Die Staatsanwaltschaft ist eine der zentralen Stellen im deutschen und österreichischen Strafjustizsystem. Wer eine Strafanzeige erstatten möchte, Akteneinsicht beantragt oder auf laufende Ermittlungen reagiert, steht oft vor der Frage: Wie übermittle ich meine Unterlagen sicher, fristgerecht und mit einem rechtlich verwertbaren Nachweis? Die Antwort lautet in den meisten Fällen: per Fax.

Das Fax hat in Behörden- und Rechtsangelegenheiten eine besondere Stellung. Es gilt juristisch als schriftliche Übermittlung, der Sendebericht dokumentiert Datum und Uhrzeit der Übertragung – und Staatsanwaltschaften sowie Gerichte akzeptieren Faxeingaben als fristwahrend. Ein E-Mail-Eingang dagegen gilt in vielen Verfahren nicht automatisch als fristgerecht, sofern keine qualifizierte elektronische Signatur vorliegt.

Warum man an die Staatsanwaltschaft faxen sollte

Es gibt mehrere typische Anlässe, bei denen Privatpersonen oder Anwälte Schriftstücke an die Staatsanwaltschaft übermitteln müssen:

Rechtlicher Hinweis: Ein Fax gilt als schriftliche Willenserklarung im Sinne der ZPO und StPO. Der ausgedruckte Sendebericht mit dem Vermerk "OK" dient als Nachweis des fristgerechten Eingangs – vorausgesetzt, die Gegenseite (die Staatsanwaltschaft) hat das Dokument tatsächlich empfangen.

Fax vs. Post: Was sind die entscheidenden Unterschiede?

Im Vergleich zum klassischen Postversand hat das Fax mehrere gewichtige Vorteile, wenn es um die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft geht:

Kriterium Fax Briefpost
Übertragungszeit Sekunden bis Minuten 1–3 Werktage
Fristwahrung Zeitstempel auf dem Sendebericht Poststempel (nicht immer zuverlässig)
Zustellnachweis Sendebericht mit Datum und Uhrzeit Einschreiben erforderlich (Zusatzkosten)
Kosten Gering, kein Drucker/Briefmarke nötig Porto + ggf. Einschreiben
Verfügbarkeit 24/7 möglich Abhängig von Postlaufzeiten

Besonders das Argument der Fristwahrung ist in strafrechtlichen Verfahren nicht zu unterschätzen. Wenn eine Beschwerde- oder Antwortfrist auf einen Freitag fällt, kann ein Fax noch um 23:59 Uhr fristgerecht eingehen. Mit der Post wäre das schlicht nicht möglich.

Die richtige Faxnummer der Staatsanwaltschaft finden

Staatsanwaltschaften sind in Deutschland nach Bundesländern und Landgerichtsbezirken gegliedert. Jede Staatsanwaltschaft hat ihre eigene Faxnummer – es gibt keine einheitliche Bundesfaxnummer. Die Nummer finden Sie zuverlässig über folgende Wege:

  1. Offizielle Justizportale der Bundesländer: Jedes Bundesland betreibt ein Justizportal (z.B. justiz.de, justiz.nrw.de, justiz.bayern.de), auf dem alle Staatsanwaltschaften mit Anschrift und Faxnummer gelistet sind.
  2. Ihr Aktenzeichen: Wenn Sie bereits Post von der Staatsanwaltschaft erhalten haben, steht die Faxnummer in der Regel im Briefkopf des Schreibens.
  3. Telefonische Auskunft: Das Sekretariat der jeweiligen Staatsanwaltschaft nennt Ihnen auf Anfrage die zuständige Faxnummer für Ihr Anliegen.

Wichtig: Prüfen Sie die Faxnummer doppelt, bevor Sie sensible Dokumente versenden. Eine falsch eingetippte Nummer kann dazu führen, dass Ihre Unterlagen bei einer fremden Person oder einem anderen Unternehmen ankommen.

Dokumente richtig vorbereiten

Bevor Sie den Sendevorgang starten, sollten Ihre Dokumente sorgfältig vorbereitet sein. Für Eingaben an die Staatsanwaltschaft gelten einige praktische Grundregeln:

Deckblatt mit vollständigen Absenderdaten

Ein Deckblatt ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Es sollte mindestens enthalten: Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift, Ihr Aktenzeichen (falls vorhanden), das Empfängerdezernat oder den Namen des zuständigen Staatsanwalts sowie Datum und Seitenanzahl der Sendung.

