Die Beantragung eines Pflegegrades oder ein Widerspruch gegen einen Pflegebescheid sind emotional belastende Situationen – oft unter Zeitdruck. Wer seiner Pflegekasse etwas Wichtiges schicken muss, für den ist das Fax die zuverlässigste Methode: Der Sendebericht dokumentiert Datum und Uhrzeit lückenlos, was bei Fristfragen entscheidend sein kann.

💡 Kurz zusammengefasst: Anträge auf Pflegebegutachtung, Widersprüche gegen Pflegegradbescheide und Anfragen zu Pflegeleistungen können formlos per Fax an die Pflegekasse übermittelt werden. Der Sendebericht gilt als Nachweis.

Wofür nutzen Menschen das Fax bei der Pflegekasse?

Die häufigsten Anlässe, die Pflegekasse per Fax zu kontaktieren:

Die 5 Pflegegrade im Überblick

Das deutsche Pflegesystem kennt seit 2017 fünf Pflegegrade, die den individuellen Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bewerten. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen werden von der Pflegeversicherung übernommen:

PflegegradBeeinträchtigungPflegegeld (häusl. Pflege)
Pflegegrad 1Gering– (Entlastungsbetrag 125 €/Monat)
Pflegegrad 2Erheblich332 €/Monat
Pflegegrad 3Schwer573 €/Monat
Pflegegrad 4Schwerst765 €/Monat
Pflegegrad 5Schwerst (bes. Anforderungen)947 €/Monat

Pflegegrad beantragen – so formulieren Sie das Fax

Der erste Schritt zur Pflegeeinstufung ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Dieser löst die gesetzliche Begutachtungsfrist aus: Die Pflegekasse ist dann verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen den Medizinischen Dienst (MD) oder einen anderen Gutachterdienst zu beauftragen. Per Fax ist der Antrag sofort mit Nachweis gestellt:

Wichtig: Das Datum des Eingangs des Antrags bei der Pflegekasse ist entscheidend für den Beginn der Leistungen. Ein Fax mit Sendebericht sichert dieses Datum lückenlos.

Ein formloses Fax könnte so lauten:

„Ich beantrage hiermit die Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades für [Name der pflegebedürftigen Person, Geburtsdatum, Versichertennummer]. Bitte beauftragen Sie umgehend den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Für Rückfragen stehe ich unter [Telefon] zur Verfügung."

Widerspruch gegen Pflegegradbescheid – Fristen und Vorgehen

Wer mit der Einstufung nicht einverstanden ist, hat das Recht auf Widerspruch. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.

Wichtig: Ein Widerspruch muss nicht bereits vollständig begründet werden. Ein fristgerechter, formloser Widerspruch per Fax – „Ich widerspreche dem Bescheid vom [Datum] über die Einstufung in Pflegegrad [X]" – reicht aus, um die Frist zu wahren. Die Begründung können Sie nachreichen.

  1. Sendebericht sicherstellen – Nachweis über den Eingang bei der Pflegekasse
  2. Pflegegutachten anfordern – Sie haben das Recht, das Gutachten des MD einzusehen
  3. Widerspruch begründen – Pflegetagebuch, ärztliche Atteste und Stellungnahmen der Pflegeperson einreichen
  4. VdK oder Sozialverband einschalten – bei komplexen Fällen kostenlose Unterstützung holen

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Faxnummern wichtiger Pflegekassen

Pflegekassen sind an die jeweiligen Krankenkassen angegliedert. Die Faxnummer finden Sie auf Ihrem Versicherungsausweis, auf dem Bescheid oder auf der Website Ihrer Kasse. Hier einige Anlaufstellen:

PflegekasseFaxnummer ermitteln
AOK (je Bundesland)aok.de → Kontakt → Pflegekasse
Techniker Krankenkasse (TK)tk.de → Kontakt → Pflegeleistungen
DAK-Gesundheitdak.de → Service → Pflege
Barmerbarmer.de → Pflege → Kontakt
IKK classicikk-classic.de → Leistungen → Pflege
BKK (diverse)Jeweilige BKK-Website → Kontakt

Häufige Fragen

Kann ich einen Pflegegrad-Antrag per Fax stellen?

Ja. Ein formloser Antrag auf Pflegebegutachtung per Fax reicht aus. Die Pflegekasse ist verpflichtet, den Antrag zu bearbeiten und die Begutachtungsfrist läuft ab dem Eingang. Formulare können Sie nachreichen.

Wie lange habe ich für einen Widerspruch Zeit?

In der Regel einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Faxen Sie fristgerecht – der Sendebericht belegt den rechtzeitigen Eingang.

Welche Unterlagen brauche ich für den Pflegegrad-Antrag?

Für den Antrag selbst reicht ein formloses Schreiben. Zur Begutachtung hilfreich: Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Pflegetagebücher, Liste der Medikamente. Der MD besucht Sie zu Hause und bewertet die Situation direkt.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden – das Geld kommt direkt zu Ihnen. Pflegesachleistungen werden an professionelle Pflegedienste ausbezahlt. Beide Leistungen können kombiniert werden.

Fazit

Ein Fax an die Pflegekasse ist für alle wichtigen Anliegen geeignet – ob Pflegegrad beantragen, Widerspruch einlegen oder Bescheinigungen anfragen. Der entscheidende Vorteil: Der Sendebericht sichert Datum und Uhrzeit und ist damit der zuverlässigste Nachweis in einem Bereich, in dem Fristen oft lebensverändernd sein können. Mit SofortFax versenden Sie Ihr Pflegekassen-Fax ohne eigenes Gerät – schnell, günstig und DSGVO-konform.