Die Bezirkshauptmannschaft (BH) ist die wichtigste Bezirksbehörde in Österreich – zuständig für Gewerbeanmeldungen, Führerscheinangelegenheiten, Jagd- und Fischereirecht, Naturschutz, Baugenehmigungen, Staatsbürgerschaft und vieles mehr. Wer dringende Eingaben bei der BH machen muss, profitiert vom Fax: Der Sendebericht dokumentiert den Eingang beim Amt lückenlos – auch außerhalb der Amtsstunden.
💡 Kurz zusammengefasst: Eingaben bei österreichischen Behörden wie der BH sind nach § 13 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) in jeder technisch möglichen Form zulässig – also auch per Fax. Der Sendebericht gilt als Nachweis des fristgerechten Eingangs.
Wofür wird die BH in Österreich kontaktiert?
Die Bezirkshauptmannschaft ist in Österreich die erste Anlaufstelle für eine Vielzahl behördlicher Angelegenheiten. Je nach Bundesland gibt es Unterschiede, aber typische Aufgaben der BH sind:
- Gewerbebehörde: Gewerbeanmeldungen, Betriebsanlagenrecht
- Kraftfahrwesen: Führerscheinangelegenheiten (in manchen Ländern)
- Staatsbürgerschaft & Personenstand: Anträge, Bestätigungen
- Jagd und Fischerei: Jagdkarten, Fischereischeine
- Naturschutz & Umwelt: Genehmigungen, Beschwerden
- Sozialhilfe (Mindestsicherung): Anträge und Widersprüche in manchen Bundesländern
- Fremdenrecht & Aufenthaltstitel: Anträge und Verlängerungen
- Bau- und Raumordnung: je nach Bundesland
Fax an die BH – rechtliche Grundlage in Österreich
Das österreichische Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) erlaubt Anbringen bei Behörden schriftlich, mündlich oder durch andere zulässige Kommunikationsmittel. Fax ist als Schriftform anerkannt. Entscheidend für Fristwahrung ist der Eingang des Fax beim Amt – nicht das Absendedatum. Der Sendebericht mit Zeitstempel ist damit der wichtigste Nachweis.
🇦🇹 Faxnummern der BH – nach Bundesland
Österreich hat neun Bundesländer mit insgesamt über 80 Bezirkshauptmannschaften. Die Faxnummern sind regional sehr unterschiedlich. So finden Sie die richtige Nummer:
- Wien: Magistrat (MA) – keine BH im klassischen Sinn; wien.gv.at
- Niederösterreich: noe.gv.at → BH [Bezirksname]
- Oberösterreich: ooe.gv.at → Bezirkshauptmannschaften
- Steiermark: stmk.gv.at → Bezirkshauptmannschaften
- Tirol: tirol.gv.at → Bezirkshauptmannschaft [Bezirk]
- Salzburg: salzburg.gv.at → BH-Verzeichnis
- Kärnten: ktn.gv.at → Bezirkshauptmannschaften
- Vorarlberg: vorarlberg.at → Bezirkshauptmannschaften
- Burgenland: burgenland.gv.at → BH-Kontakte
Österreichische Faxnummern beginnen mit +43. Beispiel BH Gmunden: +43 7612 792-0 (Durchwahl variiert je Abteilung). Die konkrete Faxnummer finden Sie auf dem Bescheid oder Amtsschreiben der BH.
Schritt für Schritt: Eingabe bei der BH per Fax
- Dokument vorbereiten – Schreiben mit Ihren Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Aktenzeichen falls vorhanden) als PDF erstellen.
- Faxnummer ermitteln – Auf der Website des Bundeslandes oder auf dem letzten Bescheid der BH. Österreichische Faxnummern starten mit +43.
- Fax senden – Über SofortFax: PDF hochladen, +43-Nummer eingeben, senden. Geht aus Deutschland und Österreich.
- Sendebericht aufbewahren – Die Bestätigungs-E-Mail von SofortFax mit Sendebericht als Nachweis speichern.
- Eingangsbestätigung anfragen – Bei wichtigen Fristen können Sie telefonisch beim Amt erfragen, ob das Fax eingegangen ist.
Was muss in einer BH-Eingabe stehen?
Laut AVG muss eine Eingabe mindestens enthalten:
- Name und Adresse des Einbringers
- Die Bezeichnung der Behörde (BH XY)
- Das Aktenzeichen oder die Geschäftszahl des betreffenden Verfahrens (falls vorhanden)
- Den klaren Gegenstand der Eingabe
- Datum und Unterschrift (bei Fax als Scan ausreichend)
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Beispiel-Faxnummern österreichischer BHs
| BH / Bezirk | Bundesland | Faxnummer (Beispiel) |
|---|---|---|
| BH Baden | Niederösterreich | +43 2252 9025-20800 |
| BH Gmunden | Oberösterreich | +43 7612 792-71200 |
| BH Graz-Umgebung | Steiermark | +43 5 0225-55200 |
| BH Innsbruck-Land | Tirol | +43 512 508-9399 |
| BH Salzburg-Umgebung | Salzburg | +43 662 8042-3909 |
| BH Villach-Land | Kärnten | +43 4242 205-2100 |
Hinweis: Faxnummern können sich ändern. Aktuelle Nummern immer auf der Landeswebsite oder dem letzten Amtsschreiben prüfen.
Häufige Fragen zur BH und zum Fax in Österreich
Kann ich eine Eingabe bei der Bezirkshauptmannschaft per Fax machen?
Ja. Nach dem AVG sind schriftliche Anbringen bei österreichischen Behörden in jeder Form zulässig – auch per Fax. Der Sendebericht gilt als Nachweis des Eingangs.
Was ist das Aktenzeichen bei der BH?
Das Aktenzeichen (Geschäftszahl, kurz „GZ") steht auf jedem Bescheid oder Amtsschreiben der BH. Es identifiziert Ihr Verfahren eindeutig. Falls Sie erstmals eine Eingabe machen, geben Sie stattdessen das betroffene Thema (z.B. „Gewerbeanmeldung", „Fremdenrecht") an.
Welche Fristen gelten bei Widersprüchen gegen BH-Bescheide?
Gegen Bescheide der BH kann innerhalb von 4 Wochen Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) eingebracht werden. Die Frist beginnt mit Zustellung des Bescheids. Ein Fax mit Sendebericht wahrt die Frist zuverlässig.
Kann ich von Deutschland aus ein Fax nach Österreich (+43) senden?
Ja. Über SofortFax können Sie jede österreichische Faxnummer mit +43-Vorwahl anschreiben – genauso einfach wie ein Fax nach Deutschland. Einfach die Nummer im internationalen Format eingeben.
Fazit
Die Bezirkshauptmannschaft ist das Rückgrat der österreichischen Verwaltung in den Bezirken. Wer Anträge stellt, Widersprüche einlegt oder Bescheide anficht, profitiert vom Fax als schnellste und nachweisbarste Kommunikationsform. Mit SofortFax geht das auch ohne eigenes Faxgerät – einfach die +43-Faxnummer der zuständigen BH eingeben, PDF hochladen und senden.