Ob Kündigung des Stromvertrags, Einspruch gegen eine Jahresabrechnung oder die Meldung eines Zählerstands – wer seinem Energieversorger oder seinen Stadtwerken etwas Wichtiges schriftlich mitteilen möchte, greift häufig zum Fax. Der Grund: Im Gegensatz zur E-Mail gilt das Fax in Deutschland als offizieller, dokumentierter Kommunikationsweg. Mit SofortFax können Sie ein Fax an Ihren Stromanbieter, Gasversorger oder Ihre Stadtwerke senden – ohne eigenes Faxgerät, direkt vom Computer oder Smartphone aus.
Kurz zusammengefasst: Das Fax ist bei Energieversorgern beliebt, weil es einen Sendenachweis liefert. Mit SofortFax senden Sie Ihre Kündigung, Ihren Widerspruch oder Ihre Anfrage in Minuten – ab 2,49 €, kein Gerät nötig.
Wann ein Fax an den Energieversorger sinnvoll ist
Energieversorger – ob große Konzerne wie E.ON, EnBW, RWE oder lokale Stadtwerke – sind rechtlich nicht verpflichtet, E-Mails als formellen Kommunikationsweg zu akzeptieren. Insbesondere bei fristgebundenen Vorgängen ist das Fax die sichere Wahl, da der Sendebericht als Nachweis des Übermittlungszeitpunkts dient.
Typische Anlässe für ein Fax an den Energieversorger:
- Vertragskündigung – Fristwahrung durch Sendebericht nachweisbar
- Widerspruch gegen die Jahresabrechnung – formeller Einspruch mit Datum
- Nachzahlungswiderspruch – bei unerwarteten Nachforderungen
- Zählerstandsmeldung – wenn Online-Portal nicht verfügbar
- Anbieter- oder Tarifwechsel – schriftliche Bestätigung des Wechsels
- Mahnung widersprechen – bei fehlerhafter Mahnung des Versorgers
- Vollmacht für Dritte – z. B. bei Umzug oder Todesfall
Faxnummer des Energieversorgers herausfinden
Die meisten Energieversorger veröffentlichen ihre Faxnummer auf der Impressumsseite oder im Bereich "Kontakt" ihrer Website. Bei großen Anbietern gibt es oft separate Faxnummern für Privat- und Geschäftskunden. Alternativ finden Sie die Faxnummer auf Ihrer letzten Jahresabrechnung – dort ist im Briefkopf oft die vollständige Kontaktadresse inklusive Faxnummer angegeben.
| Anbieter-Typ | Faxnummer finden | Hinweis |
|---|---|---|
| Großanbieter (E.ON, RWE, EnBW) | Impressum / Kontaktseite | Oft nach Kundengruppe getrennt |
| Stadtwerke | Jahresabrechnung, Briefkopf | Häufig lokale Vorwahl |
| Online-Anbieter (Verivox-Partner) | AGB oder Widerrufsbelehrung | Manchmal nur E-Mail |
| Gasversorger | Vertragsdokument | Separate Nummer möglich |
Kündigung per Fax – worauf Sie achten müssen
Eine Kündigung des Energieliefervertrags muss in der Regel schriftlich erfolgen. Das Fax gilt als Textform und ist damit für die meisten Energieverträge rechtlich ausreichend. Wichtig ist, dass Ihr Fax folgende Angaben enthält:
- Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse (Anschlussadresse)
- Ihre Kundennummer – steht auf der Jahresabrechnung
- Das Vertragskonto oder die Zählernummer
- Das gewünschte Kündigungsdatum (unter Einhaltung der Kündigungsfrist)
- Ihre Unterschrift – auch als eingescannte Unterschrift im PDF
Bewahren Sie den Sendebericht von SofortFax unbedingt auf – er ist Ihr Nachweis, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist. Bei einem Wechsel des Anbieters übernimmt der neue Versorger in der Regel die Kündigung beim alten Anbieter, sodass kein Fax nötig ist.
