Das Gesundheitsamt ist die untere Gesundheitsbehörde in Deutschland und ist als kommunale Einrichtung für eine Vielzahl von Aufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen zuständig. Von Infektionsschutz über Lebensmittelkontrolle bis zu Schulgesundheitsdienst und Amtsarzt-Bescheinigungen – das Gesundheitsamt ist ein wichtiger Akteur im Alltag. Das Fax hat in dieser Behörde eine lange Tradition als Kommunikationsweg, besonders für Ärztepraxen und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Meldungen übermitteln müssen.

Hinweis: Das Gesundheitsamt ist eine kommunale Behörde – jede Stadt und jeder Landkreis hat ein eigenes Gesundheitsamt mit eigener Faxnummer. Die richtige Nummer finden Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.

Wofür nutzt man das Fax ans Gesundheitsamt?

Typische Anlässe, das Gesundheitsamt per Fax zu kontaktieren:

AnliegenWer sendetGesetzliche Grundlage
Meldepflichtige Infektionskrankheiten meldenÄrzte, Labore, Krankenhäuser§ 6 IfSG
Todesbescheinigung weiterleitenÄrzteLandesrecht
Bescheinigung über Impfstatus anfordernPrivatpersonen, Einrichtungen
Amtsarzt-Gutachten beantragenArbeitgeber, Behörden§ 34 IfSG u.a.
Hygieneanfragen für BetriebeUnternehmen, Einrichtungen
Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen anfragenKita, Schule, Betrieb§ 33 IfSG

Meldepflichtige Krankheiten per Fax melden

Ärzte und Labore sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, bestimmte Krankheiten dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Das Fax ist neben dem offiziellen Meldeportal SurvStat (RKI) ein anerkannter Übertragungsweg. Die Meldepflicht gilt für viele Krankheiten, darunter Masern, Hepatitis, Tuberkulose, Salmonellen und viele weitere. Die Meldefrist beträgt in der Regel 24 Stunden nach Diagnosestellung.

Für Privatpersonen gilt: Wenn Sie glauben, an einer meldepflichtigen Erkrankung zu leiden, wenden Sie sich an Ihren Arzt – dieser übernimmt die Meldung. Privatpersonen haben keine eigene Meldepflicht.

Amtsarzt-Bescheinigung per Fax anfordern

Manche Behörden, Arbeitgeber und Einrichtungen verlangen eine amtsärztliche Bescheinigung – zum Beispiel für bestimmte Berufe, für das Lehramt oder für Beamtenstatus. Die Anfrage an das Gesundheitsamt für einen amtsärztlichen Untersuchungstermin kann per Fax gestellt werden. Das Gesundheitsamt teilt dann einen Termin zu.

Faxnummer des Gesundheitsamts finden

Die Faxnummer Ihres zuständigen Gesundheitsamts finden Sie auf der Website Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt unter "Gesundheitsamt" oder "Gesundheitsbehörde". Alternativ: Rufen Sie das allgemeine Bürgertelefon Ihrer Stadtverwaltung an und fragen nach der Faxnummer des Gesundheitsamts.

Gesundheitsbehörden in Österreich – +43

In Österreich übernehmen die Bezirkshauptmannschaften (BH) und Magistrate die Aufgaben des Gesundheitsamts. Wichtige Anlaufstellen:

  • MA 15 – Gesundheitsdienst Wien: wien.gv.at/gesundheit · +43 1 4000-87800
  • BH (Bezirkshauptmannschaft): Zuständig für Gesundheitsmeldungen außerhalb der Statutarstädte
  • AGES (Agentur für Gesundheit): ages.at – Epidemiologisches Monitoring und Meldewesen
  • ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse): oegk.at – bei krankenversicherungsrechtlichen Fragen
  • Infektionsschutz AT: Meldungen nach EpidG (Epidemiegesetz) über die zuständige BH

SofortFax sendet an Behörden in Österreich (+43) ohne Aufpreis.

Häufige Fragen zum Fax ans Gesundheitsamt

Kann ich als Privatperson das Gesundheitsamt per Fax kontaktieren?

Ja – für Anfragen, Bescheinigungen, Terminbitten oder Informationsanfragen können Privatpersonen das Gesundheitsamt per Fax kontaktieren. Für Meldungen meldepflichtiger Krankheiten ist hingegen der behandelnde Arzt zuständig.

Ist das Fax ans Gesundheitsamt sicher genug für Gesundheitsdaten?

Das Fax überträgt die Daten über das Telefonnetz ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Für sensible Gesundheitsdaten sollten Ärzte und Einrichtungen die offiziellen Meldewege (z.B. über die KV-Systeme) bevorzugen. Für allgemeine Anfragen ist das Fax ausreichend.

Welche Frist gilt für Meldungen ans Gesundheitsamt?

Für meldepflichtige Krankheiten nach IfSG gilt in der Regel eine Frist von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Diagnose. Der Fax-Sendebericht dokumentiert den Zeitpunkt der Meldung lückenlos.

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PDF hochladen, Faxnummer des Gesundheitsamts eingeben, fertig.
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Fazit

Das Gesundheitsamt ist per Fax erreichbar – für Anfragen, Bescheinigungen und Meldungen (für Ärzte und Einrichtungen). Mit SofortFax senden Sie ohne eigenes Faxgerät: PDF hochladen, Faxnummer des zuständigen Gesundheitsamts eingeben, Sendebericht sichern. In Österreich übernehmen die Bezirkshauptmannschaften und die MA 15 in Wien diese Aufgaben – alle per Fax (+43) erreichbar.