Kostenlose Vorlage

Versicherung kündigen – per Fax mit Nachweis

Für Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz, Wohngebäude und mehr. Ausfüllen, prüfen, an die Versicherung faxen.

1. Ihre Daten

2. Versicherung

Steht in Ihren Vertragsunterlagen, auf Rechnungen oder im Impressum des Anbieters. Die führende 0 wird automatisch erkannt.

3. Vertrag und Termin

4. Unterschrift (optional)

Mit Maus oder Finger im Feld unterschreiben.

5. Weitere Seiten anhängen (optional)

PDF, JPG oder PNG, mehrere Dateien möglich. Die Seiten werden hinter das Schreiben gelegt. Der Preis richtet sich nach der Gesamtseitenzahl, höchstens 40 Seiten und 10 MB.

    1–5 Seiten6–20 Seiten21–40 Seiten
    2,49 EUR3,49 EUR4,99 EUR

    Preise für Faxnummern in Deutschland und Österreich.

    Fax senden

    DE / AT: 1–5 Seiten 2,49 EUR, 6–20 Seiten 3,49 EUR, 21–40 Seiten 4,99 EUR  |  Keine Anmeldung erforderlich

    Allgemeine Vorlage, keine Rechtsberatung. Fristen und Formvorgaben stehen in Ihrem Vertrag.

    Vorschau
    Füllen Sie das Formular aus – Ihre Vorschau erscheint hier.
    Vorschau

    So funktioniert es

    1. Daten und Versicherungsscheinnummer eintragen, Versicherung wählen.
    2. Bei Bedarf unterschreiben und weitere Seiten anhängen, dann das Schreiben in der Vorschau prüfen.
    3. Auf „Jetzt faxen“ klicken, bezahlen, Sendebericht per E-Mail erhalten.

    Versicherung kündigen: Fristen im Blick

    Die meisten Sachversicherungen laufen ein Jahr und verlängern sich automatisch. Gekündigt werden muss in der Regel drei Monate vor Ablauf. Nach einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung gibt es oft ein Sonderkündigungsrecht mit eigener Frist.

    Nachweis per Sendebericht

    Bei Fristen zählt der Zugang. Der Sendebericht des Faxes hält Datum, Uhrzeit und Empfängernummer fest und dient Ihnen als Beleg, falls die Versicherung den Eingang bestreitet.

    Häufige Fragen

    Meist drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Das genaue Datum steht im Versicherungsschein. Mit „zum nächstmöglichen Termin“ endet der Vertrag zum frühesten zulässigen Zeitpunkt.
    Häufig nach einem Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung. Die Fristen dafür sind kurz, oft ein Monat.
    Auf dem Versicherungsschein, in Schreiben der Versicherung oder im Impressum. Bei einigen Versicherern ist sie hier schon hinterlegt.