Fehler im Steuerbescheid sind keine Seltenheit: Werbungskosten wurden nicht anerkannt, eine Bescheinigung fehlte oder das Finanzamt hat Angaben anders gewertet. Dagegen hilft der Einspruch. Er kostet nichts, und Sie brauchen dafür weder Anwalt noch Steuerberater. Wichtig sind nur die Frist und ein paar Pflichtangaben.

💡 Kurz zusammengefasst: Der Einspruch muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids beim Finanzamt eingehen (§ 355 AO). Er ist schriftlich oder elektronisch einzureichen. Ein unterschriebenes Fax ist zulässig und liefert mit dem Sendebericht einen Beleg für den Zeitpunkt.

Wann beginnt die Einspruchsfrist?

Ein Steuerbescheid, der per Post kommt, gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Diese Regel gilt für Bescheide, die seit dem 1. Januar 2025 verschickt werden; vorher waren es drei Tage. Fällt der vierte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag. Ab dann läuft ein Monat.

Beispiel: Der Bescheid wird am Dienstag, 3. März 2026, zur Post gegeben. Der vierte Tag danach ist Samstag, der 7. März. Deshalb gilt der Bescheid erst am Montag, 9. März, als bekannt gegeben. Die Einspruchsfrist endet mit Ablauf des 9. April 2026. Rechnen Sie im Zweifel lieber vorsichtig vom Datum auf dem Bescheid aus und senden Sie früher.

Was in den Einspruch gehört

Musterbrief: Einspruch gegen den Steuerbescheid

[Vor- und Nachname] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort] Steuernummer: [Steuernummer] An das Finanzamt [Name] Per Fax an: [Faxnummer laut Bescheid oder Website des Finanzamts] [Ort], den [Datum] Einspruch gegen den Bescheid für [Jahr] über [Einkommensteuer / ...] vom [Datum des Bescheids] Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den oben genannten Bescheid lege ich hiermit Einspruch ein. Begründung: [Zum Beispiel: Die Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte wurden nicht berücksichtigt. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers lege ich bei.] [Alternativ: Die Begründung reiche ich bis zum [Datum] nach.] Ich beantrage, den Bescheid entsprechend zu ändern. [Optional: Ich beantrage die Aussetzung der Vollziehung in Höhe von [Betrag] Euro.] Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Name] Anlagen: [Liste der Belege]

Zahlen müssen Sie trotzdem – außer bei Aussetzung der Vollziehung

Ein Einspruch stoppt die Zahlungspflicht nicht automatisch. Wenn Sie den strittigen Betrag nicht zahlen möchten, beantragen Sie zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung für genau diesen Betrag. Das Finanzamt prüft dann, ob ernstliche Zweifel am Bescheid bestehen. Bleibt es am Ende bei der Steuer, können für den ausgesetzten Betrag Zinsen anfallen.

So faxen Sie den Einspruch ans Finanzamt

  1. Brief ausfüllen und unterschreiben – als PDF speichern oder den unterschriebenen Ausdruck mit dem Handy fotografieren.
  2. Belege anhängen – Bescheinigungen und Quittungen als zusätzliche Seiten. Achten Sie auf gut lesbare, kontrastreiche Scans.
  3. Faxnummer nehmen – Sie steht im Briefkopf des Bescheids oder auf der Website Ihres Finanzamts.
  4. Mit SofortFax senden – Datei hochladen, Nummer eingeben, bezahlen. Den Sendebericht bekommen Sie per E-Mail.

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Fax oder ELSTER?

Den Einspruch können Sie auch über Ihr ELSTER-Konto einlegen. Das ist praktisch, wenn Sie ELSTER ohnehin nutzen. Ohne Zugang oder wenn es schnell gehen muss, ist das Fax der direktere Weg. Sie brauchen keine Registrierung, und der Sendebericht dokumentiert Datum und Uhrzeit der Übermittlung.

Kein passendes Dokument zur Hand? Auf der Seite Einspruch Steuerbescheid füllen Sie ein Formular aus. SofortFax erstellt daraus das Anschreiben und faxt es direkt ans Finanzamt.

Häufige Fragen zum Einspruch gegen den Steuerbescheid

Ist ein Einspruch per Fax beim Finanzamt zulässig?

Ja. Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen. Ein unterschriebenes Schreiben per Fax erfüllt die Schriftform.

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei Bescheiden, die per Post kommen, gilt seit 2025 der vierte Tag nach Aufgabe zur Post als Tag der Bekanntgabe.

Muss ich den Einspruch sofort begründen?

Nein. Sie können den Einspruch fristwahrend einlegen und die Begründung nachreichen. Das Finanzamt setzt Ihnen dafür häufig eine Frist.

Kann der Bescheid durch den Einspruch schlechter werden?

Das Finanzamt prüft den Fall im Einspruchsverfahren vollständig neu. Bevor es den Bescheid zu Ihren Ungunsten ändert, muss es Sie darauf hinweisen. Sie können den Einspruch dann noch zurücknehmen.

Fazit

Mit dem Musterbrief ist der Einspruch in wenigen Minuten fertig. Achten Sie auf die Monatsfrist, nennen Sie Steuernummer und Bescheid und unterschreiben Sie. Per Fax ist der Einspruch sofort beim Finanzamt, und der Sendebericht belegt den Zeitpunkt.