Das Kind ist krank, und der erste Schultag ohne Rückmeldung der Eltern gilt in den meisten Bundesländern als unentschuldigtes Fehlen – mit Konsequenzen für das Zeugnis oder im schlimmsten Fall einer Meldung an das Schulamt. Gleichzeitig ist es morgens manchmal kaum möglich, telefonisch jemanden in der Schule zu erreichen. Ein Fax schafft hier Abhilfe: Es ist schnell, schriftlich, und hinterlässt einen klaren Nachweis.
Dieser Artikel erklärt, ob und wann Schulen Entschuldigungen per Fax akzeptieren, was ein solches Schreiben enthalten muss – und wie es ohne Faxgerät in wenigen Minuten gesendet werden kann.
Akzeptieren Schulen Entschuldigungen per Fax?
In Deutschland regeln die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer, wie Fehlzeiten gemeldet und entschuldigt werden müssen. Die gute Nachricht: Eine schriftliche Mitteilung per Fax gilt in den meisten Fällen als ausreichend, sofern die Schule keine anderen Vorgaben macht.
Einige Schulen verlangen am ersten Fehltag eine telefonische Vorankündigung – das Fax kommt dann ergänzend dazu. Andere Schulen akzeptieren Fax oder E-Mail als alleinige Meldung. Im Zweifel gilt: Im Schulplaner oder in den Schulinformationen nachschauen, wie die jeweilige Schule es handhabt.
Was die Entschuldigung enthalten muss
Eine Schulentschuldigung per Fax sollte folgende Pflichtangaben enthalten, damit sie von der Schule anerkannt wird:
- Vollständiger Name des Kindes und die Klasse
- Datum(en) der Abwesenheit – also der erste Fehltag und die voraussichtliche Dauer
- Grund der Abwesenheit – bei Krankheit genügt "erkrankt", eine Diagnose ist nicht erforderlich
- Name und Unterschrift des Erziehungsberechtigten
- Kontaktdaten – damit die Schule bei Rückfragen schnell erreichbar ist
- Ggf. Hinweis auf beigefügte ärztliche Bescheinigung (falls gefordert)
Musterbrief: Schulentschuldigung per Fax
[Straße, PLZ Ort]
[Telefon / E-Mail]
An das Sekretariat der [Name der Schule]
Fax: [Faxnummer der Schule]
Betreff: Entschuldigung für [Vorname Kind], Klasse [X]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Kind [Vorname Nachname] aus der Klasse [X] ist vom [Datum] bis voraussichtlich [Datum] erkrankt und kann daher nicht am Unterricht teilnehmen.
Bitte entschuldigen Sie die Fehlzeiten entsprechend. Bei Rückfragen stehe ich unter [Telefon] gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
[Name], [Datum]
Wie lange darf eine Entschuldigung maximal dauern?
Die meisten Schulgesetze in Deutschland sehen vor, dass Eltern ihre minderjährigen Kinder bis zu einer bestimmten Anzahl von Tagen selbst entschuldigen dürfen – danach ist ein ärztliches Attest erforderlich. Typisch sind:
- Bayern: bis zu 3 aufeinanderfolgende Fehltage ohne Attest
- NRW: individuell schulabhängig, meist 3–5 Tage
- Baden-Württemberg: bis zu 3 Tage, danach Attest
- Berlin: bis zu 2 Tage ohne Attest
- Hamburg: bis zu 3 Tage
Ab dem vorgegebenen Fehltag muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Dieses kann – wenn die Schule es akzeptiert – per Fax vorab übermittelt und das Original nachgereicht werden.
Attest per Fax: Arzt-Bescheinigung vorab schicken
Wenn ein ärztliches Attest für die Schule vorliegt, aber das Kind noch zu krank ist, um in die Schule zu gehen, kann das Attest per Fax vorab an das Schulsekretariat geschickt werden. Das Original wird dann nach Genesung mitgebracht.
Wichtig dabei: Einige Schulen verlangen das Original ausdrücklich und akzeptieren kein Fax als Attest-Nachweis. Das vorab klären – entweder per Telefonat oder durch Nachschlagen in den Schulinformationen.
Fax als Elternteil: Welche anderen Schriftstücke per Fax gehen
Neben der Krankmeldung gibt es weitere Situationen, in denen ein Fax an die Schule sinnvoll ist:
- Beurlaubungsantrag für Urlaubsreisen während der Schulzeit (bei rechtzeitiger Einreichung)
- Widerspruch gegen Versetzungsentscheidungen – fristwahrend per Fax
- Anfragen zu Schulwechsel, Nachteilsausgleich oder Fördermaßnahmen
- Schriftliche Ablehnung einer Maßnahme, z.B. bei Schulausflügen
- Ankündigung und Begründung von vorzeitiger Abholung
🇦🇹 Schulentschuldigung in Österreich per Fax
In Österreich regeln die Bundesländer die Schulpflicht und Entschuldigungspflicht eigenständig. Grundsätzlich gilt: Eltern müssen die Schule unverzüglich informieren, wenn ihr Kind fehlt. Schriftliche Entschuldigungen – auch per Fax – sind in der Regel anerkannt.
Österreichische Schulen – ob in Wien, Graz, Linz, Salzburg oder Innsbruck – haben Faxanschlüsse, die über die Schulwebsite oder telefonisch erfragt werden können. Österreichische Faxnummern beginnen mit +43. SofortFax versendet nach Österreich zum günstigen DE/AT-Tarif.
Ein ärztliches Attest ist in Österreich nach spätestens 3 Fehltagen erforderlich – das Attest vom Hausarzt oder vom Arzt der ÖGK-Vertragspartner kann vorab per Fax an die Schule geschickt werden.
So senden Sie die Entschuldigung per Fax ohne Gerät
Wer kein Faxgerät hat – und das sind inzwischen die meisten Haushalte – kann über SofortFax schnell und unkompliziert faxen:
- Entschuldigung als Word-Dokument oder Foto schreiben → als PDF speichern
- Auf sofortfax.de hochladen
- Faxnummer des Sekretariats eingeben
- Einmalig per Kreditkarte, PayPal oder Google/Apple Pay bezahlen
- Sendebericht per E-Mail erhalten – als Nachweis speichern
Der gesamte Vorgang dauert in der Regel unter zwei Minuten – schneller als ein Anruf, der ins Leere geht.
Häufige Fragen
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