Seitenreihenfolge und Lesbarkeit

Achten Sie darauf, dass alle Seiten in der richtigen Reihenfolge angeordnet sind und Texte gut lesbar sind. Handschriftliche Unterlagen sollten möglichst deutlich geschrieben sein – unleserliche Eingaben können zu Rückfragen oder Verzögerungen führen.

Dokument als PDF speichern

Wenn Sie Unterlagen digital erstellt haben, exportieren Sie diese als PDF. Das Format stellt sicher, dass Schriftarten, Formatierungen und Seitenumbrüche beim Empfänger exakt so ankommen, wie Sie es beabsichtigt haben.

Über SofortFax an die Staatsanwaltschaft senden

Mit SofortFax können Sie Ihre Dokumente direkt aus dem Browser heraus an jede Staatsanwaltschaft in Deutschland und Österreich faxen – ohne Faxgerät, ohne Telefonanschluss, ohne technisches Vorwissen. Sie laden Ihre Datei hoch, tragen die Empfängernummer ein und erhalten nach dem Versand einen digitalen Sendebericht mit Datum und Uhrzeit. Diesen Bericht können Sie ausdrucken oder digital aufbewahren – er dokumentiert den Versandzeitpunkt gegenüber Behörden und Gerichten.

Alle Details zum Sendevorgang finden Sie direkt auf sofortfax.de.

Wichtige Hinweise rund um den Faxversand an die Staatsanwaltschaft

Sendebericht unbedingt aufbewahren

Der Sendebericht ist Ihr einziger Beweis dafür, dass das Fax zu einem bestimmten Zeitpunkt abgesendet wurde. Speichern Sie ihn digital und drucken Sie ihn aus. Im Streitfall – etwa wenn die Staatsanwaltschaft behauptet, das Dokument nicht erhalten zu haben – ist der Sendebericht Ihr wichtigstes Beweismittel.

Fristen immer mit Puffer einhalten

Auch wenn ein Fax theoretisch innerhalb von Minuten übertragen wird: Senden Sie Ihre Unterlagen niemals erst kurz vor Fristablauf. Technische Probleme auf Sender- oder Empfängerseite, überlastete Leitungen oder ein besetztes Empfangsfax können zu Verzögerungen führen. Planen Sie mindestens einen Werktag Puffer ein.

Vertraulichkeit wahren

Wenn Sie persönliche oder besonders sensible Informationen übermitteln – etwa im Rahmen einer Strafanzeige wegen eines Sexualdelikts oder bei Informationen zu gefährdeten Zeugen – weisen Sie im Deckblatt ausdrücklich auf die Vertraulichkeit hin. Adressieren Sie das Fax direkt an den zuständigen Staatsanwalt oder das Dezernat, wenn Ihnen diese Information vorliegt.

Kopien aller gesendeten Unterlagen aufbewahren

Behalten Sie stets eine Kopie aller Dokumente, die Sie per Fax eingereicht haben. So können Sie bei Rückfragen der Staatsanwaltschaft sofort Auskunft geben und etwaige Abweichungen klären.

Fax an die Staatsanwaltschaft in Österreich

Auch in Österreich ist das Fax im strafprozessualen Schriftverkehr weit verbreitet und rechtlich anerkannt. Die Grundlage bildet die Strafprozessordnung (StPO AT), die schriftliche Eingaben an die Staatsanwaltschaft ausdrücklich vorsieht – und das Fax als zulässige Übermittlungsform gilt.

Österreich ist in mehrere Oberlandesgerichts-Sprengel gegliedert, denen jeweils eine Oberstaatsanwaltschaft vorsteht. Die beiden wichtigsten:

  • Oberstaatsanwaltschaft Wien – zuständig für den Sprengel des Oberlandesgerichts Wien, inkl. Wien, Niederösterreich und Burgenland. Faxnummern mit Vorwahl +43 1 (Wien).
  • Oberstaatsanwaltschaft Graz – zuständig für den Sprengel des Oberlandesgerichts Graz, inkl. Steiermark und Kärnten. Faxnummern mit Vorwahl +43 316 (Graz).

