Ich bin kein Mensch, der sich über Bürokratie beschwert. Ich baue einen Fax-Dienst – ich verstehe, dass manche Dinge langsam gehen. Aber diese Geschichte hat eine Qualität, die mich dann doch kurz hat lachen lassen.

Seit 1. September 2025 gilt in Österreich das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Bürgerinnen und Bürger dürfen damit Behörden um Auskunft bitten – ein echter Fortschritt für ein Land, das jahrzehntelang am Amtsgeheimnis festgehalten hat. So weit, so gut.

Nur: Wenn man diese Anfragen an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) oder das Justizministerium per E-Mail schickt, kommen sie zurück. Abgelehnt. Das sei nicht der vorgesehene Kanal. Bitte das offizielle Kontaktformular verwenden.

Das Ergebnis: Die Plattform FragDenStaat.at – die genau für solche Anfragen gebaut wurde – schickt seit September 2026 wieder Faxe an diese Behörden. Denn Fax ist der einzige verbliebene standardisierte Weg, über den die Plattform ihre Anfragen weiterhin automatisiert übermitteln kann.

💡 Kurz zum Hintergrund: FragDenStaat.at ist eine österreichische Transparenz-Plattform, über die Bürgerinnen und Bürger Informationsfreiheitsanfragen stellen können. Projektleiter ist Markus Hametner. Laut Eigenangaben der Plattform wurden von den abgeschlossenen Anfragen des Jahres 2026 rund drei Viertel vollständig oder teilweise beantwortet, nur gut jede achte wurde ganz abgelehnt. Quellen: Forum Informationsfreiheit (Presseinfo, 01.09.2026), derStandard.at (01.09.2026), oe24.at (05.09.2026).

Warum das Finanzministerium kein E-Mail akzeptiert

Die Begründung ist juristisch nicht ganz aus der Luft gegriffen. Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) erlaubt Behörden in Österreich, E-Mail als Einreichungsweg auszuschließen, wenn sie einen anderen elektronischen Weg (z. B. ein Webformular) vorsehen und das im Internet bekanntmachen (§ 13 Abs. 2 AVG). Das BMF hat entschieden: Das Kontaktformular auf der eigenen Website ist der vorgesehene Kanal. Eine direkte E-Mail-Adresse für Informationsfreiheitsanfragen gibt es nicht – und wenn man trotzdem ein E-Mail schickt, gilt es schlicht als nicht eingereicht.

Behörden dürfen solche Beschränkungen grundsätzlich vornehmen – ob das auch bei der Informationsfreiheit zulässig ist, werden wohl erst die obersten Gerichte klären. Es ist jedenfalls etwas, das man sich kurz auf der Zunge zergehen lassen sollte: Ein Gesetz, das Transparenz herstellen soll, läuft ins Leere, wenn die Behörde selbst entscheidet, über welche Tür Transparenz-Anfragen reinkommen dürfen.

Das Kontaktformular ist dabei das eigentliche Problem: Anders als bei einem E-Mail oder einem Fax hast du in der Regel keine eigene, unabhängige Dokumentation – keinen Sendebericht, keine eigene Kopie im Postausgang, keinen Zeitstempel, den du selbst aufbewahren kannst. Das ist ärgerlich, denn die vierwöchige Antwortfrist der Behörde (§ 8 IFG) beginnt erst, wenn deine Anfrage bei der Behörde eingegangen ist.

Nebenbei: Seit Anfang 2025 ist in Österreich die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax gesetzlich untersagt (Gesundheitstelematikgesetz) – das betrifft auch die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse). Befunde wurden laut Berichten teils per Taxi oder Rettungsdienst transportiert. Österreich bewegt sich also gleichzeitig in zwei Richtungen: Fax abschaffen, wo es bequem wäre – und Fax erzwingen, wo es absurd wirkt.

