Das Kind ist krank, und der erste Schultag ohne Rückmeldung der Eltern gilt in den meisten Bundesländern als unentschuldigtes Fehlen – mit Konsequenzen für das Zeugnis oder im schlimmsten Fall einer Meldung an das Schulamt. Gleichzeitig ist es morgens manchmal kaum möglich, telefonisch jemanden in der Schule zu erreichen. Ein Fax schafft hier Abhilfe: Es ist schnell, schriftlich, und hinterlässt einen klaren Nachweis.

Dieser Artikel erklärt, ob und wann Schulen Entschuldigungen per Fax akzeptieren, was ein solches Schreiben enthalten muss – und wie es ohne Faxgerät in wenigen Minuten gesendet werden kann.

Akzeptieren Schulen Entschuldigungen per Fax?

In Deutschland regeln die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer, wie Fehlzeiten gemeldet und entschuldigt werden müssen. Die gute Nachricht: Eine schriftliche Mitteilung per Fax gilt in den meisten Fällen als ausreichend, sofern die Schule keine anderen Vorgaben macht.

Einige Schulen verlangen am ersten Fehltag eine telefonische Vorankündigung – das Fax kommt dann ergänzend dazu. Andere Schulen akzeptieren Fax oder E-Mail als alleinige Meldung. Im Zweifel gilt: Im Schulplaner oder in den Schulinformationen nachschauen, wie die jeweilige Schule es handhabt.

Fax = schriftlich = nachweisbar Ein Fax hat gegenüber einem Anruf einen entscheidenden Vorteil: Es ist schriftlich, datiert und dokumentiert. Der Sendebericht von SofortFax belegt, dass die Entschuldigung zu einem bestimmten Zeitpunkt an die Schulnummer übermittelt wurde – das ist bei Streit über unentschuldigtes Fehlen wertvoll.

Was die Entschuldigung enthalten muss

Eine Schulentschuldigung per Fax sollte folgende Pflichtangaben enthalten, damit sie von der Schule anerkannt wird:

Musterbrief: Schulentschuldigung per Fax

📄 Vorlage – anpassen und als PDF senden [Name des Erziehungsberechtigten]
[Straße, PLZ Ort]
[Telefon / E-Mail]

An das Sekretariat der [Name der Schule]
Fax: [Faxnummer der Schule]

Betreff: Entschuldigung für [Vorname Kind], Klasse [X]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Kind [Vorname Nachname] aus der Klasse [X] ist vom [Datum] bis voraussichtlich [Datum] erkrankt und kann daher nicht am Unterricht teilnehmen.

Bitte entschuldigen Sie die Fehlzeiten entsprechend. Bei Rückfragen stehe ich unter [Telefon] gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]
[Name], [Datum]

Wie lange darf eine Entschuldigung maximal dauern?

Die meisten Schulgesetze in Deutschland sehen vor, dass Eltern ihre minderjährigen Kinder bis zu einer bestimmten Anzahl von Tagen selbst entschuldigen dürfen – danach ist ein ärztliches Attest erforderlich. Typisch sind:

Ab dem vorgegebenen Fehltag muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Dieses kann – wenn die Schule es akzeptiert – per Fax vorab übermittelt und das Original nachgereicht werden.

Attest per Fax: Arzt-Bescheinigung vorab schicken

Wenn ein ärztliches Attest für die Schule vorliegt, aber das Kind noch zu krank ist, um in die Schule zu gehen, kann das Attest per Fax vorab an das Schulsekretariat geschickt werden. Das Original wird dann nach Genesung mitgebracht.

Wichtig dabei: Einige Schulen verlangen das Original ausdrücklich und akzeptieren kein Fax als Attest-Nachweis. Das vorab klären – entweder per Telefonat oder durch Nachschlagen in den Schulinformationen.

