Das Grundbuchamt ist die zuständige Behörde für alle Eintragungen und Änderungen im deutschen Grundbuch – von der Eigentumsübertragung über Grundschulden bis hin zu Wohnrechten und Vorkaufsrechten. Obwohl viele Amtsgerichte inzwischen eine digitale Grundbucheinsicht anbieten, läuft die formale Kommunikation mit dem Grundbuchamt in bestimmten Fällen noch über das Fax. Wer kein Faxgerät hat, steht dann vor einem praktischen Problem.

Dieser Artikel klärt, welche Anträge und Anfragen ans Grundbuchamt per Fax möglich sind, was zwingend im Original eingereicht werden muss – und wie Sie ohne eigenes Gerät schnell und unkompliziert faxen können.

Was ist das Grundbuchamt und was macht es?

Das Grundbuchamt ist in Deutschland in der Regel beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt. Es führt das Grundbuch – ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte erfasst sind. Im Grundbuch stehen der aktuelle Eigentümer, eingetragene Grundschulden und Hypotheken, Dienstbarkeiten wie Wegerechte, Wohnrechte oder Leitungsrechte sowie Verfügungsbeschränkungen.

Jede Änderung im Grundbuch muss beantragt und vom Grundbuchamt eingetragen werden. Das geschieht meist durch einen Notar, kann aber in bestimmten Fällen auch durch die Parteien selbst oder deren Anwälte initiiert werden.

Was kann per Fax ans Grundbuchamt geschickt werden?

Das Grundbuchamt unterscheidet klar zwischen Anträgen, die einer notariellen Beglaubigung oder Beurkundung bedürfen, und solchen, für die eine einfache schriftliche Anfrage ausreicht.

Per Fax möglich: Anfragen und Informationsschreiben

Für formlose Anfragen an das Grundbuchamt – zum Beispiel Rückfragen zu einer laufenden Bearbeitung, Nachfragen zum Stand einer Eintragung oder die Ankündigung weiterer Unterlagen – ist das Fax oft der schnellste und zuverlässigste Weg. Solche Anfragen haben keine formalen Anforderungen und können jederzeit per Fax gestellt werden.

Per Fax möglich: Einsichtsanträge mit berechtigtem Interesse

Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann – etwa Grundstücksnachbarn, potenzielle Käufer durch ihren Makler oder Kreditgeber –, kann einen Antrag auf Grundbucheinsicht per Fax stellen. Das Amtsgericht prüft das Interesse und gewährt dann Einsicht oder sendet einen Grundbuchauszug.

Nicht per Fax: Beurkundungspflichtige Anträge

Alles, was eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erfordert, muss im Original eingereicht werden. Dazu gehören Auflassungserklärungen bei Eigentumsübertragungen, die Bewilligung und Eintragung von Grundschulden sowie Löschungsbewilligungen. Diese Dokumente sind immer notariell beglaubigt und werden direkt vom Notar ans Grundbuchamt übermittelt – Fax ist dafür nicht vorgesehen.

⚠️ Achtung: Formvorschriften beim Grundbuch Das Grundbuchrecht ist eines der formalstrengsten Rechtsgebiete in Deutschland. Anträge, die eine notarielle Beurkundung erfordern, werden auch bei Einreichung per Fax nicht akzeptiert. Im Zweifel vorab beim zuständigen Amtsgericht nachfragen.

So finden Sie die Faxnummer des zuständigen Grundbuchamts

Das zuständige Grundbuchamt richtet sich nach dem Ort, an dem das Grundstück liegt – nicht nach Ihrem Wohnort. In den meisten Bundesländern ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht angesiedelt. Die Faxnummern finden Sie:

Tipp: Vorher anrufen Manche Grundbuchämter haben spezifische Faxnummern für unterschiedliche Abteilungen oder Grundbuchbezirke. Ein kurzer Anruf vor dem Faxversand spart Zeit und stellt sicher, dass Ihr Dokument beim richtigen Sachbearbeiter ankommt.

