Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer in einem solchen Fall Entscheidungen treffen darf. Beide Dokumente sind im Ernstfall existenziell wichtig – und müssen oft schnell, zuverlässig und nachweisbar übermittelt werden. Das Fax spielt dabei in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen nach wie vor eine zentrale Rolle.
Wichtig: Die Patientenverfügung selbst ist ein Original-Dokument mit Ihrer Unterschrift. Das Fax übermittelt eine Kopie. Im Ernstfall sollte das Original so schnell wie möglich nachgereicht werden. Fragen Sie Ihre Einrichtung, ob ein Fax als vorläufige Information ausreicht.
Was kann per Fax an Krankenhaus oder Arzt gesendet werden?
In der Praxis akzeptieren viele Krankenhäuser und Ärzte ein vorab eingefaxtes Exemplar als erste Information, bis das Original vorliegt. Das Fax dient als schnelle Vorausinformation – besonders wenn der Betroffene nicht selbst sprechen kann und Angehörige die Unterlagen gerade beschaffen.
| Dokument | Per Fax möglich? | Hinweis |
|---|---|---|
| Kopie der Patientenverfügung zur Vorinformation | Ja | Original muss nachgereicht werden |
| Kopie der Vorsorgevollmacht zur Identifikation des Bevollmächtigten | Ja | Bevollmächtigter muss sich legitimieren |
| Betreuungsverfügung (Formular an Gericht) | Teilweise | Manche Gerichte akzeptieren Fax, nicht alle |
| Anfrage beim Betreuungsgericht | Ja | Für allgemeine Rückfragen |
| Anfrage bei der Bundesnotarkammer (ZVR) | Nein | Ausschließlich über zvr.info (online) |
Warum das Fax beim Krankenhaus besonders wichtig ist
Krankenhäuser haben rund um die Uhr Faxgeräte in Betrieb – in Aufnahme, Intensivstation und Pflegedienst. E-Mails hingegen werden häufig erst am nächsten Werktag gelesen. In einem medizinischen Notfall kann das folgenschwer sein. Das Fax ist daher der schnellste Weg, um einer Notaufnahme die relevanten Wünsche eines Patienten vorab zu übermitteln.
Wenn ein Angehöriger mit einer Vorsorgevollmacht berechtigt ist, für den Patienten zu entscheiden, kann er die Vollmacht per Fax an das Krankenhaus senden und danach mit dem Original erscheinen. Wichtig: Der Bevollmächtigte muss sich persönlich legitimieren – das Fax allein reicht als rechtliche Grundlage nicht aus, dient aber als erste Verständigung.
Patientenverfügung schnell verfügbar machen
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Patientenverfügung im Notfall zugänglich zu machen:
- Notfalldatenmanagement der Telematikinfrastruktur: Auf der elektronischen Gesundheitskarte kann ein Hinweis auf den Aufbewahrungsort hinterlegt werden.
- Zentrales Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer: Registrierung unter zvr.info – Gerichte und Behörden können nachschlagen, wer Vorsorgevollmacht hat.
- Notfallausweis im Portemonnaie: Kurzer Zettel mit Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung.
- Vertrauensperson informieren: Die Person mit der Vorsorgevollmacht sollte wissen, wo das Original liegt und in der Lage sein, es sofort per Fax vorauszusenden.
Anforderung von Unterlagen per Fax
Wenn Sie das Betreuungsgericht, eine Pflegeeinrichtung oder Ihren Arzt nach einem Formular oder einer Stellungnahme fragen wollen, können Sie diese Anfrage problemlos per Fax stellen. Auch wenn Sie Ihre Patientenverfügung aktualisiert haben und das neue Dokument an den behandelnden Arzt übermitteln wollen, eignet sich das Fax als Vorabsendung.
Patientenverfügung in Österreich – Rechtslage und Faxübermittlung
In Österreich ist die Patientenverfügung im Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) geregelt. Es gibt zwei Arten:
- Verbindliche Patientenverfügung: Muss notariell beglaubigt oder beim Rechtsanwalt errichtet werden. Nur das Original ist rechtlich verbindlich. Kopien per Fax dienen der Vorinformation.
- Beachtliche Patientenverfügung: Weniger strenge Formerfordernisse, dennoch sollte das Original vorliegen.
- Vorsorgevollmacht (Österreich): Geregelt im ABGB, §§ 264 ff. Bei bestimmten Maßnahmen notarielle Beglaubigung erforderlich.
- Österreichisches Notariatsarchiv: Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden · notar.at
- Fax an Krankenhaus in Österreich: Funktioniert wie in Deutschland als Vorab-Information. SofortFax sendet an +43 Nummern ohne Aufpreis.
Schritt-für-Schritt: Patientenverfügung per Fax senden
- Dokument einscannen oder fotografieren – hochauflösend, alle Seiten inkl. Unterschrift
- PDF erstellen – am iPhone über "Dateien" teilen → "Als PDF speichern", auf Android über Google Drive Scan
- Faxnummer des Empfängers heraussuchen – Krankenhaus-Website, Aufnahme-Faxnummer oder direkte Station
- SofortFax öffnen – PDF hochladen, Faxnummer eingeben, Senden
- Sendebericht sichern – dokumentiert Zeitpunkt der Übermittlung
- Original nachreichen – so schnell wie möglich persönlich oder per Eilkurier
Häufige Fragen
Ist ein per Fax gesendetes Exemplar der Patientenverfügung rechtlich bindend?
Nein – das Fax übermittelt eine Kopie. Die Patientenverfügung nach § 1901a BGB muss schriftlich und vom Betroffenen eigenhändig unterschrieben sein. Das Original ist die rechtliche Grundlage. Das Fax dient der schnellen Vorinformation, damit Ärzte die Wünsche des Patienten bereits kennen, bevor das Original vorliegt.
Kann ich die Vorsorgevollmacht per Fax widerrufen?
Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht sollte schriftlich an den Bevollmächtigten und alle Stellen erfolgen, die die Vollmacht kennen. Ein Fax kann den Widerruf schnell übermitteln. Das Original des Widerrufs sollte aber ebenfalls versandt oder übergeben werden.
Wie läuft das in Österreich mit der Vorsorgevollmacht?
In Österreich können Vorsorgevollmachten im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden. Krankenhäuser und Pflegeheime können dort nachschlagen. Das Fax an eine österreichische (+43) Einrichtung funktioniert mit SofortFax ohne Aufpreis.
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Fazit
Das Fax ist für Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen der schnellste Kommunikationsweg – auch für die Vorabübermittlung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Das Original muss nachgereicht werden; das Fax dient der unmittelbaren Vorinformation und kann im Notfall entscheidend sein. In Österreich gilt dasselbe Prinzip – österreichische Einrichtungen mit +43-Nummern sind mit SofortFax problemlos erreichbar.