Kostenlose Vorlage

Handy- oder Internetvertrag kündigen – per Fax

Für Mobilfunk, DSL, Kabel und Glasfaser. Schreiben ausfüllen, prüfen und direkt an den Anbieter faxen.

1. Ihre Daten

2. Anbieter

Steht in Ihren Vertragsunterlagen, auf Rechnungen oder im Impressum des Anbieters. Die führende 0 wird automatisch erkannt.

3. Vertrag und Termin

4. Unterschrift (optional)

Mit Maus oder Finger im Feld unterschreiben.

5. Weitere Seiten anhängen (optional)

PDF, JPG oder PNG, mehrere Dateien möglich. Die Seiten werden hinter das Schreiben gelegt. Der Preis richtet sich nach der Gesamtseitenzahl, höchstens 40 Seiten und 10 MB.

    1–5 Seiten6–20 Seiten21–40 Seiten
    2,49 EUR3,49 EUR4,99 EUR

    Preise für Faxnummern in Deutschland und Österreich.

    Fax senden

    DE / AT: 1–5 Seiten 2,49 EUR, 6–20 Seiten 3,49 EUR, 21–40 Seiten 4,99 EUR  |  Keine Anmeldung erforderlich

    Allgemeine Vorlage, keine Rechtsberatung. Fristen und Formvorgaben stehen in Ihrem Vertrag.

    Vorschau
    Füllen Sie das Formular aus – Ihre Vorschau erscheint hier.
    Vorschau

    So funktioniert es

    1. Daten und Kundennummer eintragen, Anbieter wählen.
    2. Bei Bedarf unterschreiben und weitere Seiten anhängen, dann das Schreiben in der Vorschau prüfen.
    3. Auf „Jetzt faxen“ klicken, bezahlen, Sendebericht per E-Mail erhalten.

    Handy- und Internetverträge kündigen

    Seit dem 1. Dezember 2021 können Mobilfunk- und Internetverträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Innerhalb der Mindestlaufzeit gilt die vereinbarte Frist, meist drei Monate vor Ende. Mit „zum nächstmöglichen Termin“ sind Sie auf der sicheren Seite.

    Rufnummer mitnehmen

    Wer die Nummer behalten will, kreuzt die Portierung an. Den eigentlichen Wechsel beauftragen Sie anschließend beim neuen Anbieter, der den Rest mit dem alten Anbieter klärt.

    Häufige Fragen

    Ja. Eine Kündigung in Textform genügt, ein Fax erfüllt das. Viele Anbieter bieten zusätzlich einen Kündigungsbutton auf ihrer Website an.
    Auf Rechnungen, in den Vertragsunterlagen oder im Impressum. Ändert der Anbieter seine Nummer, gilt die aktuelle Angabe dort.
    Das Schreiben widerruft das SEPA-Mandat zum Vertragsende. Offene Beträge bis dahin bleiben fällig.