Das Arbeitszeugnis ist ein zentrales Dokument für die berufliche Laufbahn – und es gibt einen gesetzlichen Anspruch darauf. Doch was, wenn der Ex-Arbeitgeber nicht reagiert, zögert oder das Zeugnis schlecht formuliert ist? In vielen Fällen hilft ein schriftlicher Antrag per Fax, um einen dokumentierten Zustellnachweis zu haben – und im Streitfall vor Gericht nachweisen zu können, dass und wann man das Zeugnis angefordert hat.
Rechtlicher Anspruch: Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich aus § 109 GewO (Gewerbeordnung). Danach hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.
Warum das Fax beim Arbeitszeugnis so wichtig ist
Das Fax ist das einzige schriftliche Kommunikationsmittel, das ohne Empfangsbestätigung durch den Empfänger einen Zustellnachweis in Form des Sendeberichts erzeugt. Ein E-Mail kann ignoriert werden; ein Brief erfordert einen Einschreiben-Beleg. Das Fax mit Sendebericht ist im Arbeitsrecht ein anerkannter Nachweis dafür, dass die Anforderung zugegangen ist.
Das ist besonders wichtig, wenn Sie die Ausstellung des Zeugnisses gerichtlich einfordern müssen – zum Beispiel beim Arbeitsgericht auf Erfüllung klagen. Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie das Zeugnis tatsächlich angefordert haben.
Muster: Arbeitszeugnis per Fax anfordern
Empfänger: [Firma], [Abteilung / Personalabteilung]
Fax: [Faxnummer des Arbeitgebers]
Datum: [Datum]
Absender: [Ihr Name, Adresse, Telefon]
Anforderung meines Arbeitszeugnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Arbeitsverhältnis bei [Firmenname] endete am [Datum der Kündigung / Austritt]. Ich bitte Sie, mir gemäß § 109 GewO mein qualifiziertes Arbeitszeugnis zuzusenden.
Das Zeugnis soll alle relevanten Tätigkeiten, mein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen sowie eine abschließende Bewertung meiner Leistungen enthalten.
Bitte senden Sie das Zeugnis bis zum [Datum: 2 Wochen ab heute] an meine oben genannte Adresse.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
[Vollständiger Name]
Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Es gibt zwei Arten des Arbeitszeugnisses:
- Einfaches Arbeitszeugnis: Enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung. Genügt für weniger qualifizierte Tätigkeiten.
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Enthält zusätzlich eine Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens. In der Praxis ist dies die Norm und das, was fast alle Arbeitnehmer anfordern sollten.
Wenn Sie per Fax anfragen, nennen Sie explizit, welche Art Sie wünschen – in aller Regel das qualifizierte Zeugnis.
Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert?
Wenn der Arbeitgeber trotz Anforderung das Zeugnis nicht ausstellt, haben Sie mehrere Optionen:
- Zweites Mahnfax senden – mit expliziter Frist und Hinweis auf Klage
- Abmahnung per Anwalt – schneller Druck ohne sofortige Klage
- Klage vor dem Arbeitsgericht – auf Ausstellung des Zeugnisses (Erfüllungsklage)
Das Arbeitsgericht prüft dann, ob das Zeugnis korrekt ausgestellt wurde. Die Klage muss spätestens innerhalb der tariflichen oder arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist (oft 3 Monate) eingereicht werden. Der Fax-Sendebericht ist in diesem Fall Ihr Beweis, dass und wann Sie das Zeugnis angefordert haben.
Muster: Mahnung per Fax
Betreff: Letzte Aufforderung zur Ausstellung meines Arbeitszeugnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits am [Datum] habe ich per Fax die Ausstellung meines qualifizierten Arbeitszeugnisses angefordert (Sendebericht liegt vor). Bis heute habe ich keine Reaktion erhalten.
Ich fordere Sie auf, mir das Zeugnis bis zum [konkretes Datum, ca. 1 Woche] zuzusenden. Andernfalls sehe ich mich gezwungen, meinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
Arbeitszeugnis anfordern in Österreich – Dienst- und Arbeitszeugnis
In Österreich heißt das entsprechende Dokument Dienstzeugnis (§ 1163 ABGB) oder je nach Kollektivvertrag Arbeitszeugnis. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf. Wichtige Punkte für österreichische Arbeitnehmer:
- Anspruch auf ein schlichtes Dienstzeugnis (Art, Dauer, Grund der Auflösung) nach § 1163 ABGB
- Viele Kollektivverträge (KV) sehen ein qualifiziertes Zeugnis vor – prüfen Sie Ihren KV
- Bei Verweigerung: Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht (ASG)
- Zuständige Beratungsstelle: AMS Österreich (ams.at) oder Arbeiterkammer (AK)
- Faxnummern der AK-Landesstellen finden Sie unter arbeiterkammer.at
- SofortFax sendet an österreichische Arbeitgeber unter +43 ohne Aufpreis
Häufige Fragen
Kann ich das Arbeitszeugnis per Fax anfordern – ist das rechtlich anerkannt?
Ja. Das Fax ist ein anerkanntes Kommunikationsmittel. Ein Fax-Sendebericht dokumentiert den Zeitpunkt des Sendens und die Empfängernummer. Er ist vor deutschen Gerichten als Nachweis für eine Anforderung anerkannt.
Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, das Zeugnis auszustellen?
Das Gesetz nennt keine konkrete Frist. Die Rechtsprechung hat aber herausgearbeitet, dass ein Zeugnis innerhalb weniger Wochen nach der Anforderung ausgestellt sein muss. Zwei bis vier Wochen gelten als angemessen; bei Untätigkeit können Sie eine Frist setzen und klagen.
Kann ich das Zeugnis auch für einen früheren Arbeitgeber per Fax anfordern?
Ja – der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt erst nach drei Jahren (§ 195 BGB). Sie können also auch Zeugnisse für ältere Arbeitsverhältnisse noch anfordern, solange die Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist.
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Fazit
Das Fax ist beim Anfordern eines Arbeitszeugnisses das stärkste schriftliche Kommunikationsmittel – weil der Sendebericht als Beweis gilt, dass die Anforderung zugegangen ist. Mit dem obigen Mustertext und SofortFax können Sie Ihren Anspruch schnell und dokumentiert geltend machen. In Österreich gilt dasselbe Prinzip für das Dienstzeugnis – österreichische Arbeitgeber mit +43-Nummern sind problemlos erreichbar.