Steuerberater schätzen vollständige und gut strukturierte Unterlagen – und viele Kanzleien akzeptieren nach wie vor Fax als bewährten Kommunikationsweg. Gerade wenn es um kurzfristig benötigte Dokumente, Vollmachten oder den Nachtrag von Belegen vor einer Frist geht, ist das Fax schneller als der Postweg und zuverlässiger als E-Mail – weil es einen Sendebericht mit Zeitstempel erzeugt.
💡 Kurz zusammengefasst: Steuerberater in Deutschland und Österreich akzeptieren Belege, Vollmachten und andere Unterlagen per Fax. Der Sendebericht gilt als Nachweis der Übermittlung – ideal wenn Fristen eng sind.
Was wird typischerweise per Fax an den Steuerberater geschickt?
Die häufigsten Anlässe, dem Steuerberater ein Fax zu schicken:
- Fehlende Belege nachreichen – Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge
- Steuerberatervollmacht übermitteln – Vertretungsvollmacht für das Finanzamt
- Außergewöhnliche Belastungen belegen – Krankheitskosten, Pflegekosten
- Fristveränderungen kommunizieren – Fristverlängerungsanfragen an Kanzlei
- Handwerkerliste nachreichen – Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Spendenbescheinigungen
- Reisekostenabrechnung
- Vollmacht für elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt (ELSTER / FinanzOnline)
Warum Fax statt E-Mail beim Steuerberater?
E-Mails sind praktisch, aber im Steuerberatungsumfeld hat das Fax nach wie vor einen Platz. Gründe dafür:
- Sendebericht als Nachweis: Wenn die Kanzlei ein Dokument angeblich nicht erhalten hat, liefert der Sendebericht den Gegenbeweis.
- Keine Anhangsgröße-Limits: Faxe haben keine Dateigröße-Beschränkungen wie manche E-Mail-Server.
- Kanzlei-Workflow: Viele Kanzleien haben intern eingespielte Prozesse für eingehende Faxe, die direkt ins Dokumentenmanagementsystem (DMS) oder DATEV-Archiv eingespielt werden.
- Akzeptiert ohne extra Rückfrage: Ein gescannter Beleg per Fax wird von praktisch jeder Kanzlei akzeptiert – ohne vorherige Abklärung über Verschlüsselung oder DSGVO-konforme E-Mail.
Vollmacht für den Steuerberater per Fax – was gilt?
Die Steuerberatervollmacht berechtigt den Berater, in Ihrem Namen gegenüber dem Finanzamt aufzutreten – Einsprüche einzulegen, Fristverlängerungen zu beantragen und Erklärungen elektronisch über ELSTER (Deutschland) oder FinanzOnline (Österreich) einzureichen.
Die Vollmacht selbst müssen Sie unterschreiben. Per Fax können Sie die unterschriebene Vollmacht als Scan übermitteln. Viele Kanzleien akzeptieren das für den Sofortstart der Mandatsarbeit – verlangen aber häufig das Original für die endgültige Akte. Fragen Sie bei Ihrer Kanzlei nach, wie sie es handhaben.
⚠️ Hinweis: Steuerberater unterliegen der Verschwiegenheitspflicht – Ihre Unterlagen sind bei Ihrer Kanzlei sicher. Beim Faxen selbst ist das Senden an die korrekte Kanzlei-Faxnummer wichtig. Prüfen Sie die Nummer auf dem Kanzleibriefkopf.
🇦🇹 Fax an den Steuerberater in Österreich
Österreichische Steuerberater sind ebenfalls über Fax erreichbar. Die Kanzlei-Faxnummern beginnen mit +43 und finden sich auf der Website oder dem Briefkopf der Kanzlei.
Besonderheiten für österreichische Mandanten:
- Vollmacht für FinanzOnline (österreichisches Pendant zu ELSTER) per Fax übermitteln
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UVA) – Fristen per Fax an Kanzlei kommunizieren
- Belege für die Arbeitnehmerveranlagung (AV, früher „Jahresausgleich") einreichen
- WiEReG-Meldungen – Vollmachten für Registerauszüge per Fax
- Kontakt zum BMF (Bundesministerium für Finanzen) läuft über den Steuerberater – per Fax delegieren Sie die Kommunikation schnell und nachweisbar
Österreichische Steuerberater in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck sind in der Regel gut per Fax erreichbar.
Schritt für Schritt: Belege per Fax an den Steuerberater
- Belege scannen oder fotografieren – als PDF zusammenführen (mehrere Belege in einem PDF)
- Deckblatt erstellen – Name, Mandantennummer (falls bekannt), Steuerjahr und kurze Beschreibung der Belege
- Faxnummer der Kanzlei ermitteln – steht auf dem Briefkopf oder der Kanzlei-Website
- Fax senden – über SofortFax: PDF hochladen, Faxnummer eingeben, senden
- Sendebericht aufbewahren – als Nachweis der Übermittlung und des Datums
Deckblatt für Fax an den Steuerberater – Vorlage
Ein kurzes Deckblatt macht den Eingang Ihres Fax in der Kanzlei deutlich einfacher zu verarbeiten:
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| An | Steuerkanzlei [Name], z.Hd. [Sachbearbeiter falls bekannt] |
| Faxnummer | [Faxnummer der Kanzlei] |
| Von | [Ihr Name] |
| Mandantennummer | [falls bekannt] |
| Steuerjahr | [z.B. 2025] |
| Inhalt | [z.B. „Belege Handwerkerrechnungen, 3 Seiten"] |
| Datum | [Heute] |
Fax an den Steuerberater senden
PDF hochladen, Faxnummer eingeben, fertig.
Funktioniert für Deutschland und Österreich – kein Abo.
Ab 2,49 € · Bestätigung per E-Mail · DSGVO-konform
Häufige Fragen
Kann ich meinem Steuerberater Belege per Fax schicken?
Ja. Die meisten Steuerberatungskanzleien in Deutschland und Österreich akzeptieren Belege per Fax. Für die steuerliche Anerkennung ist der Originalbeleg entscheidend – das Fax dient als schneller Übermittlungsweg.
Ist eine Vollmacht per Fax für den Steuerberater gültig?
Ja. Viele Kanzleien akzeptieren die per Fax übermittelte Kopie für den sofortigen Mandatsstart. Das Original wird oft für die endgültige Ablage benötigt – fragen Sie Ihre Kanzlei.
Kann ich in Österreich per Fax an den Steuerberater schicken?
Ja. Österreichische Steuerberatungskanzleien sind ebenfalls über Fax erreichbar. Die Faxnummer der Kanzlei beginnt mit +43 und findet sich auf dem Briefkopf oder der Kanzlei-Website. SofortFax unterstützt österreichische Faxnummern vollständig.
Wie viele Belege kann ich in einem Fax senden?
So viele wie Sie möchten – technisch gibt es keine Seitenbeschränkung. Für die Übersichtlichkeit empfehlen wir, verschiedene Kategorien (z.B. Handwerkerrechnungen, Spendenquittungen) in separate Faxe aufzuteilen und mit einem Deckblatt zu versehen.
Fazit
Wer seinem Steuerberater Belege, Vollmachten oder andere Unterlagen schicken muss, ist mit dem Fax bestens bedient – sowohl in Deutschland als auch in Österreich. Der Sendebericht dokumentiert Übermittlung und Datum zuverlässig, was gerade vor Abgabefristen wichtig ist. Mit SofortFax geht das ohne eigenes Faxgerät und ohne Abo – einfach PDF hochladen, Faxnummer der Kanzlei eingeben und senden.