Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten die zentrale Anlaufstelle für Abrechnungen, Zulassungen, Genehmigungen und vieles mehr. Trotz Digitalisierungsinitiativen wie dem KV-SafeNet oder der TI (Telematikinfrastruktur) bleibt das Fax in vielen KVen ein akzeptierter und teils geforderter Übertragungsweg – besonders für Eilanfragen, Nachreichungen und Korrekturen. Wer ein Fax an die KV senden möchte, muss dafür kein physisches Gerät besitzen.

💡 Kurz zusammengefasst: Dokumente für die Kassenärztliche Vereinigung können als PDF über SofortFax sekundengenell per Fax versendet werden – inkl. Sendebestätigung als Nachweis. Kein Faxgerät nötig.

Welche Dokumente werden per Fax an die KV gesendet?

Die Kommunikation zwischen Praxis und KV umfasst eine Vielzahl von Vorgängen. Diese werden häufig noch per Fax abgewickelt:

Faxnummern der Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland

Jedes Bundesland hat eine eigene KV. Die genauen Faxnummern – auch für einzelne Abteilungen – finden Sie auf der Website Ihrer KV. Hier die allgemeinen Zentralfaxnummern der 17 KVen:

Kassenärztliche VereinigungBundeslandZentralfax (Beispiel)
KV Bayern (KVB)Bayern089 57093-4500
KV Nordrhein (KVNO)NRW (Nord)0211 5970-8100
KV Westfalen-Lippe (KVWL)NRW (Süd/West)0231 9432-9100
KV Berlin (KVB)Berlin030 31003-600
KV Baden-Württemberg (KVBW)Baden-Württemberg0711 7875-3900
KV Hessen (KVH)Hessen069 79502-400
KV Hamburg (KVH)Hamburg040 22802-400
KV Niedersachsen (KVN)Niedersachsen0511 380-3900
KV Sachsen (KVS)Sachsen0351 8828-400
KV Thüringen (KVT)Thüringen0361 789-4800

⚠️ Bitte vorab prüfen: Die Faxnummern der KVen ändern sich gelegentlich – insbesondere bei Umstrukturierungen oder dem Wechsel von Fax zu anderen Kommunikationswegen. Prüfen Sie die aktuelle Nummer immer auf der Website Ihrer KV oder im Mitgliederbereich (KV-SafeNet-Portal).

Fax an die KV senden – So geht's ohne Faxgerät

Mit SofortFax können Sie jedes Dokument als PDF an Ihre KV faxen – ohne Faxgerät, ohne Monatsabo, ohne Installation.

  1. Dokument als PDF vorbereiten – aus dem Praxisverwaltungssystem oder als Scan. Mehrseitige Dokumente in einer PDF-Datei zusammenfassen.
  2. SofortFax aufrufen – unter sofortfax.de.
  3. PDF hochladen – per Drag & Drop oder Dateiauswahl.
  4. Faxnummer der KV eingeben – die zuständige Abteilung Ihrer KV.
  5. E-Mail-Adresse angeben – für Sendebestätigung und Rechnung.
  6. Absenden – das Fax wird sofort übertragen. Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung mit Zeitstempel.

Sendebestätigung als Nachweis verwenden

Die Sendebestätigung von SofortFax enthält Datum, Uhrzeit, Empfängernummer und Seitenzahl. Diese Bestätigung ist ein wichtiger Nachweis, falls die KV behauptet, ein Dokument nicht erhalten zu haben. Speichern Sie die Bestätigungs-E-Mail in Ihrer Praxisdokumentation.

Bei fristgebundenen Vorgängen – etwa beim Einspruch gegen einen KV-Bescheid – gilt: Das Fax muss innerhalb der Frist bei der KV eingegangen sein, nicht nur abgesendet worden. Ein Fax wird in der Regel innerhalb von wenigen Minuten zugestellt.

KV-SafeNet vs. Fax: Was ist der Unterschied?

Viele KVen bieten über das KV-SafeNet oder das Telematik-Infrastruktur-Portal (TI) digitale Übertragungswege an. Diese sind für die Quartalsabrechnung meist verpflichtend. Das Fax bleibt jedoch in vielen Bereichen weiterhin gültig:

Jetzt Fax an die KV senden

Dokument hochladen, KV-Faxnummer eingeben, fertig.
Sendebestätigung inklusive – kein Faxgerät nötig.

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Fazit: Fax an die KV – einfacher als gedacht

Die Kassenärztliche Vereinigung ist für viele Praxen ein wichtiger Kommunikationspartner, der das Fax noch immer akzeptiert und teils bevorzugt. Mit SofortFax können Sie von überall aus Dokumente per Fax an Ihre KV senden – ohne Faxgerät, ohne Abo, mit Sendebestätigung. Einmal zahlen, sofort senden.