Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist die größte Sozialversicherungsanstalt Österreichs und zuständig für die Alterssicherung von rund drei Millionen Versicherten. Wer einen Pensionsantrag stellt, gegen einen Bescheid Einspruch erheben oder einen Rehabilitationsantrag einbringen möchte, steht oft unter Zeitdruck – und das Fax ist in diesen Fällen das zuverlässigste Kommunikationsmittel.
💡 Kurz zusammengefasst: Anträge, Widersprüche und Eingaben an die PVA Österreich können per Fax eingereicht werden. Das Datum des Fax-Eingangs gilt als maßgebliches Datum – der Sendebericht sichert diesen Nachweis.
Was ist die PVA und wer ist dort versichert?
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist die zuständige Trägerin der Pensionsversicherung für:
- Unselbstständig Erwerbstätige (Arbeiter und Angestellte)
- Geringfügig Beschäftigte (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Personen mit Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension
- Personen in Rehabilitation und medizinischer Wiedereingliederung
Selbstständige und freie Dienstnehmer sind hingegen bei der SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) versichert, Beamte bei der BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter).
Anlässe, die PVA per Fax zu kontaktieren
Die häufigsten Gründe, der PVA ein Fax zu schicken:
- Antrag auf Alterspension – der formlose Antrag wahrt die Frist; Formulare werden nachgereicht
- Antrag auf vorzeitige Alterspension – bei langer Versicherungsdauer
- Antrag auf Berufsunfähigkeitspension / Invaliditätspension
- Antrag auf medizinische Rehabilitation – statt Invaliditätspension
- Einspruch / Widerspruch gegen einen Bescheid
- Urgenz bei laufendem Verfahren – wenn die Bearbeitung zu lange dauert
- Anforderung von Kontoauszügen – Versicherungsverlauf, Pensionskontomitteilung
- Meldung einer Adressänderung
🇦🇹 PVA Faxnummern – Landesstellen Österreich
Die PVA hat ihren Hauptsitz in Wien und Landesstellen in allen Bundesländern. Österreichische Faxnummern beginnen mit +43.
- Wien (Zentrale): +43 5 03030 (Telefonzentrale; Fax auf Bescheiden angegeben)
- Niederösterreich: Landesstelle St. Pölten – Nummer auf pva.at
- Oberösterreich: Landesstelle Linz – Nummer auf pva.at
- Steiermark: Landesstelle Graz – Nummer auf pva.at
- Tirol: Landesstelle Innsbruck – Nummer auf pva.at
- Salzburg: Landesstelle Salzburg – Nummer auf pva.at
- Kärnten: Landesstelle Klagenfurt – Nummer auf pva.at
- Vorarlberg: Außenstelle Bregenz – Nummer auf pva.at
- Burgenland: Außenstelle Eisenstadt – Nummer auf pva.at
Tipp: Die konkrete Faxnummer Ihrer zuständigen Landesstelle finden Sie stets auf dem letzten Bescheid der PVA oder unter pva.at → Kontakt.
Pensionsantrag per Fax – was Sie wissen müssen
Ein formloser Pensionsantrag per Fax reicht aus, um die Frist zu wahren. Dabei gilt in Österreich: Der Tag des Antragseingangs bei der PVA bestimmt den Pensionsbeginn. Wer auf eine bestimmte Monatsfrist angewiesen ist, sollte den Antrag so früh wie möglich und mit Sendebericht-Nachweis einschicken.
Nach dem Eingang des formlosen Fax-Antrags sendet die PVA die offiziellen Antragsformulare zu. Diese sind vollständig auszufüllen und zu unterschreiben – entweder persönlich abzugeben oder postalisch zurückzusenden. Das Fax gilt in jedem Fall als formloser, fristwahrende Antrag.
Widerspruch gegen PVA-Bescheid per Fax
Gegen Bescheide der PVA – zum Beispiel Ablehnung eines Pensionsantrags oder eine zu niedrig berechnete Pension – kann rechtlich vorgegangen werden. Dabei gibt es zwei Wege:
- Einspruch bei der PVA selbst – informeller erster Schritt, führt zur internen Überprüfung
- Klage beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) – innerhalb von 3 Monaten ab Zustellung des Bescheids möglich
Beide Schritte können per Fax eingeleitet werden. Der Sendebericht belegt den fristgerechten Eingang. Bei Klagen beim ASG empfiehlt sich eine rechtliche Beratung durch die Arbeiterkammer (AK) – die kostenlose Rechtsberatung für Arbeitnehmer und Pensionisten ist in Österreich eine wichtige Anlaufstelle.
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Antrag auf medizinische Rehabilitation bei der PVA
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, aber noch keine Invaliditätspension beziehen möchte (oder soll), kann bei der PVA einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen. Die PVA prüft, ob durch Rehabilitationsmaßnahmen die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden kann.
Auch dieser Antrag kann formlos per Fax eingeleitet werden. Die konkrete Begutachtung erfolgt durch den Ärztlichen Dienst der PVA, der Sie zu einer Untersuchung einlädt.
Häufige Fragen zur PVA und zum Fax in Österreich
Kann ich meinen Pensionsantrag bei der PVA per Fax stellen?
Ja. Ein formloser Antrag per Fax reicht für die Fristwahrung aus. Die PVA sendet dann die offiziellen Formulare zu. Wichtig: Der Tag des Fax-Eingangs bestimmt den möglichen Pensionsbeginn.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pensionsantrags?
In der Regel 3 bis 6 Monate. Bei dringenden Fällen oder langer Wartezeit können Sie eine Urgenz per Fax einreichen. Die PVA ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten zu entscheiden.
Was kann ich tun, wenn mein Pensionsantrag abgelehnt wurde?
Sie können beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) klagen. Die Frist beträgt 3 Monate ab Zustellung des Ablehnungsbescheids. Die Arbeiterkammer (AK) bietet kostenlose Rechtsberatung und kann die Klage unterstützen. Das Fax mit Sendebericht sichert Ihnen den Nachweis der fristgerechten Klagseinbringung.
Kann ich von Deutschland aus an die PVA Österreich faxen?
Ja. Über SofortFax können Sie jede österreichische Faxnummer mit +43-Vorwahl erreichen. Das funktioniert genauso wie ein Fax innerhalb Deutschlands oder Österreichs.
Fazit
Die PVA Österreich ist für Millionen Menschen die entscheidende Anlaufstelle in Pensionsfragen. Wer Anträge stellt, Widersprüche einlegt oder bei laufenden Verfahren urgiert, profitiert vom Fax: Der Sendebericht sichert das genaue Eingangsdatum – in einem System, in dem dieses Datum über Monat und Betrag der Pension entscheiden kann. Mit SofortFax ist das Fax nach Österreich (+43) so einfach wie ein Brief – und deutlich schneller.