Wer baut, umbaut oder abreißen möchte, kommt am Bauamt nicht vorbei. Das Bauamt – je nach Bundesland auch Baurechtsamt, Bauverwaltung oder Bauaufsichtsbehörde genannt – erteilt Baugenehmigungen, bearbeitet Bauvoranfragen und prüft Baupläne auf ihre Zulässigkeit. Die Kommunikation mit dem Bauamt ist formell und oft fristgebunden – genau hier hilft Fax als nachweisbarer, schriftlicher Übermittlungsweg.

Dieser Artikel klärt, welche Dokumente per Fax ans Bauamt übermittelt werden können, was Originaleinreichungen erfordert – und wie man ohne eigenes Faxgerät schnell und mit Sendenachweis handeln kann.

Was das Bauamt macht und welche Fristen gelten

Das Bauamt prüft geplante Bauvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan, den Bauordnungen der Bundesländer und örtlichen Satzungen. Typische Vorgänge sind:

Baugenehmigungen müssen innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen beantragt und bearbeitet werden. In den meisten Bundesländern beträgt die Bearbeitungsfrist für einfache Bauanträge 3 Monate. Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen müssen in der Regel innerhalb von 4 Wochen eingelegt werden. Diese Fristen machen einen schriftlichen, datierten Nachweis besonders wichtig.

Was per Fax ans Bauamt möglich ist – und was nicht

Vorgang Per Fax möglich? Hinweis
Bauvoranfrage (Anfrage vor dem Antrag) Teilweise Einfache Anfragen ja; formelle Vorbescheide oft nur per Post oder persönlich
Widerspruch gegen Baugenehmigungsversagung Ja Fax mit Sendebericht als Fristnachweis; Widerspruchsschreiben mit Unterschrift
Widerspruch gegen Nachbarwiderspruch Ja Stellungnahme als Nachbar oder Bauherr schriftlich per Fax einreichen
Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ja Schriftliche Anfrage über den Bearbeitungsstand des Antrags
Eigentlicher Bauantrag Nein Erfordert Originalpläne, Formulare mit Originalsignaturen, Mehrfachausfertigungen
Tekturantrag (Planänderung) Nein Geänderte Pläne müssen original eingereicht werden
Unterlagenankündigung & Fristverlängerungsantrag Ja Sehr sinnvoll bei laufenden Verfahren
⚠️ Bauanträge erfordern Originale – kein Fax Der eigentliche Bauantrag muss in der Regel mehrfach ausgefertigt und mit Originalplänen eingereicht werden. In manchen Bundesländern (z.B. Bayern) gibt es Portale für digitale Bauanträge. In allen Fällen gilt: Der förmliche Bauantrag geht nicht per Fax. Für alles Begleitende – Widersprüche, Anfragen, Stellungnahmen, Fristverlängerungen – ist Fax aber ein wichtiger Übermittlungsweg.

Widerspruch gegen eine Baubehördenentscheidung: Warum Fax hier unverzichtbar ist

Wenn das Bauamt eine Baugenehmigung ablehnt oder Auflagen erteilt, mit denen Sie nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Das muss schriftlich und fristgerecht geschehen. Die Widerspruchsfrist beträgt nach Bekanntgabe des Bescheids in der Regel 4 Wochen (bei förmlicher Zustellung) oder 1 Monat (bei schriftlicher Mitteilung ohne förmliche Zustellung).

In diesem Fall ist ein Fax mit Sendebericht das zuverlässigste Mittel, um die Frist zu wahren. Der Sendebericht belegt die Uhrzeit der Übermittlung – das ist entscheidend, wenn der Widerspruch am letzten Fristtag geschickt wird. Ein Einschreiben käme am gleichen Tag zwar auch in Frage, aber Fax ist schneller und der Nachweis ist sofort verfügbar.

Was der Widerspruch enthalten muss

Nachbarrechtliche Einwendungen: Als Nachbar Stellung nehmen

Wenn ein Nachbar ein Bauvorhaben plant, das Sie betrifft – und das Bauamt Sie als Nachbarn im Verfahren beteiligt –, haben Sie das Recht, Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme kann per Fax eingereicht werden und sollte die konkreten Einwendungen (z.B. Verletzung von Abstandsflächen, Beeinträchtigung von Sicht oder Belichtung) präzise benennen.