Was FragDenStaat.at daraus macht

Markus Hametner und sein Team bei FragDenStaat.at haben pragmatisch reagiert: Wenn E-Mails nicht funktionieren, dann eben Fax. Die Plattform verschickt Anfragen an die betroffenen Stellen seitdem per Fax – mit Sendebericht zur Dokumentation von Datum und Uhrzeit des Versands.

Das ist keine Niederlage, sondern eine Lektion: Fax ist in Österreich nach wie vor ein rechtlich anerkannter Übermittlungsweg. Schriftliche Eingaben dürfen laut § 13 Abs. 2 AVG in jeder technisch möglichen Form eingereicht werden – eingeschränkt werden darf nur E-Mail. Der Sendebericht dokumentiert den Versand; als Beweis dafür, dass das Fax auch angekommen ist, reicht ein „OK“-Vermerk nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs allerdings nicht in jedem Fall.

Was mich an der Geschichte fasziniert: Das Informationsfreiheitsgesetz hat genau das sichtbar gemacht, was vorher unsichtbar war – nämlich welche Behörden ihre Kommunikationskanäle so eng definieren, dass das Recht auf Auskunft faktisch erschwert wird. Das ist kein Versagen des Gesetzes. Das ist das Gesetz, das seinen Job macht.

Wie du ohne Faxgerät eine Anfrage per Fax stellst

Wer in Österreich eine Informationsfreiheitsanfrage per Fax stellen will, braucht kein Faxgerät. Ich erkläre hier, wie das mit SofortFax.de funktioniert – direkt im Browser, auch vom Handy.

  1. Anfrage als PDF vorbereiten: Schreibe deine Informationsfreiheitsanfrage als Textdokument und speichere sie als PDF. Alternativ kannst du deine Anfrage direkt über FragDenStaat.at stellen.
  2. sofortfax.de im Browser öffnen: Keine App, keine Installation, kein Abo. Funktioniert auf dem PC, iPhone und Android.
  3. Dokument hochladen: Zieh dein PDF in das Upload-Feld oder klicke darauf und wähle dein Dokument (auch JPG/PNG). Mehrere Seiten werden als ein vollständiges Fax übertragen.
  4. Faxnummer des Ministeriums eingeben: Im Format +43 1 … für Wien (Österreich-Vorwahl +43, dann die Ortsvorwahl ohne führende Null). Die Nummern der Bundesministerien findest du auf den offiziellen Websites unter bmf.gv.at bzw. bmj.gv.at.
  5. E-Mail-Adresse eintragen: Du bekommst den Sendebericht per E-Mail – er dokumentiert den genauen Zeitpunkt des Versands.
  6. Bezahlen und senden: Einmalig ab 2,49 € (keine MwSt.) per Kreditkarte, PayPal, Apple Pay oder Google Pay. Kein Abo, kein Monatsvertrag.

✅ Wichtig: Den Sendebericht aufbewahren. Er enthält Datum, Uhrzeit und die Übertragung an die Empfängernummer – damit dokumentierst du, wann du die Anfrage abgeschickt hast. Bei wichtigen Fristen zusätzlich kurz bei der Behörde nachfragen, ob das Fax vollständig angekommen ist.

🇦🇹 Fax nach Österreich – Ministerien & Behörden

Für Informationsfreiheitsanfragen an österreichische Bundesministerien immer die Faxnummer der zuständigen Stelle verwenden. Die Wiener Festnetznummern beginnen mit +43 1, manche Stellen nutzen aber bundesweite Nummern (z. B. AMS: +43 5 09 04 …). Die aktuellen Nummern findest du auf den offiziellen Websites der Ministerien.

