Kostenlose Vorlage

Behörden- & Justiz-Fax-Vorlage

Formelles Anschreiben an Staatsanwaltschaft, Gerichte und Behörden – direkt als Fax senden.

1. Ihre Daten (Absender)

2. Empfänger (Behörde / Institution)

Die führende 0 der Vorwahl wird automatisch erkannt. Die Faxnummer steht auf dem Briefbogen der Behörde.

3. Bezugsdaten

Strafakten: 1 Js 123/24  |  Zivilakten: 3 O 456/24  |  Verwaltung: Az. 12-34-567

4. Inhalt des Schreibens

Fax senden

DE / AT: ab 2,49 EUR (1–5 Seiten)  |  International: 4,99 EUR  |  Keine Anmeldung erforderlich

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Allgemeines Anschreiben & Fax-Vorlage für Behörden und Gerichte

Bei Fristen gegenüber Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Behörden zählt jede Minute. Ein Fax gilt als Anscheinsbeweis für den Zugang beim Empfänger: Der Sendebericht dokumentiert Datum, Uhrzeit und Empfängernummer – und kann im Streitfall entscheidend sein. Mit dieser Vorlage erstellen Sie in wenigen Minuten ein normgerechtes Anschreiben und senden es direkt per Fax.

Ob Fristverlängerung, Sachstandsanfrage oder das Nachreichen von Unterlagen: Die integrierten Textbausteine helfen Ihnen, den richtigen Ton zu treffen. Das Dokument wird sicher übermittelt und Sie erhalten den Sendebericht per E-Mail.

Häufige Fragen

Ein Fax gilt als Anscheinsbeweis für den Zugang beim Empfänger. Der Sendebericht dokumentiert Datum, Uhrzeit und Empfängernummer – was bei Fristen gegenüber Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Ämtern entscheidend sein kann.
Deutsche und österreichische Faxnummern kosten ab 2,49 EUR für 1–5 Seiten, 6–20 Seiten kosten 3,49 EUR. Internationale Faxe kosten 4,99 EUR. Es ist keine Registrierung erforderlich.
Sie können jedes Aktenzeichen, Geschäftszeichen oder jede Tagebuchnummer frei eingeben – egal ob Strafaktenzeichen (z.B. 1 Js 123/24), Zivilaktenzeichen (z.B. 3 O 456/24) oder behördenspezifische Geschäftszeichen.
Ja. Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie den Sendebericht per E-Mail an die angegebene Adresse. Dieser dient als Nachweis und kann bei Bedarf vorgelegt werden.