Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten die zentrale Anlaufstelle für Abrechnungen, Zulassungen, Genehmigungen und vieles mehr. Trotz Digitalisierungsinitiativen wie dem KV-SafeNet oder der TI (Telematikinfrastruktur) bleibt das Fax in vielen KVen ein akzeptierter und teils geforderter Übertragungsweg – besonders für Eilanfragen, Nachreichungen und Korrekturen. Wer ein Fax an die KV senden möchte, muss dafür kein physisches Gerät besitzen.
💡 Kurz zusammengefasst: Dokumente für die Kassenärztliche Vereinigung können als PDF über SofortFax sekundengenell per Fax versendet werden – inkl. Sendebestätigung als Nachweis. Kein Faxgerät nötig.
Welche Dokumente werden per Fax an die KV gesendet?
Die Kommunikation zwischen Praxis und KV umfasst eine Vielzahl von Vorgängen. Diese werden häufig noch per Fax abgewickelt:
- Abrechnungsunterlagen – Nachreichungen, Korrekturen und Ergänzungen zur Quartalsabrechnung
- Genehmigungsanträge – z.B. für besondere Leistungen (Akupunktur, psychosomatische Grundversorgung, Substitutionsbehandlung)
- Zulassungsanträge und Änderungsmeldungen – Praxisverlegung, Änderung der Sprechzeiten, Urlaubs- und Vertretungsmeldungen
- Notdienstmeldungen – An- und Abmeldungen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
- Widersprüche und Stellungnahmen – gegen Bescheide der KV oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Fortbildungsnachweise – bei Praxen ohne KV-SafeNet-Anbindung
Faxnummern der Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland
Jedes Bundesland hat eine eigene KV. Die genauen Faxnummern – auch für einzelne Abteilungen – finden Sie auf der Website Ihrer KV. Hier die allgemeinen Zentralfaxnummern der 17 KVen:
| Kassenärztliche Vereinigung | Bundesland | Zentralfax (Beispiel) |
|---|---|---|
| KV Bayern (KVB) | Bayern | 089 57093-4500 |
| KV Nordrhein (KVNO) | NRW (Nord) | 0211 5970-8100 |
| KV Westfalen-Lippe (KVWL) | NRW (Süd/West) | 0231 9432-9100 |
| KV Berlin (KVB) | Berlin | 030 31003-600 |
| KV Baden-Württemberg (KVBW) | Baden-Württemberg | 0711 7875-3900 |
| KV Hessen (KVH) | Hessen | 069 79502-400 |
| KV Hamburg (KVH) | Hamburg | 040 22802-400 |
| KV Niedersachsen (KVN) | Niedersachsen | 0511 380-3900 |
| KV Sachsen (KVS) | Sachsen | 0351 8828-400 |
| KV Thüringen (KVT) | Thüringen | 0361 789-4800 |
⚠️ Bitte vorab prüfen: Die Faxnummern der KVen ändern sich gelegentlich – insbesondere bei Umstrukturierungen oder dem Wechsel von Fax zu anderen Kommunikationswegen. Prüfen Sie die aktuelle Nummer immer auf der Website Ihrer KV oder im Mitgliederbereich (KV-SafeNet-Portal).
Fax an die KV senden – So geht's ohne Faxgerät
Mit SofortFax können Sie jedes Dokument als PDF an Ihre KV faxen – ohne Faxgerät, ohne Monatsabo, ohne Installation.
- Dokument als PDF vorbereiten – aus dem Praxisverwaltungssystem oder als Scan. Mehrseitige Dokumente in einer PDF-Datei zusammenfassen.
- SofortFax aufrufen – unter sofortfax.de.
- PDF hochladen – per Drag & Drop oder Dateiauswahl.
- Faxnummer der KV eingeben – die zuständige Abteilung Ihrer KV.
- E-Mail-Adresse angeben – für Sendebestätigung und Rechnung.
- Absenden – das Fax wird sofort übertragen. Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung mit Zeitstempel.
Sendebestätigung als Nachweis verwenden
Die Sendebestätigung von SofortFax enthält Datum, Uhrzeit, Empfängernummer und Seitenzahl. Diese Bestätigung ist ein wichtiger Nachweis, falls die KV behauptet, ein Dokument nicht erhalten zu haben. Speichern Sie die Bestätigungs-E-Mail in Ihrer Praxisdokumentation.
Bei fristgebundenen Vorgängen – etwa beim Einspruch gegen einen KV-Bescheid – gilt: Das Fax muss innerhalb der Frist bei der KV eingegangen sein, nicht nur abgesendet worden. Ein Fax wird in der Regel innerhalb von wenigen Minuten zugestellt.
KV-SafeNet vs. Fax: Was ist der Unterschied?
Viele KVen bieten über das KV-SafeNet oder das Telematik-Infrastruktur-Portal (TI) digitale Übertragungswege an. Diese sind für die Quartalsabrechnung meist verpflichtend. Das Fax bleibt jedoch in vielen Bereichen weiterhin gültig:
- Schnelle Anfragen und Rückfragen, die nicht über Portale laufen
- Notfallmeldungen außerhalb der Sprechzeiten
- Praxen, die keinen stabilen TI-Anschluss haben
- Bestimmte Formulare, die die KV nur per Post oder Fax akzeptiert
Jetzt Fax an die KV senden
Dokument hochladen, KV-Faxnummer eingeben, fertig.
Sendebestätigung inklusive – kein Faxgerät nötig.
Ab 2,49 € · Sendebestätigung per E-Mail · DSGVO-konform
Fazit: Fax an die KV – einfacher als gedacht
Die Kassenärztliche Vereinigung ist für viele Praxen ein wichtiger Kommunikationspartner, der das Fax noch immer akzeptiert und teils bevorzugt. Mit SofortFax können Sie von überall aus Dokumente per Fax an Ihre KV senden – ohne Faxgerät, ohne Abo, mit Sendebestätigung. Einmal zahlen, sofort senden.