Die AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt – ist für nahezu alle unselbstständig Beschäftigten und Schüler in Österreich die zuständige Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Bei Vorgängen rund um Unfallmeldungen, Leistungsanträgen und Schriftverkehr mit der AUVA ist eine dokumentierte, schriftliche Kommunikation oft unerlässlich.

Fax ist dabei eine bewährte Methode: Es schafft einen datierten Nachweis, dass ein Schreiben die AUVA erreicht hat – was bei fristgebundenen Meldungen oder strittigen Sachverhalten entscheidend sein kann. Dieser Artikel zeigt, wann und wie man ein Fax an die AUVA sendet – auch ohne Faxgerät, aus Deutschland oder aus jeder österreichischen Stadt.

Was ist die AUVA und wer ist versichert?

Die AUVA ist eine der fünf Sozialversicherungsträger in Österreich. Sie ist zuständig für:

Die AUVA hat Landesstellen in Wien, Graz (Steiermark/Kärnten), Linz (Oberösterreich/Salzburg), Innsbruck (Tirol/Vorarlberg) und eine Unfallkrankenhaus-Infrastruktur in ganz Österreich. Jede Landesstelle ist über eigene Faxnummern erreichbar – alle beginnen mit der Österreich-Vorwahl +43.

AUVA-Faxnummern finden Die aktuellen Faxnummern der AUVA-Landesstellen finden Sie auf auva.at unter "Kontakt". Geben Sie in der Suchmaschine ein: "AUVA [Landesstelle/Stadt] Faxnummer" – also z. B. "AUVA Wien Faxnummer" oder "AUVA Graz Faxnummer".

Für welche AUVA-Vorgänge ist Fax geeignet?

Unfallmeldung (Betriebe)

Arbeitgeber müssen Arbeitsunfälle unverzüglich melden. Fax schafft einen datierten Eingangsnachweis für die Meldung.

Leistungsantrag

Antrag auf Versehrtenrente, Heilbehandlung oder Berufskrankheitsleistungen kann schriftlich per Fax eingereicht werden.

Befundübermittlung

Ärztliche Befunde, Gutachten und Befundberichte an die AUVA können per Fax übermittelt werden.

Einspruch / Beschwerde

Gegen AUVA-Bescheide kann Einspruch eingelegt werden. Frist beachten – Fax mit Sendebericht sichert den Nachweis.

Anfragen zur Rehabilitation

Reha-Maßnahmen, Hilfsmittelversorgung und berufliche Wiedereingliederung können schriftlich angefragt werden.

Schulunfall-Meldung

Schulen und Kindergärten melden Unfälle von Schülern an die AUVA. Fax als dokumentierter Eingangsweg anerkannt.

Fristgebundene AUVA-Vorgänge: Wann Tempo zählt

Bei der AUVA gibt es mehrere Vorgänge, bei denen Fristen eine Rolle spielen:

Unfallmeldung durch den Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsunfälle, die zu einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen führen, unverzüglich – spätestens innerhalb von fünf Tagen – der AUVA zu melden. Ein Fax mit Sendebericht dokumentiert, wann die Meldung eingegangen ist, was bei behördlichen Prüfungen relevant sein kann.

Beschwerde gegen AUVA-Bescheide

Wenn die AUVA einen Antrag ablehnt oder eine Leistung kürzt, kann Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist im österreichischen Verwaltungsverfahren beträgt vier Wochen ab Zustellung des Bescheids. Ein fristgerecht eingegangenes Fax wahrt diese Frist – der Sendebericht belegt den Eingang.

Wichtig: Unfallmeldung schriftlich dokumentieren Auch wenn viele Betriebe die Unfallmeldung telefonisch einleiten, empfiehlt sich immer eine schriftliche Bestätigung per Fax. Im Streitfall – etwa wenn Folgeleistungen abgelehnt werden – ist der dokumentierte Eingang der ursprünglichen Meldung entscheidend.

Wie man ohne Faxgerät an die AUVA faxen kann

In den meisten Büros und Praxen stehen heute keine Faxgeräte mehr. Mit SofortFax ist das kein Hindernis: Das Dokument (Unfallmeldung, Antrag, Befund) wird als PDF hochgeladen, die Faxnummer der zuständigen AUVA-Landesstelle eingegeben und das Fax sofort gesendet. Der Sendebericht kommt automatisch und enthält Datum, Uhrzeit, Empfängernummer und Übertragungsstatus.

Österreichische Faxnummern werden bei SofortFax mit der Ländervorwahl +43 eingegeben. Beispiel: Eine Wiener AUVA-Nummer, die mit 01 beginnt, wird als +43 1 [Nummer ohne führende 0] eingegeben.

🇦🇹 AUVA in Österreich – Landesstellen im Überblick

Die AUVA ist in Österreich regional aufgeteilt. Die Hauptlandesstellen befinden sich in:

Aktuelle Faxnummern finden Sie auf auva.at unter "Kontakt/Landesstellen". SofortFax sendet nach Österreich zum DE/AT-Tarif – kein Auslandsaufschlag. Alle Österreich-Faxnummern beginnen mit +43.

Schreiben an die AUVA richtig aufbauen

Damit ein Fax an die AUVA korrekt zugeordnet wird, sollte es folgende Angaben enthalten:

Häufige Fragen – Fax an die AUVA

Welche AUVA-Landesstelle ist für mich zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort des Betriebs (bei Arbeitsunfällen) oder dem Wohnort des Versicherten. Wien, Niederösterreich und Burgenland: Landesstelle Wien. Steiermark/Kärnten: Graz. OÖ/Salzburg: Linz. Tirol/Vorarlberg: Innsbruck. Auf auva.at finden Sie eine genaue Zuordnung.
Muss ich als Arbeitgeber eine Unfallmeldung per Fax schicken?
Die AUVA bietet verschiedene Meldekanäle an. Fax ist einer davon – und hat den Vorteil, dass der Sendebericht den Eingang der Meldung dokumentiert. In der Praxis empfiehlt sich Fax immer dann, wenn Sie einen Nachweis über den Eingang der Meldung haben möchten.
Kann ich als Versicherter (nicht als Arbeitgeber) selbst an die AUVA faxen?
Ja. Als Versicherter können Sie Leistungsanfragen, Beschwerden gegen Bescheide, Anträge auf Rehabilitation oder Befundübermittlungen selbst per Fax an die AUVA senden. Die Faxnummern stehen auf auva.at.
Wie lautet das Nummernformat für österreichische Faxnummern?
Österreichische Faxnummern werden international mit +43 eingeleitet. Die führende 0 der Ortsvorwahl entfällt. Beispiel: Eine Wiener Nummer wie "01 331 33-0" wird zu "+43 1 331 33-0". SofortFax akzeptiert dieses Format direkt.

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Dokument als PDF hochladen, AUVA-Faxnummer mit +43 eingeben, senden. Sendebericht als Nachweis inklusive.

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