragung nach Österreich ohne Zusatzkosten.
Beachten Sie: In Österreich gilt das Meldegesetz (MeldeG). Die Anmeldung (Haupt- oder Nebenwohnsitz) erfordert ebenfalls persönliches Erscheinen oder eine Vollmacht – das Fax eignet sich für schriftliche Anfragen, Bescheinigungen oder Schriftverkehr zu laufenden Vorgängen.
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Kann ich mich per Fax beim Einwohnermeldeamt anmelden?
Nein – die An- und Ummeldung erfordert persönliches Erscheinen oder einen Bevollmächtigten mit Originalunterlagen. Fax eignet sich für Anfragen, Bescheinigungen und Schriftverkehr.
Wie beantrage ich eine Meldebescheinigung per Fax?
Schicken Sie ein formloses Schreiben mit Name, Geburtsdatum, Adresse und Verwendungszweck sowie einer Ausweiskopie an die Faxnummer Ihres Bürgeramts. Die Bescheinigung wird dann per Post zugesandt.
Kann ich mich aus Österreich per Fax in Deutschland abmelden?
Ja – die Abmeldung aus Deutschland ins Ausland kann schriftlich (und per Fax) erfolgen. Schicken Sie das Abmeldeformular mit Ausweiskopie an Ihre zuständige Gemeinde in Deutschland.
Was kostet eine Meldebescheinigung?
Je nach Gemeinde zwischen 5 und 12 Euro. Die Gebühr wird meist per Überweisung nach Ausstellung erhoben. Einige Gemeinden bieten auch Online-Dienste an, bei denen die Bezahlung direkt erfolgt.