Die Staatsanwaltschaft ist eine der zentralen Stellen im deutschen und österreichischen Strafjustizsystem. Wer eine Strafanzeige erstatten möchte, Akteneinsicht beantragt oder auf laufende Ermittlungen reagiert, steht oft vor der Frage: Wie übermittle ich meine Unterlagen sicher, fristgerecht und mit einem rechtlich verwertbaren Nachweis? Die Antwort lautet in den meisten Fällen: per Fax.
Das Fax hat in Behörden- und Rechtsangelegenheiten eine besondere Stellung. Es gilt juristisch als schriftliche Übermittlung, der Sendebericht dokumentiert Datum und Uhrzeit der Übertragung – und Staatsanwaltschaften sowie Gerichte akzeptieren Faxeingaben als fristwahrend. Ein E-Mail-Eingang dagegen gilt in vielen Verfahren nicht automatisch als fristgerecht, sofern keine qualifizierte elektronische Signatur vorliegt.
Warum man an die Staatsanwaltschaft faxen sollte
Es gibt mehrere typische Anlässe, bei denen Privatpersonen oder Anwälte Schriftstücke an die Staatsanwaltschaft übermitteln müssen:
- Strafanzeige erstatten: Wer eine Straftat anzeigen möchte – etwa Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung – kann dies schriftlich per Fax tun. Die Anzeige landet direkt beim zuständigen Dezernat, und der Sendebericht belegt den genauen Zeitpunkt der Übermittlung.
- Akteneinsicht beantragen: Geschädigte oder ihre Anwälte haben ein Recht auf Einsicht in Ermittlungsakten (§ 147 StPO). Der entsprechende Antrag lässt sich formlos per Fax einreichen.
- Fristeinhaltung sicherstellen: Rechtsmittelfristen, Stellungnahmefristen oder die Frist zur Einlegung einer Beschwerde laufen auf den Tag genau. Ein Fax, das vor Mitternacht eingeht, wahrt die Frist – ein Brief, der am nächsten Morgen im Postkasten landet, tut dies nicht.
- Stellungnahmen und Ergänzungen einreichen: Zeugen, Beschuldigte oder Nebenkläger müssen gelegentlich schriftliche Ergänzungen zu Protokollen nachreichen. Auch hier ist das Fax die schnellste und nachweislichste Methode.
Rechtlicher Hinweis: Ein Fax gilt als schriftliche Willenserklarung im Sinne der ZPO und StPO. Der ausgedruckte Sendebericht mit dem Vermerk "OK" dient als Nachweis des fristgerechten Eingangs – vorausgesetzt, die Gegenseite (die Staatsanwaltschaft) hat das Dokument tatsächlich empfangen.
Fax vs. Post: Was sind die entscheidenden Unterschiede?
Im Vergleich zum klassischen Postversand hat das Fax mehrere gewichtige Vorteile, wenn es um die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft geht:
| Kriterium | Fax | Briefpost |
|---|---|---|
| Übertragungszeit | Sekunden bis Minuten | 1–3 Werktage |
| Fristwahrung | Zeitstempel auf dem Sendebericht | Poststempel (nicht immer zuverlässig) |
| Zustellnachweis | Sendebericht mit Datum und Uhrzeit | Einschreiben erforderlich (Zusatzkosten) |
| Kosten | Gering, kein Drucker/Briefmarke nötig | Porto + ggf. Einschreiben |
| Verfügbarkeit | 24/7 möglich | Abhängig von Postlaufzeiten |
Besonders das Argument der Fristwahrung ist in strafrechtlichen Verfahren nicht zu unterschätzen. Wenn eine Beschwerde- oder Antwortfrist auf einen Freitag fällt, kann ein Fax noch um 23:59 Uhr fristgerecht eingehen. Mit der Post wäre das schlicht nicht möglich.
Die richtige Faxnummer der Staatsanwaltschaft finden
Staatsanwaltschaften sind in Deutschland nach Bundesländern und Landgerichtsbezirken gegliedert. Jede Staatsanwaltschaft hat ihre eigene Faxnummer – es gibt keine einheitliche Bundesfaxnummer. Die Nummer finden Sie zuverlässig über folgende Wege:
- Offizielle Justizportale der Bundesländer: Jedes Bundesland betreibt ein Justizportal (z.B. justiz.de, justiz.nrw.de, justiz.bayern.de), auf dem alle Staatsanwaltschaften mit Anschrift und Faxnummer gelistet sind.
- Ihr Aktenzeichen: Wenn Sie bereits Post von der Staatsanwaltschaft erhalten haben, steht die Faxnummer in der Regel im Briefkopf des Schreibens.
- Telefonische Auskunft: Das Sekretariat der jeweiligen Staatsanwaltschaft nennt Ihnen auf Anfrage die zuständige Faxnummer für Ihr Anliegen.
Wichtig: Prüfen Sie die Faxnummer doppelt, bevor Sie sensible Dokumente versenden. Eine falsch eingetippte Nummer kann dazu führen, dass Ihre Unterlagen bei einer fremden Person oder einem anderen Unternehmen ankommen.
Dokumente richtig vorbereiten
Bevor Sie den Sendevorgang starten, sollten Ihre Dokumente sorgfältig vorbereitet sein. Für Eingaben an die Staatsanwaltschaft gelten einige praktische Grundregeln:
Deckblatt mit vollständigen Absenderdaten
Ein Deckblatt ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Es sollte mindestens enthalten: Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift, Ihr Aktenzeichen (falls vorhanden), das Empfängerdezernat oder den Namen des zuständigen Staatsanwalts sowie Datum und Seitenanzahl der Sendung.