Wichtig: Die Einwendungsfrist ist kurz – in der Regel 2–4 Wochen nach Auslegung der Baupläne. Fax mit Sendebericht ist der zuverlässigste Weg, die Frist zu wahren.

Bauvoranfrage per Fax: Erste Orientierung vor dem Antrag

Wer wissen möchte, ob ein geplantes Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, kann eine Bauvoranfrage (auch Bauvorbescheid genannt) stellen. Für eine formlose erste Anfrage – "Ist die Bebauung des Grundstücks mit einem Einfamilienhaus grundsätzlich zulässig?" – reicht ein Fax an das Bauamt. Für den förmlichen Vorbescheid hingegen sind in der Regel amtliche Formulare und Originale erforderlich.

Bauamt-Faxnummer herausfinden Die Faxnummer des Bauamts finden Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises – meist unter "Bauamt", "Bauverwaltung" oder "Stadtentwicklung". In der Suche hilft: "Bauamt [Ihr Ort] Faxnummer". In größeren Städten gibt es oft unterschiedliche Faxnummern für verschiedene Abteilungen (Baugenehmigung, Bebauungsplanung, Denkmalschutz).

🇦🇹 Bauamt in Österreich: Baurechtsabteilung & Magistrat

In Österreich ist das Baurecht Ländersache. Zuständig für Baugenehmigungen ist in der Regel die Gemeinde (über den Gemeindevorstand oder Bürgermeister), in Wien der zuständige Magistrat (MA 37 – Baupolizei), in Graz das Stadtbauamt, in Linz das Stadtplanungsamt.

Widersprüche und Berufungen gegen Baubehördenbescheide gehen in Österreich an die Verwaltungsgerichte der Länder. Schriftliche Einwendungen von Nachbarn können per Fax eingereicht werden – Österreichische Behörden sind per +43 erreichbar. SofortFax versendet nach Österreich zum günstigen DE/AT-Tarif.

In Österreich ist die Berufungsfrist gegen Baubescheide in der Regel 4 Wochen ab Bescheidzustellung. Ein Fax mit Sendebericht ist auch hier der zuverlässigste Weg, diese Frist sicher nachzuweisen.

Häufige Fragen

Kann ich einen Widerspruch gegen eine Baugenehmigungsversagung per Fax einlegen?
Ja. Ein schriftlicher Widerspruch per Fax ist fristwahrend – vorausgesetzt, er enthält Ihre Kontaktdaten, das Aktenzeichen des Bescheids, die klare Widerspruchserklärung und Ihre Unterschrift. Der SofortFax-Sendebericht belegt die Uhrzeit der Übermittlung, was bei Fristfragen entscheidend sein kann.
Kann ich als Nachbar per Fax Einwendungen gegen ein Bauvorhaben erheben?
Ja. Nachbarliche Einwendungen im Baugenehmigungsverfahren können schriftlich – auch per Fax – beim Bauamt eingereicht werden. Wichtig: die Einwendungsfrist einhalten (meist 2–4 Wochen). Der Sendebericht belegt den fristgerechten Eingang.
Kann ein Bauantrag per Fax eingereicht werden?
Nein. Ein förmlicher Bauantrag muss in der Regel mit Originalplänen und amtlichen Formularen in Mehrfachausführung eingereicht werden – Fax ist dafür nicht vorgesehen. Einige Bundesländer bieten digitale Bauantragsportale an. Für begleitende Schreiben, Widersprüche und Anfragen ist Fax aber ausdrücklich geeignet.
Wie finde ich die Faxnummer des Bauamts?
Auf der Website Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises – suchen Sie nach "Bauamt" oder "Bauverwaltung". Große Städte haben oft mehrere Faxnummern für verschiedene Abteilungen. Im Zweifel kurz anrufen und die Faxnummer der zuständigen Abteilung erfragen.
Gilt Fax auch in Österreich beim Baurecht als schriftlicher Eingang?
Ja. In Österreich ist die Berufungsfrist gegen Baubescheide 4 Wochen. Einwendungen und Berufungen können schriftlich – auch per Fax – eingereicht werden. Für österreichische Baubehörden (+43) gelten die gleichen Grundsätze wie in Deutschland. SofortFax sendet nach Österreich zum DE/AT-Tarif.

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