Schritt für Schritt: Fax ans Grundbuchamt senden

1
Dokument als PDF vorbereiten Schreiben oder Anfrage als PDF speichern. Absenderdaten (Name, Adresse, Telefon, Rückfax oder E-Mail) gut lesbar auf der ersten Seite angeben.
2
Faxnummer des Grundbuchamts ermitteln Zuständiges Amtsgericht identifizieren (Ort des Grundstücks), Faxnummer der Grundbuchabteilung heraussuchen.
3
Auf sofortfax.de hochladen PDF auf sofortfax.de hochladen, Faxnummer des Grundbuchamts eingeben, "Deutschland" als Region wählen.
4
Einmalig bezahlen & senden Kein Abo, kein Vertrag. Kreditkarte, PayPal, Apple Pay oder Google Pay. Sendebericht kommt automatisch per E-Mail.
5
Sendebericht aufbewahren Den Sendebericht als Nachweis des Eingangs beim Grundbuchamt aufbewahren – besonders bei Fristsachen relevant.

Grundbuchauszug beantragen: Was ist der schnellste Weg?

Wer nur einen einfachen Grundbuchauszug benötigt – etwa für eine Finanzierung, einen Kaufvertrag oder zur persönlichen Einsicht – hat heute mehrere Möglichkeiten:

Das Fax ist vor allem dann sinnvoll, wenn kein Online-Zugang besteht oder wenn Sie begleitende Schreiben oder Nachweise zusammen mit dem Antrag einreichen müssen.

Grundbuch und Eigentumsübertragung: Was der Notar übernimmt

Bei einem Immobilienkauf übernimmt der Notar fast die gesamte Kommunikation mit dem Grundbuchamt. Er reicht die Auflassung (Eigentumsvormerkung), die Eintragungsbewilligung und alle weiteren beurkundeten Dokumente direkt beim Grundbuchamt ein. Käufer und Verkäufer müssen sich darum in der Regel nicht selbst kümmern.

Eigeninitiative beim Grundbuchamt ist vor allem in folgenden Situationen gefragt:

🇦🇹 Grundbuch in Österreich – Grundbuchgericht & Bezirksgericht

In Österreich ist das Grundbuch beim zuständigen Bezirksgericht geführt – nicht beim Amtsgericht wie in Deutschland. Zuständig ist das Bezirksgericht am Ort des Grundstücks. Anträge, Anfragen und Schreiben können in vielen Fällen per Fax eingereicht werden.

Für beurkundungspflichtige Eintragungen – etwa Kaufverträge oder die Begründung eines Pfandrechts – ist auch in Österreich ein Notar oder Rechtsanwalt erforderlich, der die Unterlagen einreicht.

Die Faxnummern der österreichischen Bezirksgerichte finden Sie auf justiz.gv.at. Österreichische Faxnummern beginnen mit +43. SofortFax sendet nach Österreich zum DE/AT-Tarif – ohne Auslandsaufschlag.

Häufige Fragen

Kann ich einen Grundbuchauszug per Fax anfordern?
Ja, sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können (z.B. als Eigentümer, Käufer oder Kreditgeber). Sie senden einen schriftlichen Antrag per Fax ans zuständige Grundbuchamt. Dieses prüft das Interesse und sendet den Auszug dann per Post oder – wenn vereinbart – per Fax zurück.
Welche Dokumente dürfen nicht per Fax ans Grundbuchamt geschickt werden?
Alle Anträge, die eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erfordern, dürfen nicht per Fax eingereicht werden. Dazu gehören Auflassungserklärungen, Grundschuldbestellungen und Löschungsbewilligungen. Diese werden immer vom Notar original eingereicht.
Wie finde ich die Faxnummer des zuständigen Grundbuchamts?
Die Faxnummer des Grundbuchamts finden Sie auf der Website des zuständigen Amtsgerichts (nach Ort des Grundstücks). Alternativ hilft ein kurzer Anruf beim Amtsgericht oder die Auskunft über Ihren Notar.
Gilt ein Fax-Sendebericht als Nachweis beim Grundbuchamt?
Für formlose Anfragen und Schreiben gilt der Sendebericht als Nachweis, dass das Dokument eingegangen ist. Für fristgebundene Anträge empfiehlt es sich dennoch, telefonisch zu bestätigen, ob das Fax angekommen ist – da Grundbuchanträge formalen Anforderungen unterliegen.
Kann ich ans österreichische Grundbuchgericht faxen?
Ja. In Österreich ist das Grundbuch beim Bezirksgericht geführt. Die Faxnummern finden Sie auf justiz.gv.at. SofortFax sendet nach Österreich (+43) zum günstigen DE/AT-Tarif.

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