Weitere Oberstaatsanwaltschaften befinden sich in Linz (+43 732) und Innsbruck (+43 512). Die genauen Faxnummern der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft finden Sie auf den offiziellen Websites der österreichischen Bundesjustizbehörden unter justiz.gv.at.

Mit SofortFax können Sie österreichische Staatsanwaltschaften genauso einfach erreichen wie deutsche. Tragen Sie einfach die vollständige Faxnummer mit der Ländervorwahl +43 ein – der Rest läuft automatisch.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist ein per Fax eingereichtes Dokument rechtlich gültig?
Ja. In Deutschland und Österreich gilt das Fax als schriftliche Übermittlung im Sinne der jeweiligen Prozessordnungen. Für die Fristwahrung ist entscheidend, wann das Fax beim Empfänger eingegangen ist – nicht wann Sie es abgeschickt haben. Der Sendebericht dient als Nachweis.
Was tun, wenn die Staatsanwaltschaft das Fax nicht erhalten hat?
Legen Sie den Sendebericht vor, der das erfolgreiche Senden belegt (Status "OK"). Wenn der Bericht einen Fehler oder kein eindeutiges OK ausweist, müssen Sie davon ausgehen, dass die Übertragung fehlgeschlagen ist – und erneut senden. Warten Sie im Zweifel nicht bis zur letzten Minute.
Welche Staatsanwaltschaft ist für meine Strafanzeige zuständig?
In der Regel ist die Staatsanwaltschaft am Ort des Tatgeschehens zuständig. Wenn Sie unsicher sind, können Sie Ihre Anzeige auch bei der örtlichen Polizeidienststelle erstatten – diese leitet sie an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Alternativ informiert Sie das zuständige Amtsgericht über die richtige Anlaufstelle.
Kann ich von Österreich aus an eine deutsche Staatsanwaltschaft faxen?
Ja, problemlos. Mit SofortFax senden Sie von überall – auch aus Österreich – an jede deutsche Behörde. Geben Sie die deutsche Faxnummer mit der Ländervorwahl +49 ein. Umgekehrt erreichen Sie österreichische Staatsanwaltschaften mit der Vorwahl +43. Grenzüberschreitender Faxversand ist mit SofortFax genauso einfach wie ein nationaler Versand.
Brauche ich ein eigenes Faxgerät?
Nein. SofortFax funktioniert vollständig im Browser – Sie benötigen weder ein Faxgerät noch einen Telefonanschluss. Laden Sie Ihr Dokument hoch, tragen Sie die Empfängernummer ein und senden Sie. Den Sendebericht erhalten Sie per E-Mail.
Wie lautet das richtige Format für österreichische Faxnummern?
Österreichische Faxnummern werden mit der Ländervorwahl +43 angegeben, gefolgt von der Ortsvorwahl ohne führende 0. Beispiele: Staatsanwaltschaft Wien mit +43 1 XXXXXXXX, Staatsanwaltschaft Graz mit +43 316 XXXXXXXX. Die genaue Nummer finden Sie stets auf der Website der jeweiligen Behörde oder unter justiz.gv.at.

Fazit: Fax bleibt das sicherste Mittel im Behördenschriftverkehr

Wer an die Staatsanwaltschaft schreibt, trägt in der Regel ein erhöhtes Interesse daran, dass das Schreiben nachweislich und fristgerecht ankommt. Das Fax erfüllt genau diese Anforderung: Es ist technisch einfach, rechtlich etabliert und liefert mit dem Sendebericht einen stichhaltigen Nachweis über Zeitpunkt und Inhalt der Übermittlung.

Ob Strafanzeige, Akteneinsichtsantrag oder Stellungnahme zu Ermittlungsergebnissen – die Staatsanwaltschaft in Deutschland und Österreich ist per Fax zuverlässig erreichbar. Mit SofortFax gelingt das ohne eigenes Faxgerät, bequem vom Computer oder Smartphone aus.

Bereiten Sie Ihre Unterlagen sorgfältig vor, prüfen Sie die Empfängernummer, und bewahren Sie den Sendebericht dauerhaft auf. So sind Sie auf der sicheren Seite – egal ob die Staatsanwaltschaft in München, Berlin oder bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien sitzt.

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Rechtssicher, mit Sendebericht – ohne Faxgerät. Lade dein Dokument hoch und sende es in wenigen Minuten direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft in Deutschland oder Österreich.

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