  • BMF – Bundesministerium für Finanzen: bmf.gv.at → Kontakt → Fax-Kontakt der zuständigen Abteilung
  • Justizministerium (BMJ): bmj.gv.at → Kontakt → Faxnummer der zuständigen Stelle
  • AMS (Arbeitsmarktservice) Österreich, Bundesgeschäftsstelle (Wien): Fax +43 5 09 04 188
  • ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse Zentrale: oegk.at → Kontakt → Landesstelle (nicht für Befunde oder andere Gesundheitsdaten – die dürfen nicht per Fax gehen)
  • Bezirkshauptmannschaften: Faxnummern auf den jeweiligen Landeswebsites (z. B. land-oberoesterreich.gv.at)

Österreichische Faxnummern: +43 (Ländervorwahl) → danach Ortsvorwahl ohne führende 0 → Durchwahl. Beispiel: 01 XXXXXXX → +43 1 XXXXXXX.

Was das für alle bedeutet, die in Österreich Behördenkommunikation führen

Die FragDenStaat-Geschichte ist ein Extremfall – aber die Grundsituation betrifft viel mehr Menschen als nur Transparenz-Aktivisten. Wer in Österreich Anträge stellt, Fristen einhalten muss oder Beschwerden und Einsprüche erhebt, ist gut beraten, auf Kanäle zu setzen, die einen unabhängigen Nachweis erzeugen.

Das Fax hat diesen Vorteil: Der Sendebericht ist dein Dokument, nicht das der Behörde. Du kannst ihn aufbewahren, ausdrucken, vorlegen. Ein Formular auf der Website der Behörde gibt dir diese Möglichkeit nicht.

Ich sage das nicht, um Fax grundsätzlich romantisch zu verklären. Ich sage es, weil es in Österreich – wie diese Geschichte zeigt – oft immer noch der Weg ist, der funktioniert. Auch beim AMS, auch beim Finanzamt Österreich, auch bei der Bezirkshauptmannschaft.

Fax an österreichische Behörden senden

Kein Faxgerät, kein Abo, keine App. PDF hochladen, +43-Nummer eingeben, senden. Sendebericht per E-Mail – auch für Informationsfreiheitsanfragen.

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Häufige Fragen

Warum akzeptiert das Finanzministerium Österreich keine E-Mails für Informationsfreiheitsanfragen?

Laut § 13 Abs. 2 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) können Behörden in Österreich E-Mail als Einreichungsweg ausschließen, wenn sie einen anderen elektronischen Weg (z. B. ein Webformular) vorsehen und das im Internet bekanntmachen. Das BMF (Bundesministerium für Finanzen) hat für IFG-Anfragen das offizielle Kontaktformular festgelegt – Anfragen per E-Mail sind dort nicht zulässig. Ob diese Beschränkung im Bereich der Informationsfreiheit hält, ist gerichtlich noch nicht endgültig geklärt.

Was ist FragDenStaat.at?

FragDenStaat.at ist eine österreichische Plattform, über die Bürgerinnen und Bürger Informationsfreiheitsanfragen an Behörden stellen können. Projektleiter ist Markus Hametner. Laut Bilanz der Plattform wurden von den abgeschlossenen Anfragen des Jahres 2026 rund drei Viertel vollständig oder teilweise beantwortet, nur gut jede achte wurde ganz abgelehnt.

Kann ich von Österreich aus ohne Faxgerät faxen?

Ja. Mit SofortFax.de sendest du direkt im Browser – kein Faxgerät, keine App, kein Abo nötig. Dokument hochladen, Faxnummer im +43-Format eingeben, einmalig bezahlen und absenden. Der Sendebericht kommt per E-Mail.

Wie lautet das Format für österreichische Faxnummern?

Österreichische Faxnummern beginnen mit +43 (Ländervorwahl), danach folgt die Ortsvorwahl ohne führende Null. Beispiel: Wien 01 → +43 1, Graz 0316 → +43 316. Für Bundesministerien in Wien also +43 1 gefolgt von der jeweiligen Durchwahl.

Hat Österreich ein Informationsfreiheitsgesetz?

Ja. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit 1. September 2025 und gibt jeder Person das Recht, Informationen von Behörden anzufordern. Die praktische Umsetzung ist allerdings noch im Werden – wie die Ablehnung von E-Mails durch das Finanzministerium und das Justizministerium zeigt.