Seit 2021 gibt es in Österreich für die meisten Steuerpflichtigen eine einzige Behörde: das Finanzamt Österreich mit Dienststellen in den Regionen. Der Hauptweg zur Finanzverwaltung ist FinanzOnline. Wer dort keinen Zugang hat oder einen Beleg für die rechtzeitige Einbringung braucht, kann schriftliche Anbringen auch per Fax einreichen. Dabei gibt es ein paar Regeln, die viele nicht kennen.

💡 Kurz zusammengefasst: Fax ist beim Finanzamt als Einbringungsweg zugelassen. Sie müssen das Original vor dem Faxen unterschreiben und es sieben Jahre aufbewahren. Eine einfache E-Mail gilt dagegen nicht als wirksame Eingabe. Die Frist für eine Bescheidbeschwerde beträgt einen Monat ab Zustellung.

Fax ja, E-Mail nein

Die Bundesabgabenordnung (BAO) erlaubt, Anbringen auf technischem Weg einzubringen, soweit das per Verordnung zugelassen ist. Für das Telefax gibt es eine solche Verordnung, ebenso für FinanzOnline. Für die gewöhnliche E-Mail nicht. Eine Beschwerde, die nur per E-Mail geschickt wird, ist deshalb nach der Rechtsprechung keine wirksame Eingabe. Das Fax dagegen schon, wenn Sie zwei Punkte beachten:

Bescheidbeschwerde: Frist und Inhalt

In Österreich heißt das Rechtsmittel gegen einen Steuerbescheid Beschwerde, nicht Einspruch. Die Frist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Auf Antrag kann das Finanzamt die Frist verlängern; stellen Sie diesen Antrag vor Fristablauf. Eine Beschwerde sollte enthalten:

[Vor- und Nachname] [Adresse] Steuernummer: [Steuernummer] An das Finanzamt Österreich Dienststelle [Name laut Bescheid] Per Fax an: [Faxnummer laut Bescheid oder bmf.gv.at] [Ort], am [Datum] Beschwerde gegen den [Einkommensteuerbescheid / ...] [Jahr] vom [Datum des Bescheids] Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den oben genannten Bescheid erhebe ich Beschwerde. Angefochten wird: [z. B. die Nichtberücksichtigung der Werbungskosten für ...] Beantragt wird: [z. B. die Berücksichtigung von Werbungskosten in Höhe von ... Euro] Begründung: [kurze Begründung, Beilagen nennen] Mit freundlichen Grüßen [eigenhändige Unterschrift] Beilagen: [Liste]

Nach der Beschwerde entscheidet das Finanzamt meist zuerst selbst mit einer Beschwerdevorentscheidung. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats einen Vorlageantrag stellen. Dann entscheidet das Bundesfinanzgericht.

Zahlen trotz Beschwerde?

Eine Beschwerde hält die Zahlungspflicht nicht automatisch auf. Für den strittigen Betrag können Sie die Aussetzung der Einhebung beantragen. Wenn Sie zahlen müssen, aber gerade nicht können, ist ein Ansuchen um Zahlungserleichterung möglich, etwa eine Ratenzahlung. Beides geht ebenfalls schriftlich oder über FinanzOnline.

So faxen Sie ans Finanzamt Österreich

  1. Schreiben aufsetzen, ausdrucken und unterschreiben – dann scannen oder fotografieren. Das Original legen Sie zu Ihren Steuerunterlagen.
  2. Faxnummer prüfen – Sie steht auf dem Bescheid oder auf der Website des Finanzministeriums.
  3. Mit +43 senden – Bei SofortFax Nummer im internationalen Format eingeben. Österreich kostet dasselbe wie Deutschland.
  4. Sendebericht zum Original legen – er belegt Datum und Uhrzeit der Übermittlung.

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Tipps für Faxe ans Finanzamt

Häufige Fragen zum Finanzamt Österreich

Kann ich eine Beschwerde per Fax ans Finanzamt schicken?

Ja. Das Fax ist als Einbringungsweg zugelassen. Unterschreiben Sie das Original vor dem Faxen und bewahren Sie es sieben Jahre auf.

Reicht eine E-Mail an das Finanzamt?

Für Beschwerden und andere formelle Anbringen nicht. Eine gewöhnliche E-Mail gilt nicht als wirksame Eingabe. Nutzen Sie FinanzOnline, Post oder Fax.

Wie lange habe ich für eine Beschwerde Zeit?

Einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Auf Antrag kann die Frist verlängert werden; stellen Sie den Antrag vor Fristablauf.

Wo finde ich die Faxnummer?

Auf dem Bescheid oder auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.

Fazit

Das Fax ist beim Finanzamt Österreich ein zulässiger und schneller Weg, wenn Sie vorher unterschreiben und das Original aufbewahren. Für die Beschwerde gilt ein Monat ab Zustellung. Mit SofortFax senden Sie ohne Faxgerät und bekommen den Sendebericht per E-Mail.