Steuererklärung, Einspruch gegen den Steuerbescheid, Fristverlängerung – immer wieder landen Formulare beim Finanzamt, die per Fax eingereicht werden müssen oder sollen. Das Problem: Die meisten Menschen haben kein Faxgerät mehr zuhause. Die Lösung ist einfacher als gedacht.

💡 Kurz zusammengefasst: Du kannst dein PDF direkt über SofortFax.de ans Finanzamt faxen – ohne Gerät, ohne Abo, für 2,49 €. Das Fax wird innerhalb von Minuten zugestellt, du bekommst eine Bestätigung per E-Mail.

Warum akzeptiert das Finanzamt noch Fax?

Auch wenn es veraltet klingt: Fax gilt in Deutschland nach wie vor als rechtssichere Übertragungsform für behördliche Dokumente. Anders als eine E-Mail hat ein Fax einen Sendebericht, der den Zeitpunkt der Übermittlung dokumentiert – wichtig zum Beispiel bei Einspruchsfristen. Viele Finanzämter haben zudem noch keine vollständige digitale Infrastruktur für den Dokumentenempfang.

Fax ohne Faxgerät – so geht's

Online-Faxdienste wie SofortFax ermöglichen es, ein PDF direkt vom Computer oder Smartphone ans Finanzamt zu schicken. Der Ablauf ist denkbar einfach:

  1. PDF hochladen – dein Dokument, maximal 20 Seiten und 10 MB
  2. Faxnummer eingeben – die des Finanzamts (siehe Tabelle unten)
  3. Einmal bezahlen – 2,49 € für 1–5 Seiten, kein Abo, kein Account
  4. Bestätigung erhalten – per E-Mail sobald das Fax zugestellt wurde

Das Fax wird über eine zertifizierte deutsche Infrastruktur versendet, alle Dokumente werden nach dem Versand sofort gelöscht. DSGVO-konform.

Ist ein per Internet versendetes Fax rechtsgültig?

Ja. Für den Empfänger – also das Finanzamt – ist ein Online-Fax identisch mit einem traditionellen Fax. Das Dokument kommt als Fax an, mit Sendezeitpunkt und Absendernummer. Für Fristen zählt der Zeitpunkt des Eingangs beim Finanzamt, nicht der Versandzeitpunkt – plane daher etwas Puffer ein.

⚠️ Wichtig bei Fristen: Faxe bis kurz vor Mitternacht des Fristtages gelten als fristgerecht eingegangen, wenn der Sendebericht den Eingang noch am selben Tag bestätigt. Versende wichtige Dokumente daher möglichst frühzeitig.

Faxnummern der wichtigsten Finanzämter

Hier eine Übersicht der Faxnummern für die größten deutschen Finanzämter. Die Nummern der Münchner Ämter sind offiziell verifiziert. Für alle anderen Finanzämter findest du die Faxnummer auf der Website des jeweiligen Landesfinanzamts oder über die offizielle Finanzamtssuche.

Finanzamt Faxnummer Zuständigkeit
FA München – Arbeitnehmer 089 1252-1991 Überschusseinkünfte, Lohnsteuer
FA München – Selbstständige 089 1252-1992 Gewinneinkünfte, Freiberufler
FA München – Erhebung 089 1252-8888 Steuerzahlung, Vollstreckung
FA Mitte/Tiergarten (Berlin) 030 9024-22 900 Zentrales Berliner Finanzamt
FA Hamburg-Nord 040 4279-58001 Hamburg Nord
FA Frankfurt am Main III 069 2545-3999 Frankfurt, Hessen
FA Stuttgart I 0711 6673-5010 Stuttgart, Baden-Württemberg
FA Köln-Mitte 0221 92400-275 Köln, NRW
FA Ingolstadt 0841 311-133 Ingolstadt, Bayern
FA Düsseldorf-Mitte 0211 7795870 Düsseldorf, NRW

Dein Finanzamt ist nicht dabei? Kein Problem – einfach die Faxnummer auf der Webseite deines Finanzamts nachschlagen und direkt im Formular eingeben. SofortFax unterstützt alle deutschen und österreichischen Faxnummern.

Österreich: Fax ans Finanzamt Österreich

Auch in Österreich kann man per Fax mit dem Finanzamt kommunizieren. Seit 2021 gibt es nur noch das zentrale Finanzamt Österreich mit regionalen Dienststellen:

Häufige Anwendungsfälle

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Du hast einen Steuerbescheid erhalten und möchtest Einspruch einlegen? Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim Finanzamt eingehen. Ein Fax mit Sendebericht ist hier die sicherste Methode – du hast den Eingang dokumentiert.

Fristverlängerung beantragen

Wenn du mehr Zeit für deine Steuererklärung brauchst, kannst du formlos eine Fristverlängerung beantragen. Ein kurzes Schreiben per Fax genügt.

Belege nachreichen

Das Finanzamt hat Rückfragen zu deiner Steuererklärung und fordert Belege an? Scanne die Dokumente, füge sie zu einem PDF zusammen und faxe sie direkt.

Jetzt Fax ans Finanzamt senden

PDF hochladen, Faxnummer eingeben, fertig.
Kein Account, kein Abo – du zahlst nur einmal.

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Ab 2,49 € · Bestätigung per E-Mail · DSGVO-konform

Fazit

Fax ans Finanzamt senden ist auch ohne eigenes Faxgerät kein Problem. Mit SofortFax erledigst du das in wenigen Minuten: PDF hochladen, Faxnummer des Finanzamts eingeben, einmal bezahlen. Du bekommst eine Zustellbestätigung per E-Mail – und das Dokument wird danach sofort von unseren Servern gelöscht.