Die AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt – ist für nahezu alle unselbstständig Beschäftigten und Schüler in Österreich die zuständige Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Bei Vorgängen rund um Unfallmeldungen, Leistungsanträgen und Schriftverkehr mit der AUVA ist eine dokumentierte, schriftliche Kommunikation oft unerlässlich.
Fax ist dabei eine bewährte Methode: Es schafft einen datierten Nachweis, dass ein Schreiben die AUVA erreicht hat – was bei fristgebundenen Meldungen oder strittigen Sachverhalten entscheidend sein kann. Dieser Artikel zeigt, wann und wie man ein Fax an die AUVA sendet – auch ohne Faxgerät, aus Deutschland oder aus jeder österreichischen Stadt.
Was ist die AUVA und wer ist versichert?
Die AUVA ist eine der fünf Sozialversicherungsträger in Österreich. Sie ist zuständig für:
- Arbeitnehmer in privaten und öffentlichen Betrieben
- Schüler und Studierende (Schulunfälle, Praktika)
- Bestimmte Selbstständige (freiwillige Versicherung möglich)
- Heimarbeiter und bestimmte Ehrenamtliche
Die AUVA hat Landesstellen in Wien, Graz (Steiermark/Kärnten), Linz (Oberösterreich/Salzburg), Innsbruck (Tirol/Vorarlberg) und eine Unfallkrankenhaus-Infrastruktur in ganz Österreich. Jede Landesstelle ist über eigene Faxnummern erreichbar – alle beginnen mit der Österreich-Vorwahl +43.
Für welche AUVA-Vorgänge ist Fax geeignet?
Unfallmeldung (Betriebe)
Arbeitgeber müssen Arbeitsunfälle unverzüglich melden. Fax schafft einen datierten Eingangsnachweis für die Meldung.
Leistungsantrag
Antrag auf Versehrtenrente, Heilbehandlung oder Berufskrankheitsleistungen kann schriftlich per Fax eingereicht werden.
Befundübermittlung
Ärztliche Befunde, Gutachten und Befundberichte an die AUVA können per Fax übermittelt werden.
Einspruch / Beschwerde
Gegen AUVA-Bescheide kann Einspruch eingelegt werden. Frist beachten – Fax mit Sendebericht sichert den Nachweis.
Anfragen zur Rehabilitation
Reha-Maßnahmen, Hilfsmittelversorgung und berufliche Wiedereingliederung können schriftlich angefragt werden.
Schulunfall-Meldung
Schulen und Kindergärten melden Unfälle von Schülern an die AUVA. Fax als dokumentierter Eingangsweg anerkannt.
Fristgebundene AUVA-Vorgänge: Wann Tempo zählt
Bei der AUVA gibt es mehrere Vorgänge, bei denen Fristen eine Rolle spielen:
Unfallmeldung durch den Arbeitgeber
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsunfälle, die zu einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen führen, unverzüglich – spätestens innerhalb von fünf Tagen – der AUVA zu melden. Ein Fax mit Sendebericht dokumentiert, wann die Meldung eingegangen ist, was bei behördlichen Prüfungen relevant sein kann.
Beschwerde gegen AUVA-Bescheide
Wenn die AUVA einen Antrag ablehnt oder eine Leistung kürzt, kann Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist im österreichischen Verwaltungsverfahren beträgt vier Wochen ab Zustellung des Bescheids. Ein fristgerecht eingegangenes Fax wahrt diese Frist – der Sendebericht belegt den Eingang.
Wie man ohne Faxgerät an die AUVA faxen kann
In den meisten Büros und Praxen stehen heute keine Faxgeräte mehr. Mit SofortFax ist das kein Hindernis: Das Dokument (Unfallmeldung, Antrag, Befund) wird als PDF hochgeladen, die Faxnummer der zuständigen AUVA-Landesstelle eingegeben und das Fax sofort gesendet. Der Sendebericht kommt automatisch und enthält Datum, Uhrzeit, Empfängernummer und Übertragungsstatus.
Österreichische Faxnummern werden bei SofortFax mit der Ländervorwahl +43 eingegeben. Beispiel: Eine Wiener AUVA-Nummer, die mit 01 beginnt, wird als +43 1 [Nummer ohne führende 0] eingegeben.
🇦🇹 AUVA in Österreich – Landesstellen im Überblick
Die AUVA ist in Österreich regional aufgeteilt. Die Hauptlandesstellen befinden sich in:
- Wien: Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien – zuständig für Wien, Niederösterreich, Burgenland
- Graz: Göstinger Straße 26, 8020 Graz – zuständig für Steiermark und Kärnten
- Linz: Garnisonstraße 1, 4020 Linz – zuständig für Oberösterreich und Salzburg
- Innsbruck: Klara-Pölt-Weg 2, 6020 Innsbruck – zuständig für Tirol und Vorarlberg
Aktuelle Faxnummern finden Sie auf auva.at unter "Kontakt/Landesstellen". SofortFax sendet nach Österreich zum DE/AT-Tarif – kein Auslandsaufschlag. Alle Österreich-Faxnummern beginnen mit +43.
Schreiben an die AUVA richtig aufbauen
Damit ein Fax an die AUVA korrekt zugeordnet wird, sollte es folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse des Absenders (Versicherter oder Betrieb)
- Versicherungsnummer oder Betriebsnummer (falls vorhanden)
- Datum und Art des Unfalls (bei Unfallmeldung)
- Aktenzeichen (bei laufendem Verfahren)
- Konkretes Anliegen in klarer, sachlicher Sprache
- Unterschrift (eingescannt im PDF)
- Ggf. Verweis auf beigelegte Dokumente
Häufige Fragen – Fax an die AUVA
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Dokument als PDF hochladen, AUVA-Faxnummer mit +43 eingeben, senden. Sendebericht als Nachweis inklusive.
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