Das Fax spielt im deutschen Rechtssystem eine einzigartige Rolle: Es ist das einzige Kommunikationsmittel, mit dem Privatpersonen und Anwälte noch bis kurz vor Mitternacht fristwahrende Schriftsätze an Gerichte übermitteln können – und das mit einem rechtssicheren Nachweis. Wer ein Fax ans Gericht senden möchte, braucht kein eigenes Faxgerät. Ein Online-Faxdienst reicht vollständig aus.

💡 Kurz zusammengefasst: Gerichte in Deutschland akzeptieren Schriftsätze per Fax. Das Fax gilt als fristwahrend, wenn die Übertragung bis 23:59:59 Uhr am letzten Fristtag abgeschlossen ist. Der Sendebericht ist der entscheidende Nachweis.

Warum das Fax beim Gericht noch immer die erste Wahl ist

Trotz Digitalisierung und dem schrittweisen Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) bleibt das Fax bei Gerichten aus mehreren Gründen unverzichtbar:

Welche Schriftsätze können per Fax ans Gericht gesendet werden?

SchriftsatzGerichtFristkritisch?
Klageschrift (Zivilklage)Amtsgericht, LandgerichtJa (Verjährung)
Widerspruch gegen MahnbescheidMahngerichtJa (2 Wochen)
Einspruch gegen VersäumnisurteilAmts-/LandgerichtJa (2 Wochen)
BerufungsschriftLandgericht, OLGJa (1 Monat)
Widerspruch gegen BußgeldbescheidAmtsgerichtJa (2 Wochen)
Klage beim ArbeitsgerichtArbeitsgerichtJa (Kündigung: 3 Wochen)
Klage beim VerwaltungsgerichtVerwaltungsgerichtJa (1 Monat)
Allgemeine SchriftsätzeAlle GerichteNein

⚠️ Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen – insbesondere bei fristgebundenen Schriftsätzen – wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Faxnummer des Gerichts finden

Die Faxnummern aller deutschen Gerichte sind öffentlich zugänglich. Die zuverlässigsten Quellen sind:

Wichtig: Viele Gerichte haben verschiedene Faxnummern für unterschiedliche Abteilungen (Zivilkammer, Strafkammer, Familiengericht etc.). Verwenden Sie immer die Nummer der zuständigen Abteilung oder – wenn unsicher – die allgemeine Eingangsfaxnummer des Gerichts.

Fax ans Gericht senden – Schritt für Schritt

  1. Schriftsatz als PDF vorbereiten – vollständig ausgefüllt, mit Unterschrift (eingescannt oder handschriftlich im Original).
  2. Faxnummer der zuständigen Gerichtsabteilung recherchieren – Website des Gerichts oder Justizportal.
  3. SofortFax aufrufen – unter sofortfax.de.
  4. PDF hochladen – per Drag & Drop.
  5. Gerichtsfaxnummer eingeben – mit Vorwahl, ohne Leerzeichen.
  6. E-Mail-Adresse eingeben – für Sendebestätigung und Rechnung.
  7. Absenden und Bestätigung sichern – die Bestätigungs-E-Mail mit Zeitstempel aufbewahren.

Bei Fristen am Abend: Senden Sie nicht auf den letzten Drücker. Planen Sie mindestens 15–30 Minuten Puffer ein – insbesondere wenn das Gericht eine ältere Faxanlage betreibt, die langsamer empfängt.

Wann gilt ein Fax ans Gericht als rechtzeitig?

Eine Frist ist gewahrt, wenn der Schriftsatz bis zum Ende des letzten Tages beim Gericht eingegangen ist. Bei Faxen bedeutet das: Die Übertragung muss bis 24:00 Uhr abgeschlossen sein – der Ausdruck auf dem Empfangsgerät des Gerichts muss vollständig vorliegen.

Der Sendebericht Ihres Faxes weist die Uhrzeit des Übertragungsendes aus. Dieser Zeitpunkt ist entscheidend – nicht die Uhrzeit, zu der Sie auf "Senden" gedrückt haben.

Was tun, wenn das Gericht besetzt ist?

Wenn die Faxleitung des Gerichts belegt ist, versucht SofortFax die Übertragung automatisch mehrfach. Dennoch: Bei sehr knappen Fristen (weniger als 1 Stunde bis Fristende) sollten Sie auch alternative Wege prüfen – etwa einen Anruf bei der Geschäftsstelle oder die Nutzung einer anderen Faxnummer des Gerichts (z.B. Gerichtspräsident).

Fax ans Gericht vs. Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Seit dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwälte verpflichtet, Schriftsätze über das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) einzureichen. Für Privatpersonen gilt diese Pflicht nicht – sie können weiterhin per Fax mit Gerichten kommunizieren.

Wenn Sie als Privatperson eine Klage einreichen oder einen Widerspruch einlegen möchten, ist das Fax also weiterhin eine vollständig zulässige und praktische Option.

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Häufige Fragen

Muss ich das Original nachreichen?

Bei manchen Schriftsätzen – insbesondere wenn Originalunterschriften oder beglaubigte Kopien erforderlich sind – verlangen Gerichte die Nachreichung des Originals per Post. Das Fax wahrt in diesen Fällen die Frist, das Original muss dann "alsbald" nachfolgen. Im Zweifel: Direkt beim Gericht nachfragen.

Kann ich Anlagen (z.B. Verträge) mit per Fax senden?

Ja. Erstellen Sie eine einzige PDF-Datei, die Ihren Schriftsatz und alle Anlagen enthält. Mehrseitige Dokumente werden vollständig übertragen. Bei sehr umfangreichen Anlagen (über 50 Seiten) kann es sinnvoll sein, diese per Post nachzureichen und im Fax darauf hinzuweisen.

Wie lange sollte ich den Sendebericht aufbewahren?

Den Sendebericht sollten Sie mindestens so lange aufbewahren, wie das Verfahren dauert – bei Zivilverfahren in der Regel bis zur rechtskräftigen Entscheidung plus einige Jahre für eventuelle Vollstreckungsmaßnahmen.

Fazit: Fax ans Gericht – unverzichtbar bei knappen Fristen

Das Fax ans Gericht bleibt das zuverlässigste Mittel für Privatpersonen, um Schriftsätze fristgerecht zu übermitteln – besonders wenn die Frist kurz bevorsteht. Mit SofortFax senden Sie Ihre Dokumente in wenigen Minuten, ohne eigenes Faxgerät, mit einer Sendebestätigung als Nachweis. Einmal zahlen, sofort senden.