Das Standesamt ist die Behörde, die in Deutschland Geburten, Sterbefälle, Ehen und Lebenspartnerschaften beurkundet. Wer eine Urkunde benötigt oder ein Anliegen hat — etwa die Anmeldung einer Geburt, die Anforderung einer Sterbeurkunde oder Heiratsvorbereitung — steht oft vor der Frage: Muss ich persönlich hingehen? Oder kann ich das Fax nutzen?
Die Antwort ist differenziert: Manches geht per Fax, anderes nicht. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Standesamts-Angelegenheiten per Fax erledigt werden können und was einen persönlichen Termin erfordert.
💡 Wichtig: Standesämter sind Kommunalbehörden — jede Gemeinde, jeder Stadtbezirk hat sein eigenes. Die Faxnummer finden Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde unter „Standesamt" oder im jeweiligen Bescheid. Es gibt keine bundeseinheitliche Standesamts-Faxnummer.
Was kann man per Fax ans Standesamt schicken?
Urkundenanforderungen (Kopien bestehender Urkunden)
Wenn Sie eine Kopie einer bereits vorhandenen Urkunde (z. B. eine weitere Ausfertigung einer Geburtsurkunde) benötigen, können viele Standesämter die Anforderung per Fax akzeptieren. Sie müssen dann darlegen:
- Um welche Urkunde es geht (Art der Urkunde, Datum des Ereignisses)
- Ihre eigene Identität und Ihr berechtigtes Interesse (z. B. Sie sind die betroffene Person selbst)
- Ihre Adresse für die Postzustellung der Urkunde
Das Standesamt schickt die Urkunde dann per Post. Das Fax dient nur zur Einleitung des Vorgangs.
Anfragen und Terminvereinbarungen
Terminanfragen, Rückfragen zu laufenden Vorgängen oder das Nachreichen von Unterlagen zu einem laufenden Fall können problemlos per Fax erfolgen.
Vollmachten und Genehmigungserklärungen
Wenn jemand in Ihrem Namen beim Standesamt tätig werden soll (z. B. Abholung einer Urkunde), kann eine Vollmacht per Fax vorab übermittelt werden — muss aber in der Regel im Original vorliegen. Das Fax dient zur Ankündigung.
Was geht per Fax NICHT beim Standesamt?
Standesrechtliche Erklärungen sind an strenge Formvorschriften geknüpft. Folgendes erfordert immer einen persönlichen Termin:
| Vorgang | Per Fax möglich? | Grund |
|---|---|---|
| Geburtsanmeldung | ❌ Nein | Persönliche Anmeldung, Personaldokumente erforderlich |
| Sterbeurkunde ausstellen lassen | ❌ Nein | Todesnachricht muss persönlich angezeigt werden |
| Anmeldung zur Eheschließung | ❌ Nein | Persönlich oder mit notarieller Vollmacht |
| Namensänderung beantragen | ❌ Nein | Formgebundener Antrag, persönliche Identifizierung |
| Urkunden-Kopie anfordern | ⚠️ Bedingt | Viele Ämter akzeptieren es; besser anrufen und fragen |
| Rückfragen zu bestehendem Vorgang | ✅ Ja | Allgemeine schriftliche Kommunikation |
| Unterlagen nachreichen | ✅ Ja | Wenn das Amt sie als Faxkopie akzeptiert |
⚠️ Beachten Sie: Standesämter in Deutschland sind sehr unterschiedlich digitalisiert. Manche Ämter akzeptieren auch E-Mails für Urkundenanforderungen, andere bestehen auf dem persönlichen Erscheinen. Ein kurzer Anruf klärt im Zweifelsfall immer schneller, was möglich ist.
Faxnummer des Standesamts finden
Die Faxnummer Ihres zuständigen Standesamts finden Sie:
- Auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde: Suche nach „Standesamt [Stadtname]"
- Im Behördenverzeichnis des jeweiligen Bundeslandes
- Auf bereits erhaltenen Schreiben des Standesamts (Briefkopf)
- Über das Bürgertelefon / den Bürgerservice Ihrer Stadt
Im Zweifel: vorher anrufen und fragen, ob das Anliegen per Fax erledigt werden kann. Das spart doppelte Wege.
Auslandsbezug: Urkunden aus dem Ausland anfordern
Wenn Sie in Deutschland eine Urkunde aus dem Ausland benötigen (z. B. ausländische Geburtsurkunde für die Heiratsanmeldung), läuft das über die zuständige Botschaft, das Konsulat oder direkt das ausländische Standesamt. Für deutsche Standesämter gelten dabei besondere Anforderungen an die Beglaubigung (Apostille). Das Fax eignet sich hier allenfalls zur vorbereitenden Kommunikation.
Sterbeurkunde: Was im Trauerfall wichtig ist
Im Todesfall muss der Sterbefall beim zuständigen Standesamt persönlich angezeigt werden — in der Regel durch das Bestattungsunternehmen, das diese Pflicht übernimmt. Das Standesamt stellt dann die Sterbeurkunde aus. Angehörige, die weitere Ausfertigungen benötigen, können diese danach anfordern — in manchen Gemeinden auch per Fax oder online.
Wichtig: Für viele nachgelagerte Vorgänge (Erbschaft, Konten, Versicherungen) brauchen Sie mehrere beglaubigte Ausfertigungen der Sterbeurkunde. Bestellen Sie davon immer mindestens 5–8 Exemplare direkt beim Standesamt, um spätere Nachbestellungen zu vermeiden.
Fax ans Standesamt — schnell und ohne Faxgerät
Anfragen, Vollmachten, Nachreichungen — alles bequem als Online-Fax senden. Mit Sendeprotokoll als Nachweis.
Jetzt Fax senden →Ab 1,99 € pro Fax · Kein Abo · Kein Faxgerät nötig