Wann und warum faxen Menschen an ihre Bank?
Der Gang in die Bankfiliale kostet Zeit, und nicht jede Angelegenheit lässt sich bequem per Online-Banking erledigen. Genau dann ist das Fax die schnellste Alternative: Es wird sofort übermittelt, hinterlässt einen Sendebericht als Zugangsnachweis und gilt in Deutschland rechtlich als Textform gemäß § 126b BGB – was für die meisten Bankangelegenheiten vollkommen ausreicht.
Besonders bei zeitkritischen Vorgängen – etwa einem Lastschriftwiderspruch mit enger Frist oder einer Kontokündigung zum Monatsende – ist das Fax dem Postweg klar überlegen. Während ein Brief zwei bis drei Werktage braucht, ist das Fax innerhalb von Minuten bei der Bank.
Welche Anliegen kann man per Fax an die Bank schicken?
Die meisten schriftlichen Bankangelegenheiten lassen sich per Fax übermitteln. Häufige Anwendungsfälle sind:
- Kontokündigung – Girokonto, Sparkonto oder Depot kündigen
- Lastschriftwiderspruch – unberechtigte Abbuchung zurückbuchen lassen
- Kontovollmacht – eine andere Person für das Konto bevollmächtigen
- SEPA-Lastschriftmandat – Mandat erteilen oder widerrufen
- Sperrauftrag – Karte oder Konto bei Verlust sperren lassen
- Kreditunterlagen – Einkommensnachweise oder Antragsformulare nachreichen
- Widerspruch gegen Kontogebühren – Preiserhöhungen oder Entgelte anfechten
- Adressänderung oder Namensänderung – neue persönliche Daten mitteilen
Hinweis zur Schriftform: Manche Bankgeschäfte – etwa die Eröffnung eines neuen Kontos – erfordern eine qualifizierte elektronische Signatur oder das Original mit eigenhändiger Unterschrift. Ein einfaches Fax reicht dafür nicht aus. Im Zweifel immer vorab bei der Bank nachfragen, welche Form erforderlich ist.
Wichtig: Lastschriftwiderspruch per Fax
Wurde von Ihrem Konto eine Lastschrift abgebucht, die Sie nicht autorisiert haben, können Sie innerhalb von acht Wochen nach der Buchung widersprechen (bei autorisierten Lastschriften ohne gültiges Mandat sogar bis zu 13 Monate). Die Bank ist dann verpflichtet, den Betrag zurückzubuchen.
Das Fax ist hier besonders sinnvoll: Sie können den Widerspruch am selben Tag einreichen und haben durch den Sendebericht als Nachweis, dass Ihr Schreiben rechtzeitig zugegangen ist. Beim Brief fehlt dieser Nachweis ohne Einschreiben.
Schreiben Sie im Widerspruch: Ihr Name, Kontonummer/IBAN, Datum und Betrag der Buchung, den Namen des Empfängers sowie die klare Formulierung, dass Sie der Lastschrift widersprechen und Rückbuchung verlangen.
Kontokündigung per Fax: Geht das?
Ja – eine Kontokündigung per Fax ist in Deutschland grundsätzlich möglich und rechtlich wirksam. Das Gesetz schreibt für Girokontokündigungen keine eigenhändige Unterschrift auf Papier vor; Textform nach § 126b BGB genügt. Fax erfüllt diese Anforderung, weil die Erklärung in lesbarer Form beim Empfänger ankommt und der Absender erkennbar ist.
Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber: Kündigung per Fax – was ist rechtlich erlaubt?
Achten Sie bei der Kontokündigung auf folgende Punkte:
- Vollständiger Name und Geburtsdatum angeben
- IBAN und Kontonummer nennen
- Kündigungstermin (sofort oder zum nächstmöglichen Termin) klar benennen
- Ggf. Kontostand-Auszahlung oder Umbuchung auf anderes Konto anfordern
- Sendebericht aufbewahren
Wie finde ich die Faxnummer meiner Bank?
Fast alle deutschen Banken und Sparkassen haben Faxnummern für ihre Kundenkorrespondenz. So finden Sie die richtige Nummer:
- Website der Bank: Im Bereich "Kontakt" oder "Kundenservice" sind Faxnummern meist aufgeführt – bei Filialen oft unter der jeweiligen Filialseite.
- Kontoauszug oder Postkorrespondenz: Ältere Kontoauszüge und Briefe der Bank enthalten häufig Faxnummern im Briefkopf.
- Telefonische Hotline: Die Kundenservice-Hotline teilt Ihnen auf Nachfrage die zuständige Faxnummer mit.
- Online-Banking-Postfach: Manche Banken benennen im Secure Messaging auch Faxkontakte für bestimmte Abteilungen.
Bei Volksbanken und Sparkassen ist zu beachten, dass jedes Institut eigenständig ist – die Faxnummer der Sparkasse München unterscheidet sich von der Sparkasse Köln. Suchen Sie gezielt nach Ihrer Filiale oder Ihrem Institut.
