Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist eine der wichtigsten Anlaufstellen im deutschen Sozialsystem. Ob du Unterlagen für deine Kontenklärung nachreichst, einen Rentenantrag ergänzt oder Widerspruch gegen einen Bescheid einlegst – Fax ist nach wie vor ein offiziell akzeptierter Übertragungsweg und hat gegenüber E-Mail den Vorteil des dokumentierten Eingangs.

💡 Kurz zusammengefasst: Du kannst Unterlagen für die Rentenversicherung direkt über SofortFax.de als Fax einreichen – ohne eigenes Faxgerät, ab 2,49 €. Zustellung innerhalb von Minuten, Bestätigung per E-Mail.

Wann ist ein Fax an die Rentenversicherung sinnvoll?

Die DRV bietet zwar auch Online-Services an – für viele Vorgänge ist aber nach wie vor die schriftliche Übermittlung per Fax der praktischste Weg:

Welche DRV ist für mich zuständig?

Die Deutsche Rentenversicherung ist in Bundesträger und Regionalträger aufgeteilt. Welcher Träger für dich zuständig ist, steht auf deinem Rentenversicherungsausweis oder kannst du über die DRV-Website ermitteln. Als Faustregel gilt:

Faxnummern der Deutschen Rentenversicherung

DRV-TrägerFaxnummerRegion
DRV Bund (Berlin)030 865-27240Bundesweit / Privatwirtschaft
DRV Bayern Süd089 6213-3300Südbayern, München
DRV Nord040 5300-57400Hamburg, SH, MV
DRV Hessen069 1522-0Hessen, Frankfurt
DRV Baden-Württemberg0721 825-27300Baden-Württemberg
DRV Rheinland0211 937-0NRW (Rheinland)
DRV Westfalen0251 238-0NRW (Westfalen)

⚠️ Wichtig: Die Faxnummern der DRV können sich je nach Abteilung unterscheiden. Im Schreiben das du von der DRV erhalten hast, steht immer die direkte Faxnummer deines zuständigen Sachbearbeiters. Verwende diese, wenn vorhanden.

Fax an die Rentenversicherung – Schritt für Schritt

  1. Unterlagen zusammenstellen – scanne alle Dokumente oder fotografiere sie und wandle sie mit einer Scan-App in ein PDF um
  2. PDF auf SofortFax.de hochladen – bis zu 20 Seiten, max. 10 MB
  3. Faxnummer der zuständigen DRV eingeben – aus der Tabelle oben oder aus dem letzten Schreiben der DRV
  4. E-Mail-Adresse eingeben und bezahlen – ab 2,49 € für 1–5 Seiten
  5. Bestätigung erhalten – per E-Mail, sobald das Fax zugestellt wurde

Widerspruch gegen den Rentenbescheid per Fax

Wenn du mit einem Rentenbescheid nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Fax ist dabei ideal: Der Sendebericht dokumentiert, dass der Widerspruch rechtzeitig eingegangen ist.

Dein Widerspruch muss mindestens enthalten:

Eine ausführliche Begründung kann auch nachgereicht werden – wichtig ist, dass der Widerspruch selbst fristgerecht ankommt.

Österreich: Fax an die PVA

In Österreich ist die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für die Altersvorsorge zuständig. Die Faxnummer der PVA Wien lautet 050 303-3999.

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PDF hochladen, Faxnummer der DRV eingeben, fertig.
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Fazit

Fax an die Rentenversicherung senden ist auch ohne eigenes Faxgerät unkompliziert. Besonders bei Widersprüchen mit Fristen ist Fax die zuverlässigste Methode – der Sendebericht gilt als Zustellnachweis. Mit SofortFax.de geht das in wenigen Minuten und kostet ab 2,49 €.