Kurzantwort: Viele Hausverwaltungen haben weiter eine Faxnummer, und für viele Schreiben ist ein Fax ein schneller Weg mit Nachweis. Für die Vollmacht zur Eigentümerversammlung verlangt das WEG die Textform (§ 25 Abs. 3 WEG), die ein Fax nach verbreiteter Auffassung erfüllt. Mit SofortFax lädst du das PDF oder ein Foto hoch, gibst die Faxnummer der Verwaltung ein und bekommst einen Sendebericht mit Bild der ersten Seite per E-Mail. Ohne Faxgerät, ohne Konto, ab 2,49 €. Ob ein Fax im Einzelfall genügt, hängt von der Erklärung und den Regeln deiner Gemeinschaft ab. Keine Rechtsberatung.

Auf einen Blick

Typische Schreiben Vollmacht zur Versammlung, Antrag zur Tagesordnung, Schadensmeldung, Rückfragen zur Abrechnung
Vollmacht Textform genügt (§ 25 Abs. 3 WEG)
Nachweis Sendebericht mit Zeitstempel, Zielnummer und Bild der ersten Seite
Preis 2,49 € bis 5 Seiten, 3,49 € bis 20, 4,99 € bis 40 Seiten
Dauer Meist unter 5 Minuten bis zur Zustellung

Wann ein Fax an die Hausverwaltung sinnvoll ist

Als Eigentümer schreibst du der Verwaltung selten, aber wenn, dann meist unter Zeitdruck: Die Versammlung steht an, ein Wasserschaden muss gemeldet werden oder eine Frist aus dem Protokoll läuft. Ein Fax hat dabei zwei Vorteile. Es kommt sofort an und nicht erst in zwei Tagen. Und du hast danach einen Sendebericht, der zeigt, wann du was an welche Nummer geschickt hast.

Typische Fälle:

Vollmacht zur Eigentümerversammlung per Fax

Seit der WEG-Reform 2020 gilt: Vollmachten für die Versammlung brauchen die Textform (§ 25 Abs. 3 WEG). Eine Originalunterschrift auf Papier ist dafür nicht vorgeschrieben. Ein Fax, aus dem hervorgeht, wer wen bevollmächtigt, erfüllt die Textform nach verbreiteter Auffassung. Manche Verwaltungen bitten trotzdem um ein bestimmtes Formular. Nimm dann genau dieses.

In die Vollmacht gehören:

Tipp: Schick die Vollmacht nicht erst am Versammlungstag. Ein oder zwei Werktage vorher gibt der Verwaltung Zeit, sie der Anwesenheitsliste zuzuordnen.

Umlaufbeschluss: Zustimmung per Fax

Beschlüsse außerhalb der Versammlung sind wirksam, wenn alle Eigentümer ihre Zustimmung in Textform erklären (§ 23 Abs. 3 WEG). Wenn die Verwaltung dir dafür ein Formular schickt, kannst du es unterschreiben und per Fax zurückschicken, sofern sie Fax als Rückweg angibt. Halte dich an die Frist und den Rückweg, den sie nennt.

Wann ein Fax nicht reicht

Für manche Erklärungen schreibt das Gesetz, der Verwaltervertrag oder die Gemeinschaftsordnung eine strengere Form vor, zum Beispiel ein Original mit eigenhändiger Unterschrift. Und eine Beschlussanfechtung läuft nicht über die Verwaltung, sondern als Klage beim Amtsgericht. Wenn es um viel geht, lass dich vorher anwaltlich beraten.

So schickst du das Fax in zwei Minuten

1
Dokument hochladen

PDF, JPG oder PNG, auch mehrere Dateien auf einmal. SofortFax fügt sie in deiner Reihenfolge zu einem Fax zusammen.

2
Faxnummer der Verwaltung eingeben

Nimm die Nummer aus dem Briefkopf, dem Protokoll oder dem Verwaltervertrag. So prüfst du sie: Faxnummer vor dem Senden prüfen.

3
Bezahlen und fertig

Karte, Apple Pay, Google Pay oder PayPal. Sendebericht und Rechnung kommen per E-Mail.

Du bist unterwegs oder im Termin? Dann leg einen Wunschtermin fest, und das Fax geht zur gewählten Uhrzeit raus, zum Beispiel morgens um 9, wenn das Büro besetzt ist.

Warum Eigentümer SofortFax nutzen

Mehr zu Fristen und Nachweisen: Ist das Sendeprotokoll ein Beweis?

Häufige Fragen

Darf ich die Vollmacht für die Eigentümerversammlung per Fax schicken?

In der Regel ja. § 25 Abs. 3 WEG verlangt für Vollmachten die Textform, und ein Fax erfüllt sie nach verbreiteter Auffassung. Prüfe, ob deine Verwaltung ein bestimmtes Formular oder einen bestimmten Rückweg vorgibt.

Wo finde ich die Faxnummer meiner Hausverwaltung?

Im Briefkopf ihrer Schreiben, im letzten Versammlungsprotokoll, im Verwaltervertrag oder im Impressum ihrer Website. Nimm keine Nummer aus einem beliebigen Branchenverzeichnis.

Wie weise ich nach, dass mein Fax angekommen ist?

Du bekommst nach dem Versand einen Sendebericht per E-Mail mit Datum, Uhrzeit, Zielnummer, Seitenzahl und einem Bild der ersten Seite. Heb ihn zusammen mit dem Dokument auf.

Kann ich mehrere Unterlagen in ein Fax packen?

Ja. Wähl einfach mehrere Dateien aus, zum Beispiel Vollmacht und Fotos eines Schadens. SofortFax fügt sie zu einem Fax zusammen, bis 40 Seiten und 10 MB.

Brauche ich ein Konto oder ein Abo?

Nein. Du zahlst einmal pro Fax, 2,49 € bis 5 Seiten. Wenn du regelmäßig faxt, gibt es auch ein Abo mit eigener Faxnummer.

Alexander Mäding – Gründer SofortFax
Über den Autor

Alexander Mäding

Gründer sofortfax.de · support@sofortfax.de

Kein Ticketsystem – ich lese Nachrichten selbst. Server in Deutschland, kein Abo, einmal bezahlen.