Wer Dokumente an die Bundesagentur für Arbeit (BA) senden muss — sei es für das Arbeitslosengeld, eine Umschulung oder einen Einspruch gegen einen Bescheid — steht oft vor der Frage: Wie? Per Post dauert es, E-Mail ist nicht immer eine gültige Schriftform, und persönlich hin fahren kostet Zeit. Das Fax ist hier eine schnelle, rechtssichere Alternative.
💡 Tipp: Die Bundesagentur für Arbeit ist dezentral organisiert. Es gibt über 150 regionale Agenturen für Arbeit, jede mit ihrer eigenen Faxnummer. Die allgemeine Zentral-Faxnummer ist 0911 179-2123 (Zentrale Nürnberg), aber für die meisten Anliegen ist die Faxnummer Ihrer örtlichen Agentur die richtige Adresse.
Faxnummer der Bundesagentur für Arbeit finden
Da jede regionale Agentur ihre eigene Faxnummer hat, gilt: Schauen Sie immer zuerst in den Bescheid oder das Schreiben, das Sie erhalten haben. Die zuständige Agentur und ihre Kontaktdaten stehen im Briefkopf.
Alternativ finden Sie die Faxnummer Ihrer zuständigen Agentur:
- Auf der offiziellen Website: arbeitsagentur.de → Vor-Ort-Service → Agentur suchen
- Über das Online-Behördenverzeichnis der BA
- Im SofortFax-Behördenverzeichnis (direkte Links zu regionalen Agenturen)
- Auf den Bescheiden und Briefen, die Sie von der Agentur erhalten haben
Was kann ich per Fax an die Bundesagentur senden?
Grundsätzlich können Sie viele Standardvorgänge per Fax erledigen:
- Widerspruch gegen Bescheide (z. B. Ablehnung von ALG I oder II)
- Krankmeldungen und Bescheinigungen bei Krankheit während der Arbeitslosigkeit
- Arbeitsbescheinigungen (vom Arbeitgeber ausgefüllt)
- Antragsunterlagen und Nachweise zu laufenden Anträgen
- Kündigung der Arbeitslosmeldung nach Aufnahme einer neuen Stelle
- Vollmachten für gesetzliche Vertreter oder Anwälte
⚠️ Achtung bei Erstanträgen: Den Erstantrag auf Arbeitslosengeld müssen Sie persönlich stellen oder über das Online-Portal der BA. Ein Fax reicht dafür in der Regel nicht aus. Für Folgedokumente und Nachweise hingegen ist das Fax anerkannt.
Fristen bei der Bundesagentur für Arbeit
Besonders wichtig ist das Fax bei fristgebundenen Vorgängen. Hier die wichtigsten Fristen:
| Vorgang | Frist | Hinweis |
|---|---|---|
| Widerspruch gegen Bescheid | 1 Monat | Ab Bekanntgabe des Bescheids |
| Arbeitslosmeldung | Am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit | Bei Verzögerung drohen Sperrzeiten |
| Krankmeldung (Meldepflicht) | Unverzüglich | Erste AU-Bescheinigung sofort einreichen |
| Meldung bei neuer Stelle | Unverzüglich | Leistungsanspruch endet mit Beschäftigungsbeginn |
Dokumente richtig vorbereiten
Damit Ihr Fax schnell verarbeitet wird, sollten Sie folgendes beachten:
- Kundennummer / BG-Nummer angeben: Ihre persönliche Kundennummer der BA ist auf jedem Schreiben. Immer oben auf dem Dokument angeben.
- Vollständige Angaben: Name, Geburtsdatum, Adresse — damit Ihr Fax dem richtigen Vorgang zugeordnet werden kann.
- Klarer Betreff: Z. B. „Widerspruch gegen Bescheid vom [Datum], Az. [Aktenzeichen]" oder „Krankmeldung für [Zeitraum]".
- Unterschrift nicht vergessen: Faxe ohne Unterschrift können als nicht wirksam eingereicht gelten — scannen oder digital unterschreiben.
- Alle Seiten in einem Fax: Wenn Sie mehrere Seiten senden, alles in ein PDF und in einer Übertragung.
Fax an die BA ohne eigenes Faxgerät senden
Sie brauchen kein Faxgerät. Mit SofortFax laden Sie Ihr Dokument als PDF hoch, geben die Faxnummer der zuständigen Agentur ein und senden es — fertig. Sie erhalten ein Sendeprotokoll mit Zeitstempel, das als Nachweis gilt, dass Ihr Fax eingegangen ist.
Was tun wenn die Faxnummer besetzt ist?
Behördentelefaxe sind gelegentlich überlastet — besonders morgens. Wenn die Übertragung fehlschlägt: Wiederholen Sie es zu einem anderen Zeitpunkt oder nutzen Sie eine der alternativen Faxnummern der Agentur (Poststelle, Sachbearbeitungsbereich). Wichtig: Senden Sie rechtzeitig, damit bei Problemen noch Zeit für einen weiteren Versuch bleibt. Das Risiko eines besetzten Faxgeräts liegt beim Absender, nicht bei der Behörde.
Fax an die Bundesagentur senden — ohne Faxgerät
Dokument hochladen, Faxnummer eingeben, absenden. Mit Sendeprotokoll als Nachweis.
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