Schritt für Schritt: Fax an die Bank ohne eigenes Faxgerät
Ein eigenes Faxgerät brauchen Sie nicht. Mit einem Online-Faxdienst wie SofortFax.de senden Sie Ihr Dokument direkt aus dem Browser:
- Dokument vorbereiten: Schreiben Sie Ihr Anliegen als PDF, Word-Datei oder scannen Sie das bereits unterschriebene Schreiben ab.
- Faxnummer der Bank ermitteln: Siehe Abschnitt oben – Faxnummer mit Vorwahl bereithalten.
- Auf sofortfax.de: Faxnummer eingeben, Datei hochladen, absenden.
- Sendebericht erhalten: Sie bekommen per E-Mail eine Sendebestätigung mit Zeitstempel – Ihr Zugangsnachweis.
- Nachweis aufbewahren: Speichern Sie den Sendebericht – er ist Ihr Beleg, falls die Bank den Eingang bestreitet.
Tipp: Faxen Sie wichtige Bankschreiben außerhalb der Hauptgeschäftszeiten (z. B. früh morgens), damit das Dokument sofort beim Eingang bearbeitet werden kann und keine Verzögerungen durch belegte Faxleitungen entstehen.
Häufige Bankfax-Anliegen auf einen Blick
| Anliegen | Frist / Besonderheit | Reicht Fax? |
|---|---|---|
| Kontokündigung | Keine gesetzliche Mindestfrist (AGB beachten) | Ja – Textform reicht |
| Lastschriftwiderspruch | 8 Wochen nach Buchung (ggf. 13 Monate) | Ja – Sendebericht als Nachweis |
| Kontovollmacht | Keine gesetzliche Frist | Meist ja – je nach Bank-AGB prüfen |
| SEPA-Mandat widerrufen | Vor nächster Buchung einreichen | Ja |
| Kartensperrung | Sofort – ggf. zusätzlich Hotline anrufen | Ergänzend – Hotline vorrangig nutzen |
| Widerspruch Kontogebühren | Meist 6 Wochen nach Bekanntgabe | Ja |
| Kreditunterlagen nachreichen | Je nach Kreditgeber | Ja – vorher mit Berater absprechen |
| Kontoeröffnung | Nicht anwendbar | Nein – Originalunterschrift erforderlich |
Was nach dem Fax tun?
Haben Sie Ihr Schreiben erfolgreich abgesendet, sind noch zwei Dinge wichtig:
- Sendebericht aufbewahren: Speichern oder drucken Sie den Sendebericht. Er gilt als Beleg für den Zugang Ihres Faxes. Mehr dazu: Gilt Fax als rechtlich bindend?
- Telefonische Bestätigung: Bei zeitkritischen Vorgängen – besonders beim Lastschriftwiderspruch – empfiehlt es sich, kurz nach dem Fax bei der Bank anzurufen und den Eingang bestätigen zu lassen.
Achten Sie außerdem darauf, dass Sie eine Kopie Ihres gesendeten Schreibens (das eigentliche Dokument) ebenfalls speichern – nicht nur den Sendebericht, der nur den technischen Übertragungsvorgang dokumentiert.
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FAQ: Häufige Fragen zum Fax an die Bank
Muss ich mein Bankschreiben per Fax unterschreiben?
Für die meisten Bankangelegenheiten (Kündigung, Widerspruch, Vollmacht) reicht die Textform aus – eine eingescannte Unterschrift auf dem gefaxten Dokument erhöht jedoch die Verbindlichkeit und macht Ihren Absender eindeutig erkennbar. Manche Banken fordern bei bestimmten Vorgängen ausdrücklich eine Originalunterschrift; dann schicken Sie das Original per Einschreiben nach.
Gilt ein Fax als zugegangen?
Ja – ein Fax gilt als zugegangen, sobald es vollständig auf dem Empfangsgerät ausgedruckt oder gespeichert wurde. Als Absender können Sie den Zugang mit dem Sendebericht nachweisen, der Datum, Uhrzeit und Empfangsnummer dokumentiert. Mehr dazu im Ratgeber: Gilt Fax als rechtlich bindend?
Was tun, wenn die Bank keine Faxnummer hat?
Direktbanken ohne Filialnetz (z. B. N26, Revolut) stellen häufig keine Faxnummer bereit und kommunizieren ausschließlich per App, E-Mail oder sicherem Postfach. In diesem Fall senden Sie Ihr Anliegen über das interne Nachrichtensystem der Bank oder per Einschreiben. Bei zeitkritischen Vorgängen zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen.
Kann ich eine Überweisung per Fax beauftragen?
Einige Banken akzeptieren Überweisungsaufträge per Fax, sofern ein entsprechender Formularsatz vorliegt und der Auftrag der vereinbarten Form entspricht. Informieren Sie sich dazu direkt bei Ihrer Bank. Mehr dazu: Überweisung per Fax – was ist möglich?
Wie lange dauert das Fax bis zur Bank?
Die Übertragung selbst dauert je nach Seitenanzahl wenige Minuten. Das Fax gilt an dem Tag als eingegangen, an dem es vollständig übermittelt wurde – sofern dies noch innerhalb der Geschäftszeiten der Bank geschieht. Faxe außerhalb der Geschäftszeiten gelten üblicherweise am nächsten Werktag als zugegangen.