Seit 2021 gibt es in Österreich für die meisten Steuerpflichtigen eine einzige Behörde: das Finanzamt Österreich mit Dienststellen in den Regionen. Der Hauptweg zur Finanzverwaltung ist FinanzOnline. Wer dort keinen Zugang hat oder einen Beleg für die rechtzeitige Einbringung braucht, kann schriftliche Anbringen auch per Fax einreichen. Dabei gibt es ein paar Regeln, die viele nicht kennen.
💡 Kurz zusammengefasst: Fax ist beim Finanzamt als Einbringungsweg zugelassen. Sie müssen das Original vor dem Faxen unterschreiben und es sieben Jahre aufbewahren. Eine einfache E-Mail gilt dagegen nicht als wirksame Eingabe. Die Frist für eine Bescheidbeschwerde beträgt einen Monat ab Zustellung.
Fax ja, E-Mail nein
Die Bundesabgabenordnung (BAO) erlaubt, Anbringen auf technischem Weg einzubringen, soweit das per Verordnung zugelassen ist. Für das Telefax gibt es eine solche Verordnung, ebenso für FinanzOnline. Für die gewöhnliche E-Mail nicht. Eine Beschwerde, die nur per E-Mail geschickt wird, ist deshalb nach der Rechtsprechung keine wirksame Eingabe. Das Fax dagegen schon, wenn Sie zwei Punkte beachten:
- Das Original wird vor dem Faxen eigenhändig unterschrieben.
- Sie bewahren das unterschriebene Original sieben Jahre auf, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem Sie gefaxt haben.
Bescheidbeschwerde: Frist und Inhalt
In Österreich heißt das Rechtsmittel gegen einen Steuerbescheid Beschwerde, nicht Einspruch. Die Frist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Auf Antrag kann das Finanzamt die Frist verlängern; stellen Sie diesen Antrag vor Fristablauf. Eine Beschwerde sollte enthalten:
- welcher Bescheid angefochten wird (Art, Jahr, Datum)
- in welchen Punkten Sie den Bescheid anfechten
- welche Änderungen Sie beantragen
- eine Begründung
Nach der Beschwerde entscheidet das Finanzamt meist zuerst selbst mit einer Beschwerdevorentscheidung. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats einen Vorlageantrag stellen. Dann entscheidet das Bundesfinanzgericht.
Zahlen trotz Beschwerde?
Eine Beschwerde hält die Zahlungspflicht nicht automatisch auf. Für den strittigen Betrag können Sie die Aussetzung der Einhebung beantragen. Wenn Sie zahlen müssen, aber gerade nicht können, ist ein Ansuchen um Zahlungserleichterung möglich, etwa eine Ratenzahlung. Beides geht ebenfalls schriftlich oder über FinanzOnline.
So faxen Sie ans Finanzamt Österreich
- Schreiben aufsetzen, ausdrucken und unterschreiben – dann scannen oder fotografieren. Das Original legen Sie zu Ihren Steuerunterlagen.
- Faxnummer prüfen – Sie steht auf dem Bescheid oder auf der Website des Finanzministeriums.
- Mit +43 senden – Bei SofortFax Nummer im internationalen Format eingeben. Österreich kostet dasselbe wie Deutschland.
- Sendebericht zum Original legen – er belegt Datum und Uhrzeit der Übermittlung.
Jetzt ans Finanzamt Österreich faxen
PDF hochladen, Faxnummer mit +43 eingeben, fertig.
Kein Account, kein Abo – du zahlst nur einmal.
Ab 2,49 € (keine MwSt.) · Bestätigung per E-Mail · DSGVO-konform
Tipps für Faxe ans Finanzamt
- Steuernummer auf jeder Seite, damit lose Seiten zugeordnet werden können.
- Ein Anliegen pro Fax: Beschwerde, Ratenansuchen und Belegnachreichung getrennt senden.
- Frist früh wahren: Fehlen in der Beschwerde Pflichtinhalte wie die Begründung, kann das Finanzamt Sie auffordern, das nachzuholen. Sicherer ist es, rechtzeitig die Verlängerung der Beschwerdefrist zu beantragen, wenn Sie mehr Zeit brauchen.
Häufige Fragen zum Finanzamt Österreich
Kann ich eine Beschwerde per Fax ans Finanzamt schicken?
Ja. Das Fax ist als Einbringungsweg zugelassen. Unterschreiben Sie das Original vor dem Faxen und bewahren Sie es sieben Jahre auf.
Reicht eine E-Mail an das Finanzamt?
Für Beschwerden und andere formelle Anbringen nicht. Eine gewöhnliche E-Mail gilt nicht als wirksame Eingabe. Nutzen Sie FinanzOnline, Post oder Fax.
Wie lange habe ich für eine Beschwerde Zeit?
Einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Auf Antrag kann die Frist verlängert werden; stellen Sie den Antrag vor Fristablauf.
Wo finde ich die Faxnummer?
Auf dem Bescheid oder auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.
Fazit
Das Fax ist beim Finanzamt Österreich ein zulässiger und schneller Weg, wenn Sie vorher unterschreiben und das Original aufbewahren. Für die Beschwerde gilt ein Monat ab Zustellung. Mit SofortFax senden Sie ohne Faxgerät und bekommen den Sendebericht per E-Mail.