Kurz zusammengefasst: Für Verträge ab dem 1. Oktober 2016 darf das Studio per AGB keine strengere Form als die Textform verlangen. Eine Kündigung per Fax reicht dann in der Regel aus. Entscheidend ist, dass sie vor Fristende ankommt. Den Zugang belegen Sie mit dem Sendebericht.
Welche Form darf das Studio verlangen?
Steht in Ihrem Vertrag „Kündigung nur schriftlich per Brief“? Bei Verträgen, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, ist eine solche Klausel in den AGB gegenüber Verbrauchern unwirksam. Nach § 309 Nr. 13 BGB darf für Kündigungen keine strengere Form als die Textform verlangt werden. Textform heißt: eine lesbare Erklärung, die den Absender erkennen lässt, zum Beispiel per Fax oder E-Mail.
Wurde Ihr Vertrag online abgeschlossen, muss das Studio außerdem seit Juli 2022 einen Kündigungsbutton auf der Website anbieten (§ 312k BGB). Das Fax ist trotzdem eine gute Ergänzung, weil Sie einen eigenen, unabhängigen Nachweis bekommen.
Fristen: Was seit 2022 gilt
Die Erstlaufzeit darf bei Verbraucherverträgen höchstens zwei Jahre betragen. Für Verträge ab dem 1. März 2022 gilt zusätzlich: Verlängert sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit automatisch, dann nur auf unbestimmte Zeit, und Sie können danach jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB). Bei älteren Verträgen gelten die Regeln, die damals vereinbart wurden.
Sehen Sie in Ihrem Vertrag nach, wann die Erstlaufzeit endet und welche Frist gilt. Rechnen Sie rückwärts und kündigen Sie lieber ein paar Tage zu früh als einen Tag zu spät.
Außerordentlich kündigen
Bei einem wichtigen Grund ist eine fristlose Kündigung möglich (§ 314 BGB), zum Beispiel wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht trainieren können. Legen Sie dann einen Nachweis bei, etwa ein ärztliches Attest. Ein Umzug allein reicht nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2016 in der Regel nicht als wichtiger Grund (Az. XII ZR 42/15). Im Einzelfall kann eine Beratung, etwa bei der Verbraucherzentrale, sinnvoll sein.
Was in die Kündigung gehört
- Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihre Mitgliedsnummer
- „Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
- Die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem Enddatum
- Bei einer außerordentlichen Kündigung: der Grund und der Hinweis auf die Anlage
- Datum und Unterschrift
Attest oder Mitgliedskarte direkt anhängen
Mit SofortFax senden Sie mehrere Dateien in einem Fax: Kündigungsschreiben als PDF, dahinter zum Beispiel das Attest als Foto (JPG oder PNG). Sie legen die Reihenfolge fest, alles wird zu einem Fax zusammengefügt. Bezahlt wird nach Gesamtseitenzahl: 2,49 € bis 5 Seiten, 3,49 € bis 20 Seiten.
So kündigen Sie per Fax
- Faxnummer des Studios heraussuchen: im Vertrag, auf der Website oder im Impressum. Bei Ketten ist es oft die Nummer der Zentrale.
- Kündigung auf sofortfax.de hochladen, Nummer eingeben, bezahlen. Kein Konto, kein Abo.
- Den Sendebericht aufheben. Er zeigt Datum, Uhrzeit, Empfängernummer und ein Bild der ersten Seite, damit ist klar, welches Schreiben angekommen ist.
- Lastschrift im Blick behalten und nach dem Vertragsende prüfen, ob keine Beiträge mehr abgebucht werden.
Hat das Studio keine Faxnummer? Dann können Sie die Kündigung als Brief verschicken, auch als Einwurf-Einschreiben und ohne Drucker, zum Beispiel über Briefflink: Kündigung per Brief versenden.
Häufige Fragen
Darf das Studio eine Kündigung per Fax ablehnen?
Bei Verträgen, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, darf eine AGB-Klausel keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Ein Fax mit Ihrem Namen erfüllt diese Anforderung in der Regel.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Das steht in Ihrem Vertrag. Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 gilt nach Ablauf der Erstlaufzeit: Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat zulässig (§ 309 Nr. 9 BGB).
Bekomme ich eine Bestätigung?
Viele Studios schicken eine Kündigungsbestätigung. Unabhängig davon haben Sie mit dem SofortFax-Sendebericht einen eigenen Nachweis über Zeitpunkt, Empfängernummer und Inhalt der ersten Seite.