Seitenreihenfolge und Lesbarkeit
Achten Sie darauf, dass alle Seiten in der richtigen Reihenfolge angeordnet sind und Texte gut lesbar sind. Handschriftliche Unterlagen sollten möglichst deutlich geschrieben sein – unleserliche Eingaben können zu Rückfragen oder Verzögerungen führen.
Dokument als PDF speichern
Wenn Sie Unterlagen digital erstellt haben, exportieren Sie diese als PDF. Das Format stellt sicher, dass Schriftarten, Formatierungen und Seitenumbrüche beim Empfänger exakt so ankommen, wie Sie es beabsichtigt haben.
Über SofortFax an die Staatsanwaltschaft senden
Mit SofortFax können Sie Ihre Dokumente direkt aus dem Browser heraus an jede Staatsanwaltschaft in Deutschland und Österreich faxen – ohne Faxgerät, ohne Telefonanschluss, ohne technisches Vorwissen. Sie laden Ihre Datei hoch, tragen die Empfängernummer ein und erhalten nach dem Versand einen digitalen Sendebericht mit Datum und Uhrzeit. Diesen Bericht können Sie ausdrucken oder digital aufbewahren – er dokumentiert den Versandzeitpunkt gegenüber Behörden und Gerichten.
Alle Details zum Sendevorgang finden Sie direkt auf sofortfax.de.
Wichtige Hinweise rund um den Faxversand an die Staatsanwaltschaft
Sendebericht unbedingt aufbewahren
Der Sendebericht ist Ihr einziger Beweis dafür, dass das Fax zu einem bestimmten Zeitpunkt abgesendet wurde. Speichern Sie ihn digital und drucken Sie ihn aus. Im Streitfall – etwa wenn die Staatsanwaltschaft behauptet, das Dokument nicht erhalten zu haben – ist der Sendebericht Ihr wichtigstes Beweismittel.
Fristen immer mit Puffer einhalten
Auch wenn ein Fax theoretisch innerhalb von Minuten übertragen wird: Senden Sie Ihre Unterlagen niemals erst kurz vor Fristablauf. Technische Probleme auf Sender- oder Empfängerseite, überlastete Leitungen oder ein besetztes Empfangsfax können zu Verzögerungen führen. Planen Sie mindestens einen Werktag Puffer ein.
Vertraulichkeit wahren
Wenn Sie persönliche oder besonders sensible Informationen übermitteln – etwa im Rahmen einer Strafanzeige wegen eines Sexualdelikts oder bei Informationen zu gefährdeten Zeugen – weisen Sie im Deckblatt ausdrücklich auf die Vertraulichkeit hin. Adressieren Sie das Fax direkt an den zuständigen Staatsanwalt oder das Dezernat, wenn Ihnen diese Information vorliegt.
Kopien aller gesendeten Unterlagen aufbewahren
Behalten Sie stets eine Kopie aller Dokumente, die Sie per Fax eingereicht haben. So können Sie bei Rückfragen der Staatsanwaltschaft sofort Auskunft geben und etwaige Abweichungen klären.
Fax an die Staatsanwaltschaft in Österreich
Auch in Österreich ist das Fax im strafprozessualen Schriftverkehr weit verbreitet und rechtlich anerkannt. Die Grundlage bildet die Strafprozessordnung (StPO AT), die schriftliche Eingaben an die Staatsanwaltschaft ausdrücklich vorsieht – und das Fax als zulässige Übermittlungsform gilt.
Österreich ist in mehrere Oberlandesgerichts-Sprengel gegliedert, denen jeweils eine Oberstaatsanwaltschaft vorsteht. Die beiden wichtigsten:
- Oberstaatsanwaltschaft Wien – zuständig für den Sprengel des Oberlandesgerichts Wien, inkl. Wien, Niederösterreich und Burgenland. Faxnummern mit Vorwahl +43 1 (Wien).
- Oberstaatsanwaltschaft Graz – zuständig für den Sprengel des Oberlandesgerichts Graz, inkl. Steiermark und Kärnten. Faxnummern mit Vorwahl +43 316 (Graz).
Weitere Oberstaatsanwaltschaften befinden sich in Linz (+43 732) und Innsbruck (+43 512). Die genauen Faxnummern der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft finden Sie auf den offiziellen Websites der österreichischen Bundesjustizbehörden unter justiz.gv.at.
Mit SofortFax können Sie österreichische Staatsanwaltschaften genauso einfach erreichen wie deutsche. Tragen Sie einfach die vollständige Faxnummer mit der Ländervorwahl +43 ein – der Rest läuft automatisch.
Häufige Fragen (FAQ)
Fazit: Fax bleibt das sicherste Mittel im Behördenschriftverkehr
Wer an die Staatsanwaltschaft schreibt, trägt in der Regel ein erhöhtes Interesse daran, dass das Schreiben nachweislich und fristgerecht ankommt. Das Fax erfüllt genau diese Anforderung: Es ist technisch einfach, rechtlich etabliert und liefert mit dem Sendebericht einen stichhaltigen Nachweis über Zeitpunkt und Inhalt der Übermittlung.
Ob Strafanzeige, Akteneinsichtsantrag oder Stellungnahme zu Ermittlungsergebnissen – die Staatsanwaltschaft in Deutschland und Österreich ist per Fax zuverlässig erreichbar. Mit SofortFax gelingt das ohne eigenes Faxgerät, bequem vom Computer oder Smartphone aus.
Bereiten Sie Ihre Unterlagen sorgfältig vor, prüfen Sie die Empfängernummer, und bewahren Sie den Sendebericht dauerhaft auf. So sind Sie auf der sicheren Seite – egal ob die Staatsanwaltschaft in München, Berlin oder bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien sitzt.
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