Die Kfz-Zulassungsstelle ist für viele eine der unbeliebtesten Behörden – lange Wartezeiten, begrenzte Terminslots, und das oft für Vorgänge, die eigentlich in wenigen Minuten erledigt sein könnten. Wer Zeit sparen will, schickt vorab Unterlagen per Fax, erteilt eine Vollmacht für eine andere Person oder klärt offene Fragen schriftlich.
Allerdings ist die Kfz-Zulassungsstelle keine Behörde, bei der alles per Fax läuft. Dieser Artikel erklärt genau, was per Fax möglich ist – und was persönliches Erscheinen erfordert.
Was die Kfz-Zulassungsstelle macht
Die Kfz-Zulassungsstelle ist beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt angesiedelt und zuständig für die Zulassung, Abmeldung, Ummeldung und das Kennzeichen von Kraftfahrzeugen. Typische Vorgänge sind:
- Erstmalige Zulassung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs
- Ummeldung beim Umzug in einen anderen Landkreis
- Abmeldung eines Fahrzeugs (dauerhaft oder vorübergehend)
- Wechsel des Kennzeichens (z.B. Wunschkennzeichen)
- Ausstellung einer Fahrzeugzulassung nach technischer Änderung
- Eintragungen bei Fahrzeugänderungen oder Halterwechsel
Was per Fax an die Kfz-Zulassungsstelle möglich ist
✅ Per Fax möglich
- Vollmacht für eine andere Person
- Vorab-Einreichung von Unterlagen
- Anfragen zum Verfahrensstand
- Ankündigung von Unterlagen
- Terminanfragen (sofern kein Online-Buchungssystem)
- Rückfragen zu fehlenden Dokumenten
⚠️ Persönlich oder per Post
- Zulassung des Fahrzeugs (Kennzeichen, Plakette)
- Abmeldung (Fahrzeugschein + Kennzeichen abgeben)
- Ummeldung mit physischem Kennzeichen
- Entgegennahme von Zulassungsbescheinigung Teil I
- Wunschkennzeichen-Vergabe
Vollmacht per Fax: So funktioniert die Vertretung
Wer nicht persönlich zur Kfz-Zulassungsstelle kann – wegen Krankheit, Zeitmangel oder wenn das Fahrzeug in einem anderen Landkreis angemeldet ist –, kann eine Vollmacht ausstellen und eine Vertrauensperson schicken. Die Vollmacht selbst kann vorab per Fax übermittelt werden, damit der Sachbearbeiter vorbereitet ist. Das Original muss der Bevollmächtigte dann beim Termin mitbringen.
Eine Kfz-Vollmacht sollte enthalten:
- Vor- und Nachname sowie Adresse des Vollmachtgebers
- Vor- und Nachname sowie Adresse des Bevollmächtigten
- Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer des betreffenden Fahrzeugs
- Den konkreten Auftrag (z.B. "Abmeldung des Fahrzeugs", "Ummeldung", "Zulassung")
- Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers
Abmeldung per Vollmacht und Fax: Schritt für Schritt
Häufige Situationen, in denen Fax an die Zulassungsstelle hilft
Fahrzeug in einem anderen Landkreis abmelden
Wer umgezogen ist und das alte Fahrzeug noch im Ursprungslandkreis angemeldet hat, kann eine Vollmacht an eine Person vor Ort ausstellen. Die Vollmacht vorab per Fax zu schicken beschleunigt den Termin, da der Sachbearbeiter bereits informiert ist.
Fahrzeug nach Kauf aus einem anderen Bundesland umschreiben
Bei einem Fahrzeugkauf unter Privatpersonen in einem anderen Bundesland sind oft mehrere Schritte nötig. Rückfragen zum genauen Ablauf, fehlende Unterlagen ankündigen oder um eine Terminverschiebung bitten: das geht per Fax.
Anfragen zu Sonderfällen
Ausnahmegenehmigungen für Oldtimer, Fahrzeuge mit geänderten technischen Werten oder internationale Fahrzeuge erfordern manchmal Vorab-Abklärungen. Ein Fax mit einer konkreten Anfrage sorgt für schriftliche Dokumentation und eine klare Antwort per Post oder Rückruf.
🇦🇹 Kfz-Zulassung in Österreich: Bezirkshauptmannschaft & Magistrat
In Österreich ist die Kfz-Zulassung Aufgabe der Bezirkshauptmannschaft (BH) oder des zuständigen Magistrats (in Wien: MA 46). Vollmachten, Anfragen und Vorab-Unterlagen können per Fax eingereicht werden.
Österreichische Behördenfaxnummern beginnen mit +43. Wien hat die Vorwahl +43 1, Graz +43 316, Linz +43 732. SofortFax versendet nach Österreich zum günstigen DE/AT-Tarif – ohne Aufschlag für Auslandsversand.
Auch in Österreich gilt: die physische Abgabe der Kennzeichen und der Fahrzeugpapiere muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Häufige Fragen
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