Kurzantwort: Ein schriftliches Gebot (auch Auftrags- oder Vorgebot) ist dein Höchstbetrag für ein Los, den das Auktionshaus in der Versteigerung für dich vertritt. Viele Häuser nehmen das ausgefüllte Gebotsformular per E-Mail, online oder per Fax an, meist bis zu einer Frist vor Beginn der Auktion. Mit SofortFax schickst du das unterschriebene Formular als PDF oder Foto, ohne Faxgerät, und hast einen Sendebericht mit Uhrzeit. Welche Wege und Fristen gelten, steht in den Versteigerungsbedingungen des jeweiligen Hauses. Keine Rechtsberatung.
Auf einen Blick
| Was du schickst | Ausgefülltes und unterschriebenes Gebotsformular, oft mit Ausweiskopie bei Erstbietern |
| Wichtig | Losnummer, Höchstgebot, Kontaktdaten, Unterschrift |
| Frist | Steht in den Versteigerungsbedingungen, häufig ein Tag vor der Auktion |
| Nachweis | Sendebericht mit Zeitstempel und Bild der ersten Seite |
| Preis | 2,49 € bis 5 Seiten |
Was ein schriftliches Gebot ist
Beim schriftlichen Gebot gibst du dem Auktionshaus vorab deinen Höchstbetrag für ein bestimmtes Los. In der Auktion bietet das Haus für dich mit, in der Regel nur so weit, wie es nötig ist, um andere Gebote zu überbieten, und nie über deinen Höchstbetrag hinaus. Wie genau das läuft, regeln die Versteigerungsbedingungen. Lies sie vorher, vor allem zu Aufgeld, Steuern, Zahlung und Abholung.
Wichtig: Ein schriftliches Gebot ist ernst gemeint. Erhältst du den Zuschlag, bist du in aller Regel zum Kauf verpflichtet. Rechne Aufgeld und Nebenkosten in deinen Höchstbetrag ein.
Das gehört aufs Gebotsformular
- Name der Auktion und Datum
- Losnummer und kurze Bezeichnung, damit keine Verwechslung entsteht
- Höchstgebot pro Los, ohne Aufgeld, wie es das Formular verlangt
- deine Anschrift, Telefonnummer und E-Mail
- Ort, Datum und deine Unterschrift
Bietest du zum ersten Mal bei einem Haus, verlangt es oft zusätzlich eine Ausweiskopie oder eine Bankreferenz. Das kannst du einfach als zweite Datei mitschicken.
Warum ein Fax hier gut passt
Kurz vor einer Auktion zählt Verlässlichkeit. Eine E-Mail kann im Spamfilter landen oder von einem überlasteten Postfach erst spät gelesen werden. Ein Fax landet direkt auf dem Gerät oder im Faxeingang des Hauses, und du hast mit dem Sendebericht einen Beleg mit Uhrzeit. Wenn das Haus Fax als Weg nennt, ist das eine solide Wahl. Ersetzt es den Online-Bieterzugang, entscheidet das Haus.
So sendest du dein Gebot per Fax
Am besten als PDF am Rechner. Ein scharfes Handyfoto geht auch, SofortFax optimiert graue Hintergründe automatisch.
Formular und, falls verlangt, Ausweiskopie. Beides wird in einem Fax gesendet.
Nimm die Nummer vom Gebotsformular oder aus dem Katalog. Sitzt das Haus im Ausland, wähl „International“ und gib die Nummer mit Ländervorwahl ein.
Der Sendebericht kommt per E-Mail. Heb ihn auf, bis die Auktion abgerechnet ist.
Drei Tipps, damit nichts schiefgeht
- Früh senden. Schick dein Gebot nicht in der letzten Stunde. Viele Häuser brauchen Zeit, um es zu erfassen.
- Eingang bestätigen lassen. Frag kurz per E-Mail oder Telefon nach, ob dein Gebot erfasst ist. Viele Häuser schicken von sich aus eine Bestätigung.
- Zeitzone beachten. Bei Häusern in London, New York oder Hongkong gilt die Frist in deren Ortszeit. Mehr dazu: Fax ins Ausland senden.
Bist du am Auktionstag selbst nicht erreichbar, kannst du das Fax auch zeitversetzt planen. Bei Geboten würde ich trotzdem lieber sofort senden und mir den Eingang bestätigen lassen.
Häufige Fragen
Nehmen Auktionshäuser Gebote per Fax an?
Viele ja, gerade bei Kunst, Antiquitäten, Schmuck, Uhren und Wein. Welche Wege ein Haus akzeptiert, steht auf dem Gebotsformular oder in den Versteigerungsbedingungen.
Bis wann muss mein schriftliches Gebot da sein?
Das legt jedes Haus selbst fest, häufig ist es ein Tag vor der Auktion oder einige Stunden vor Beginn. Maßgeblich sind die Angaben im Katalog oder in den Versteigerungsbedingungen.
Ist mein Gebot verbindlich?
In aller Regel ja. Erhältst du den Zuschlag, musst du das Los zum Zuschlagspreis plus Aufgeld und Nebenkosten abnehmen. Details regeln die Versteigerungsbedingungen.
Kann ich auch ins Ausland faxen?
Ja. SofortFax sendet in viele Länder, darunter Europa, die USA und Kanada. Wähl „International“ und gib die Nummer mit Ländervorwahl ein. Nicht jedes Land weltweit ist verfügbar.
Was kostet das Fax?
2,49 € bis 5 Seiten, 3,49 € bis 20 Seiten und 4,99 € bis 40 Seiten. Einmal zahlen, kein Konto, kein Abo.
Keine Rechts- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind die Versteigerungsbedingungen des jeweiligen Auktionshauses (Stand 26.10.2026).