Kurzantwort: In Deutschland ist die Steuererklärung 2025 ohne Steuerberater bis 31. Juli 2026 fällig, mit Beratung bis 1. März 2027. Eine Fristverlängerung beantragst du vor Fristablauf schriftlich mit Begründung und neuem Termin, über ELSTER oder per Brief oder Fax. Einen Anspruch darauf gibt es nicht (§ 109 AO). In Österreich gilt 30. April (Papier) bzw. 30. Juni (FinanzOnline), Verlängerung auf begründeten Antrag (§ 134 Abs. 2 BAO). Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Auf einen Blick

DE, ohne Beratung (Jahr 2025) 31. Juli 2026
DE, mit Steuerberater (Jahr 2025) 1. März 2027
AT, Papier / FinanzOnline 30. April / 30. Juni des Folgejahres
Wann beantragen? Vor Ablauf der Frist
Telefonisch? Nein, schriftlich oder online
SofortFax Ab 2,49 €, Sendebericht per E-Mail

Die Fristen in Deutschland

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Für das Jahr 2025 ist das der 31. Juli 2026. Bist du steuerlich beraten, gilt der letzte Februartag des übernächsten Jahres, für 2025 also der 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist. Quelle: Finanzverwaltung NRW.

Wer freiwillig abgibt, etwa für eine Erstattung, hat in der Regel vier Jahre Zeit. Dann brauchst du keine Fristverlängerung.

So beantragst du die Fristverlängerung

1
Rechtzeitig handeln

Stell den Antrag vor Ablauf der Frist. Bei verspäteten Anträgen trägst du laut Bundesportal das Risiko eines Verspätungszuschlags, falls der Antrag abgelehnt wird.

2
Begründen

Nenne einen nachvollziehbaren Grund, z. B. fehlende Unterlagen von Dritten, Krankheit oder einen längeren Auslandsaufenthalt.

3
Neuen Termin nennen

Ein konkretes Datum, bis zu dem du realistisch abgeben kannst.

4
Senden und Nachweis aufheben

Über ELSTER (Anträge, Einspruch und Mitteilungen, Antrag auf Fristverlängerung) oder schriftlich an dein Finanzamt, per Brief oder Fax. Telefonisch werden keine Fristverlängerungen gewährt.

Musterformulierung

„Steuernummer [Nummer], Einkommensteuererklärung [Jahr]
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Verlängerung der Frist zur Abgabe meiner Einkommensteuererklärung [Jahr] bis zum [Datum]. Begründung: [z. B. Mir liegen die Bescheinigungen von … noch nicht vor]. Ich bitte um kurze Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen, [Name, Anschrift]“

Gibt es einen Anspruch?

Nein. Das Finanzamt kann Fristen verlängern, auch rückwirkend, wenn sie schon abgelaufen sind (§ 109 AO). Bei steuerlich beratenen Fällen ist eine Verlängerung über den letzten Februartag hinaus nur möglich, wenn du ohne Verschulden verhindert warst. Das Verschulden deines Beraters wird dir dabei zugerechnet.

Warum Fax eine gute Ergänzung ist

Bist du nicht bei ELSTER registriert oder ist es kurz vor Fristende, ist ein Fax mit Sendebericht ein schneller schriftlicher Weg. Der Bericht dokumentiert Datum, Uhrzeit und Empfängernummer. Die Faxnummer steht meist auf früheren Schreiben oder auf der Website deines Finanzamts. Mehr: Fristwahrung per Fax.

Österreich: Fristverlängerung beim Finanzamt Österreich

Die Jahressteuererklärungen sind bis 30. April des Folgejahres einzureichen, über FinanzOnline bis 30. Juni (§ 134 Abs. 1 BAO). Auf begründeten Antrag kann das Finanzamt die Frist verlängern (§ 134 Abs. 2 BAO), laut BMF auch elektronisch in FinanzOnline unter „Weitere Services“. Wer von einer Steuerberatung vertreten wird, hat in der Regel länger Zeit. Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu fünf Jahre später gestellt werden. Quelle: bmf.gv.at.

Antrag auf Fristverlängerung faxen

Antrag als PDF oder Foto hochladen, Faxnummer deines Finanzamts eingeben, einmal bezahlen. Sendebericht per E-Mail.

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Häufige Fragen

Bis wann muss die Steuererklärung 2025 abgegeben werden?

Ohne steuerliche Beratung bis 31. Juli 2026, mit Steuerberater bis 1. März 2027 (Deutschland). In Österreich bis 30. April 2026 auf Papier oder 30. Juni 2026 über FinanzOnline.

Kann ich die Fristverlängerung telefonisch beantragen?

In Deutschland nein. Der Antrag geht schriftlich, also per Brief, Fax oder über ELSTER.

Habe ich Anspruch auf eine Fristverlängerung?

Nein. Das Finanzamt entscheidet nach § 109 AO. Begründe den Antrag und nenne einen neuen Termin.

Was passiert, wenn ich den Antrag zu spät stelle?

Eine rückwirkende Verlängerung ist möglich, aber nicht sicher. Wird der Antrag abgelehnt, kann ein Verspätungszuschlag drohen.

Wie beantrage ich in Österreich eine Fristverlängerung?

Mit begründetem Antrag beim Finanzamt Österreich, elektronisch über FinanzOnline oder schriftlich.

Alexander Mäding – Gründer SofortFax
Über den Autor

Alexander Mäding

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