Wer ein Rezept hat, aber nicht in die Apotheke fahren kann – sei es wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, weiter Entfernung oder fehlendem Transport – fragt sich oft: Kann ich das Rezept per Fax schicken? Die Antwort ist differenziert: Für die Voranmeldung und Reservierung von Medikamenten ist das Fax in vielen Apotheken in Deutschland und Österreich möglich – das Einlösen eines Original-Kassenrezepts funktioniert jedoch nur mit dem Originalbeleg.
💡 Kurz zusammengefasst: Ein Rezept per Fax an die Apotheke eignet sich für die Voranmeldung und Reservierung. Verschreibungspflichtige Medikamente werden nur gegen Originalrezept ausgegeben. Viele Apotheken bieten Botendienst an, wenn das Rezept per Fax angekündigt wird.
Wann ist das Fax-Rezept an die Apotheke sinnvoll?
Es gibt einige Szenarien, in denen das Fax an die Apotheke echte Vorteile bringt:
- Voranmeldung bei seltenen Medikamenten – damit die Apotheke das Mittel bestellt, bevor Sie kommen
- Pflegebedürftige Personen – Angehörige faxen das Rezept vorab, damit die Medikamente bereit liegen
- Privatpatienten mit Privatrezept – Ankündigung des Rezepts, damit die Apotheke vorbereitet ist
- Botendienst-Anfrage – Fax zur Bestellung, Apotheke liefert nach Hause; Original wird bei Lieferung abgegeben
- Anfrage nach Verfügbarkeit – ob ein bestimmtes Medikament vorrätig ist
- Anfragen an Versandapotheken – die meisten deutschen Versandapotheken akzeptieren Rezepte per Fax oder Post
Was gilt rechtlich beim Rezept per Fax in Deutschland?
In Deutschland gilt nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) und den Vorschriften des GKV-Systems:
- Kassenrezept (grünes Muster-16-Rezept): Das Original muss bei der Apotheke vorgelegt werden. Eine Faxkopie wird von der Krankenkasse nicht akzeptiert.
- Privatrezept (weißes Rezept): Viele Apotheken akzeptieren zur Vorbereitung ein Fax-Rezept, verlangen dann aber das Original bei der Abholung oder Lieferung.
- BtM-Rezept (Betäubungsmittel): Kein Fax möglich – streng geregelt, Original mit Dreiparteienbogen obligatorisch.
- E-Rezept (elektronisches Rezept): Seit 2024 bundesweit Pflicht für Kassenrezepte in Deutschland – kein Papier, kein Fax nötig. Wer noch ein Papierrezept hat, kann es per Fax zur Voranmeldung ankündigen.
⚠️ Wichtig: Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen in Deutschland und Österreich nur gegen das Originalrezept abgegeben werden. Ein Fax-Rezept ersetzt das Original nicht – es kann lediglich zur Voranmeldung und Reservierung dienen.
Botendienst der Apotheke – per Fax bestellen
Viele Apotheken bieten einen Botendienst an, der Medikamente nach Hause liefert. Das Fax eignet sich hervorragend, um:
- Das Rezept zu fotografieren/scannen und per Fax vorab an die Apotheke zu schicken
- Den Botendienst anzufragen
- Die Apotheke das Medikament vorbereiten zu lassen
- Das Original-Rezept beim Lieferboten zu übergeben
✅ Tipp: Rufen Sie nach dem Fax kurz in der Apotheke an und bestätigen Sie die Bestellung. So kann die Apotheke eventuelle Rückfragen direkt klären und den Botendienst einplanen.
Versandapotheken und Fax in Deutschland
Versandapotheken – zum Beispiel DocMorris, shop-apotheke.com oder Zur Rose – haben in der Vergangenheit auch Rezepte per Post und Fax akzeptiert. Mit der bundesweiten Einführung des E-Rezepts 2024 hat sich dies verändert: Kassenrezepte laufen elektronisch. Für Privatrezepte und OTC-Bestellungen (rezeptfreie Medikamente) sind Faxbestellungen bei vielen Versandapotheken weiterhin möglich – prüfen Sie die jeweiligen Konditionen auf der Website der Apotheke.