Widerspruch gegen die Jahresabrechnung per Fax
Wenn Sie Ihre Jahresabrechnung für fehlerhaft halten – etwa weil der geschätzte Verbrauch zu hoch ist oder der Zählerstand nicht übereinstimmt – haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Das Fax ist hierfür ideal, weil der Sendebericht den genauen Übermittlungszeitpunkt dokumentiert. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und folgende Punkte enthalten:
- Konkrete Benennung der beanstandeten Positionen
- Ihren tatsächlich abgelesenen Zählerstand mit Datum
- Bitte um Korrektur und erneute Abrechnung
- Ggf. Ankündigung, nur den unbestrittenen Betrag zu zahlen
Rechtlicher Hinweis: Laut § 17 Abs. 1 StromGVV haben Sie das Recht, die Jahresabrechnung innerhalb von zwölf Monaten zu beanstanden. Das Fax sichert Ihnen die Einhaltung dieser Frist.
So senden Sie das Fax über SofortFax
- Dokument erstellen: Schreiben Sie Ihre Kündigung oder Ihren Widerspruch in Word, Google Docs oder einem anderen Programm. Unterschreiben Sie das Dokument und speichern Sie es als PDF.
- PDF hochladen: Gehen Sie auf sofortfax.de und laden Sie Ihr PDF im Bereich „Fax senden" hoch.
- Faxnummer eingeben: Tragen Sie die Faxnummer Ihres Energieversorgers ein – mit Vorwahl und ohne Leerzeichen.
- Bezahlen und absenden: Zahlen Sie bequem online. Sie erhalten einen Sendebericht per E-Mail.
Fax an Energieversorger in Österreich – +43
Auch österreichische Strom- und Gasversorger kommunizieren per Fax. Die Faxnummer beginnt mit der Landesvorwahl +43. Wichtige Anlaufstellen:
- Wien Energie: Faxnummer im Kundenbereich auf wienenergie.at
- Energie AG Oberösterreich: Kontakt über energieag.at
- Kelag (Kärnten): kelag.at – Faxnummer im Impressum
- Salzburg AG: salzburg-ag.at
- E-Control Schlichtungsstelle: Fax +43 1 24 7 24-900
SofortFax sendet auch nach Österreich (+43) – Faxnummer einfach mit internationaler Vorwahl eingeben.
Häufige Fragen zum Fax an den Energieversorger
Ist ein Fax rechtlich bindend für die Kündigung?
Ja. Das Fax gilt als Textform im Sinne des § 126b BGB und ist für die Kündigung von Energielieferverträgen rechtlich ausreichend. Voraussetzung ist, dass der Sendebericht den erfolgreichen Empfang bestätigt.
Was wenn der Energieversorger keine Faxnummer hat?
Einige reine Online-Anbieter haben tatsächlich keine Faxnummer. In diesem Fall ist ein eingeschriebener Brief die beste Alternative – hierfür empfehlen wir den Briefversand über Briefflink.de.
Kann ich den Sendebericht als Nachweis verwenden?
Ja. Der Sendebericht von SofortFax zeigt Datum, Uhrzeit und Faxnummer des Empfängers. Er ist ein anerkannter Nachweis für die fristgerechte Übermittlung Ihres Schreibens.
Was kostet das Fax an den Energieversorger?
Bei SofortFax zahlen Sie ab 2,49 € pro Fax – einmalig, ohne Abo und ohne Anmeldung. Für eine Kündigung oder einen Widerspruch, die Sie vor teuren Nachzahlungen schützen können, ist das eine sehr überschaubare Investition.
Fax an Ihren Energieversorger senden
PDF hochladen, Faxnummer eingeben – fertig. Sendebericht als Nachweis inklusive.
Kein Faxgerät, kein Abo, keine Anmeldung nötig.
Ab 2,49 € · Sendebericht per E-Mail · DSGVO-konform
Fazit
Das Fax an den Energieversorger ist besonders dann sinnvoll, wenn Fristen eingehalten werden müssen oder ein rechtssicherer Nachweis über die Übermittlung benötigt wird. Mit SofortFax senden Sie Ihre Kündigung, Ihren Widerspruch oder Ihre Anfrage direkt vom Browser aus – ohne Faxgerät, ohne Abo, mit Sendebericht als Nachweis. Das gilt für deutsche Stadtwerke und Anbieter ebenso wie für österreichische Energieversorger mit +43-Nummern.