Kurzantwort: Wenn eine Erinnerung vom Finanzamt erst nach Ablauf der Frist bei dir ankommt: sofort reagieren, das tatsächliche Eingangsdatum notieren, den Umschlag aufheben und dem Finanzamt kurz schriftlich antworten. Erkläre, warum die Aufforderung aus deiner Sicht nicht zutrifft oder was du nachreichst, und nenne den späten Eingang. Schick die Antwort über ELSTER und zusätzlich per Fax mit Sendebericht (z. B. über sofortfax.de ab 2,49 €). Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Auf einen Blick
| Typischer Fall | Erinnerung an eine Steuer- oder Voranmeldung, Frist bereits abgelaufen |
| Erster Schritt | Eingangsdatum notieren, Umschlag aufheben |
| Antwortweg | ELSTER-Nachricht und zusätzlich Fax mit Sendebericht |
| Ist das ein Einspruch? | Meist nein, eine Erinnerung ist in der Regel kein Bescheid |
| SofortFax | Ab 2,49 € (1–5 Seiten), Sendebericht per E-Mail |
Was eine Erinnerung vom Finanzamt ist und was nicht
Eine Erinnerung fordert dich auf, etwas nachzuholen, zum Beispiel eine Umsatzsteuer-Voranmeldung oder eine Steuererklärung. Sie ist in der Regel kein Steuerbescheid. Deshalb ist ein Einspruch meist nicht der passende Weg. Besser ist eine kurze, sachliche Nachricht an das Finanzamt.
Anders ist es, wenn das Finanzamt später einen Bescheid schickt, etwa über einen Verspätungszuschlag (§ 152 AO) oder ein angedrohtes Zwangsgeld. Solche Schreiben enthalten eine Rechtsbehelfsbelehrung. Dann gilt die Einspruchsfrist, die dort steht. Mehr dazu in Einspruch Steuerbescheid per Fax.
Der Ablauf Schritt für Schritt
Notiere das Datum, an dem der Brief wirklich in deinem Briefkasten lag. Heb den Umschlag auf. Das Datum auf dem Schreiben ist das Erstelldatum, nicht der Tag, an dem du es bekommen hast.
Steuernummer, Zeitraum (z. B. „2. Quartal“), Art der Anmeldung. Trifft die Aufforderung auf dich zu? Ein häufiger Fall: Du bist Kleinunternehmer nach § 19 UStG und musst in der Regel keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, wirst aber im System anders geführt.
Zum Beispiel den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit der ELSTER-Übermittlungsbestätigung, frühere Schreiben des Finanzamts oder die fehlende Anmeldung selbst.
Kurz und sachlich: Bezug auf das Schreiben (Datum, Steuernummer), deine Erklärung, Hinweis auf den späten Eingang, Bitte um Prüfung und kurze Bestätigung.
Über ELSTER als „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ und zusätzlich per Fax an die Nummer auf dem Schreiben. Übermittlungsprotokoll und Sendebericht ablegen.
Was in die Antwort gehört
- Betreff: „Ihr Schreiben vom [Datum], Steuernummer [Nummer], [Zeitraum]“
- Kernaussage: warum keine Anmeldung fällig ist, oder dass du sie bis zu einem konkreten Datum nachreichst
- Belege: was du beilegst, z. B. die Seite des Fragebogens mit der markierten Angabe
- Später Eingang: „Ihr Schreiben ist erst am [Datum] bei mir eingegangen, also nach Ablauf der Frist.“
- Bitte: Prüfung, gegebenenfalls Berichtigung der Erfassung, kurze schriftliche Bestätigung
- Kontaktdaten und Unterschrift
Warum der Hinweis auf den späten Eingang wichtig ist: Für Bescheide gilt bei Postversand im Inland seit 2025, dass sie am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gelten, außer wenn sie später zugegangen sind. Im Zweifel muss das Finanzamt den Zugang nachweisen (§ 122 Abs. 2 AO). Eine Erinnerung ist zwar meist kein Bescheid, aber ein dokumentiertes Eingangsdatum hilft dir, wenn es später um Zuschläge oder Fristen geht.
Warum zusätzlich per Fax?
Über ELSTER bekommst du ein Übermittlungsprotokoll. Das Fax ist ein zweiter, unabhängiger Weg: Der Sendebericht zeigt Datum, Uhrzeit, Empfängernummer und Seitenzahl. So hast du zwei Nachweise, falls eine Nachricht intern nicht beim richtigen Sachgebiet landet. Wie aussagekräftig ein Sendebericht ist, erklären wir in Fax-Sendeprotokoll als Beweis.
Nimm die Faxnummer vom Schreiben selbst oder von der offiziellen Website deines Finanzamts. Steht auf dem Schreiben eine Abteilung (z. B. „Gewinneinkünfte“), richte das Fax genau dorthin.
Österreich
In Österreich ist das Finanzamt Österreich zuständig. Antworten gehen dort typischerweise über FinanzOnline oder schriftlich an die Adresse beziehungsweise Faxnummer auf dem Schreiben. Auch hier gilt: Eingangsdatum notieren, sachlich antworten, Nachweis aufheben. Faxnummern findest du in Fax ans Finanzamt Österreich.
Antwort ans Finanzamt mit Sendebericht faxen
PDF oder Foto hochladen, Faxnummer vom Schreiben eingeben, einmal bezahlen. Den Sendebericht bekommst du per E-Mail.
Jetzt Fax senden →Ab 2,49 € (keine MwSt.) · kein Abo · Sendebericht per E-Mail
Häufige Fehler
- Abwarten. Je früher du reagierst, desto besser. Eine kurze Antwort heute ist besser als eine perfekte in zwei Wochen.
- Einspruch gegen eine Erinnerung. Meist der falsche Weg. Eine Nachricht reicht.
- Telefon statt Schrift. Ein Anruf kann helfen, ersetzt aber keine schriftliche Antwort mit Nachweis.
- Falsche Faxnummer. Nur die Nummer vom Schreiben oder von der offiziellen Website verwenden.
Häufige Fragen
Kann ich gegen eine Erinnerung vom Finanzamt Einspruch einlegen?
Eine einfache Erinnerung ist in der Regel kein Steuerbescheid. Statt eines Einspruchs reicht meist eine sachliche Nachricht. Kommt später ein Bescheid, etwa über einen Verspätungszuschlag, gilt die Einspruchsfrist aus dessen Rechtsbehelfsbelehrung.
Was mache ich, wenn das Schreiben erst nach der Frist ankam?
Sofort antworten, das tatsächliche Eingangsdatum nennen und den Umschlag aufheben. Bitte darum, den späten Eingang zu berücksichtigen.
Wo finde ich in ELSTER die Nachricht ans Finanzamt?
Unter Formulare & Leistungen, Alle Formulare, Anträge, Einspruch und Mitteilungen, dort die Sonstige Nachricht an das Finanzamt.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben?
In der Regel nicht. Wenn du trotzdem eine Erinnerung bekommst, bitte das Finanzamt, deine Erfassung zu prüfen, und leg den Nachweis bei, etwa den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Was kostet das Fax bei SofortFax?
2,49 € für 1–5 Seiten, 3,49 € für 6–20 Seiten, ohne Abo. Der Sendebericht kommt per E-Mail.