🇦🇹 Rezept per Fax an Apotheke in Österreich
Auch in österreichischen Apotheken ist das Fax als Kommunikationsmittel etabliert. Für Kassenrezepte gilt wie in Deutschland: Das Original ist bei der Abgabe erforderlich.
Besonderheiten für Österreich:
- e-Rezept (ELGA): Österreich hat das elektronische Rezept über ELGA eingeführt. Wer ein e-Rezept hat, braucht kein Fax – das Rezept ist digital in der Apotheke abrufbar.
- Papierrezept voranmelden: Wer noch ein Papierrezept hat, kann es per Fax ankündigen und dann persönlich oder per Botendienst abgeben.
- Botendienst: Viele österreichische Apotheken in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck bieten Hauslieferung an.
- Faxnummer der Apotheke: Auf der Website der Apotheke oder über die Österreichische Apothekerkammer (apothekerkammer.at) auffindbar.
- Österreichische Apotheken-Faxnummern beginnen mit +43.
Schritt für Schritt: Rezept per Fax an die Apotheke
- Rezept fotografieren oder scannen – gut lesbar, alle Informationen sichtbar
- Kurzes Anschreiben erstellen – Name, Telefonnummer für Rückfragen, Bitte um Botendienst falls gewünscht
- Faxnummer der Apotheke ermitteln – auf der Apotheken-Website, Google Maps-Eintrag oder telefonisch erfragen
- Fax senden – über SofortFax: PDF hochladen, Faxnummer eingeben, senden
- Telefonisch bestätigen – kurzer Anruf in der Apotheke nach dem Fax empfohlen
- Original-Rezept übergeben – bei Abholung oder an den Botendienst
Fax an die Apotheke senden
PDF hochladen, Faxnummer eingeben, fertig.
Für Deutschland und Österreich – kein eigenes Faxgerät nötig.
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Welche Apotheken haben eine Faxnummer?
Praktisch jede stationäre Apotheke in Deutschland und Österreich hat eine Faxnummer. Diese finden Sie über:
| Methode | Wie |
|---|---|
| Apotheken-Website | Unter „Kontakt" oder Impressum |
| Google Maps | Apotheke suchen → Telefon/Fax in der Seitenleiste |
| Telefonat | Apotheke anrufen und Faxnummer erfragen |
| Apothekenverbände (DE) | apotheke.de → Apothekensuche |
| Apothekenverbände (AT) | apothekerkammer.at → Apothekensuche |
Häufige Fragen
Kann ich ein Kassenrezept per Fax einlösen?
Nein. Kassenrezepte müssen im Original bei der Apotheke vorgelegt werden. Ein Fax kann nur zur Voranmeldung dienen – das Originalrezept muss bei Abholung oder Lieferung übergeben werden.
Kann ich nicht-verschreibungspflichtige Medikamente per Fax bestellen?
Ja. Für rezeptfreie Medikamente (OTC) können Sie in vielen Apotheken eine Bestellung per Fax aufgeben. Die Apotheke legt die Medikamente dann bereit oder liefert sie per Botendienst.
Funktioniert das Fax-Rezept in Österreich?
Ja, österreichische Apotheken sind per Fax (+43-Nummer) erreichbar. Das Papierrezept kann per Fax angekündigt werden, muss aber beim Einlösen im Original vorliegen. Das e-Rezept in Österreich (ELGA) macht das Fax für Kassenrezepte zunehmend überflüssig.
Was enthält das Anschreiben an die Apotheke per Fax?
Name, Adresse, Telefonnummer für Rückfragen, Bitte um Voranmeldung oder Botendienst, Angabe der rezeptierten Medikamente (zur schnelleren Bearbeitung). Das Rezept fügen Sie als Bild/Scan bei.
Fazit
Ein Rezept per Fax an die Apotheke ist ein sinnvoller Weg zur Voranmeldung und zur Bestellung des Boten dienstes – in Deutschland und in Österreich. Das Originalrezept muss am Ende immer übergeben werden, aber das Fax spart den Weg und ermöglicht die Vorbereitung durch die Apotheke. Mit SofortFax schicken Sie das Rezept ohne eigenes Faxgerät und ohne Abo – in Deutschland, Österreich (+43) und in alle Welt.