Fax als Elternteil: Welche anderen Schriftstücke per Fax gehen

Neben der Krankmeldung gibt es weitere Situationen, in denen ein Fax an die Schule sinnvoll ist:

⚠️ Fristen bei Widersprüchen beachten Wenn Sie schulrechtlich fristgebundene Dokumente einreichen – etwa einen Widerspruch gegen eine Zensur oder eine Versetzungsentscheidung – sollte das Fax vor Fristablauf eingehen. Der Sendebericht von SofortFax dokumentiert Datum und Uhrzeit der Übermittlung.

🇦🇹 Schulentschuldigung in Österreich per Fax

In Österreich regeln die Bundesländer die Schulpflicht und Entschuldigungspflicht eigenständig. Grundsätzlich gilt: Eltern müssen die Schule unverzüglich informieren, wenn ihr Kind fehlt. Schriftliche Entschuldigungen – auch per Fax – sind in der Regel anerkannt.

Österreichische Schulen – ob in Wien, Graz, Linz, Salzburg oder Innsbruck – haben Faxanschlüsse, die über die Schulwebsite oder telefonisch erfragt werden können. Österreichische Faxnummern beginnen mit +43. SofortFax versendet nach Österreich zum günstigen DE/AT-Tarif.

Ein ärztliches Attest ist in Österreich nach spätestens 3 Fehltagen erforderlich – das Attest vom Hausarzt oder vom Arzt der ÖGK-Vertragspartner kann vorab per Fax an die Schule geschickt werden.

So senden Sie die Entschuldigung per Fax ohne Gerät

Wer kein Faxgerät hat – und das sind inzwischen die meisten Haushalte – kann über SofortFax schnell und unkompliziert faxen:

  1. Entschuldigung als Word-Dokument oder Foto schreiben → als PDF speichern
  2. Auf sofortfax.de hochladen
  3. Faxnummer des Sekretariats eingeben
  4. Einmalig per Kreditkarte, PayPal oder Google/Apple Pay bezahlen
  5. Sendebericht per E-Mail erhalten – als Nachweis speichern

Der gesamte Vorgang dauert in der Regel unter zwei Minuten – schneller als ein Anruf, der ins Leere geht.

Häufige Fragen

Muss ich die Schule auch anrufen, wenn ich ein Fax schicke?
Das hängt von der jeweiligen Schule ab. Manche Schulen verlangen am ersten Fehltag eine telefonische Vorankündigung zusätzlich zur schriftlichen Entschuldigung. Schauen Sie in den Schulinformationen nach oder fragen Sie beim Sekretariat. Das Fax kann die Entschuldigung dann schriftlich dokumentieren.
Ist eine per Fax geschickte Entschuldigung rechtsgültig?
Ja. Eine schriftliche Entschuldigung per Fax ist rechtlich gleichwertig mit einem handschriftlichen Brief – vorausgesetzt, sie enthält alle nötigen Angaben (Name des Kindes, Klasse, Zeitraum, Grund, Unterschrift der Eltern). Der Sendebericht belegt Datum und Uhrzeit der Übermittlung.
Wie lange dürfen Eltern ihr Kind ohne Attest entschuldigen?
Das variiert je nach Bundesland. Typisch sind 3 Tage ohne Attest – danach ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. In Bayern, NRW und Baden-Württemberg gilt diese Regelung. Schauen Sie in die Schulordnung Ihrer Schule oder die Schulgesetze Ihres Bundeslandes.
Kann ich ein ärztliches Attest per Fax an die Schule schicken?
Ja, viele Schulen akzeptieren eine vorab per Fax übermittelte Kopie des Attests – mit dem Original zum Nachholen. Klären Sie das vorab mit dem Sekretariat, da manche Schulen ausdrücklich das Original verlangen.
Kann ich von Österreich aus eine Entschuldigung an eine österreichische Schule faxen?
Ja. SofortFax versendet nach Österreich (+43) zum günstigen DE/AT-Tarif. Die Faxnummer der Schule in Wien, Graz oder einer anderen österreichischen Stadt einfach eingeben – fertig.

Entschuldigung jetzt per Fax an die Schule schicken

PDF hochladen, Faxnummer des Sekretariats eingeben, einmalig bezahlen. Sendebericht als Nachweis inklusive.

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