Kurz zusammengefasst: Bei Fernabsatz- und Haustürverträgen haben Verbraucher meist 14 Tage Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Der Widerruf muss eindeutig erklärt werden, eine Begründung brauchen Sie nicht. Per Fax geht das in Minuten, und der Sendebericht mit Bild der ersten Seite zeigt, was Sie wann an welche Nummer geschickt haben.
Wann haben Sie ein Widerrufsrecht?
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es vor allem bei Verträgen, die Sie als Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel an der Haustür) oder im Fernabsatz schließen, also online, per Telefon, per E-Mail oder per Brief (§ 312g BGB). Typische Fälle sind Online-Bestellungen, telefonisch abgeschlossene Strom- oder Handyverträge und Abos, die Sie im Internet gebucht haben.
Es gibt Ausnahmen, etwa für schnell verderbliche Waren, nach Kundenwunsch angefertigte Produkte oder entsiegelte Datenträger (§ 312g Abs. 2 BGB). Was im Einzelfall gilt, steht in der Widerrufsbelehrung des Unternehmens.
Wie lange läuft die Frist?
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Bei Waren beginnt sie in der Regel, wenn Sie die Ware erhalten haben, bei Dienstleistungen mit Vertragsschluss (§ 356 BGB). Die Frist beginnt aber erst, wenn das Unternehmen Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Fehlt die Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem eigentlichen Fristbeginn (§ 356 Abs. 3 BGB).
Wichtig für knappe Fälle: Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (§ 355 Abs. 1 BGB). Trotzdem lohnt sich ein Nachweis, dass Ihr Widerruf auch angekommen ist.
Warum ein Fax für den Widerruf?
- Schnell: Das Fax ist meist innerhalb weniger Minuten beim Unternehmen, auch am Wochenende und am letzten Tag der Frist.
- Nachweisbar: Sie bekommen einen Sendebericht mit Datum, Uhrzeit, Empfängernummer und einem Bild der ersten Seite. So können Sie später zeigen, was Sie gefaxt haben.
- Eindeutig: Ein schriftlicher Widerruf auf Papier lässt keinen Zweifel daran, dass Sie den Vertrag widerrufen.
Die Faxnummer finden Sie meist in der Widerrufsbelehrung oder im Impressum des Unternehmens. Viele Händler geben dort eine Fax- oder Postanschrift für den Widerruf an.
Was gehört in den Widerruf?
- Ihr Name und Ihre Anschrift
- Bestell-, Kunden- oder Vertragsnummer und Bestelldatum
- Ein klarer Satz, zum Beispiel: „Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über … vom …“
- Datum und, wenn möglich, Ihre Unterschrift
Sie können auch das Muster-Widerrufsformular aus der Widerrufsbelehrung nutzen. Pflicht ist es nicht, eine eigene formlose Erklärung reicht aus.
Unterlagen gleich mitschicken
Bei SofortFax können Sie mehrere Dateien in einem Fax senden: zum Beispiel Ihr Widerrufsschreiben als PDF und dahinter die Bestellbestätigung oder ein Foto des Lieferscheins (PDF, JPG oder PNG). Sie legen die Reihenfolge fest, wir fügen alles zu einem Fax zusammen. Der Preis richtet sich nach der Gesamtseitenzahl.
So senden Sie den Widerruf mit SofortFax
- Widerruf als PDF oder Word-Dokument speichern, alternativ ein Foto vom unterschriebenen Blatt machen.
- Auf sofortfax.de die Datei hochladen, bei Bedarf weitere Dateien hinzufügen.
- Faxnummer des Unternehmens eingeben und bezahlen: 2,49 € für bis zu 5 Seiten, 3,49 € für 6 bis 20 Seiten, ohne Abo und ohne Konto.
- Sendebericht aus der E-Mail speichern, zusammen mit der Bestellbestätigung.
Lieber per Post? Wenn ein Unternehmen keine Faxnummer angibt, können Sie den Widerruf auch als Brief verschicken lassen, ohne Drucker und ohne Gang zur Post, etwa mit Briefflink. Dort lässt sich auch ein Einwurf-Einschreiben dazubuchen.
Nach dem Widerruf: Rücksendung und Geld zurück
Waren müssen Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf zurückschicken. Das Unternehmen muss Ihnen die Zahlungen innerhalb von 14 Tagen erstatten, darf aber bei Waren warten, bis die Ware zurück ist oder Sie den Versand nachgewiesen haben (§ 357 BGB). Wer die Kosten der Rücksendung trägt, steht in der Widerrufsbelehrung.
Häufige Fragen
Muss ich den Widerruf begründen?
Nein. Nach § 355 Abs. 1 BGB muss der Widerruf keine Begründung enthalten. Es muss nur klar sein, dass Sie den Vertrag widerrufen.
Reicht es, die Ware einfach zurückzuschicken?
Das kommentarlose Zurücksenden gilt nicht als Widerruf. Sie müssen den Widerruf eindeutig erklären, zum Beispiel per Fax, E-Mail oder Brief.
Zählt der Tag, an dem ich das Fax sende?
Zur Wahrung der Frist genügt nach § 355 Abs. 1 BGB die rechtzeitige Absendung. Mit dem Fax ist der Widerruf zudem meist innerhalb von Minuten beim Unternehmen.