Das Nachlassgericht ist die Abteilung des Amtsgerichts, die für Erbschaftssachen zuständig ist. Es ist die erste Anlaufstelle für Erbscheinantrag, Testament-Eröffnung und Erbausschlagung. In Deutschland ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständig. Das Fax wird als Kommunikationsweg anerkannt – für Anfragen, Anschreiben und bestimmte formlose Schriftsätze. Für einige Verfahrensschritte (Erbausschlagung, Erbscheinantrag) ist jedoch persönliche Erscheinung oder notarielle Beurkundung nötig. Dieser Artikel erklärt, was per Fax geht und was nicht.

Wichtig: Die Erbausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht erklärt oder notariell beurkundet werden – ein Fax allein reicht hier nicht. Für formlose Anfragen, Anschreiben und Nachreichungen ist das Fax jedoch zulässig.

Was kann ich per Fax ans Nachlassgericht schicken?

Was geht NICHT per Fax?

Frist Erbausschlagung: Wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen möchten, haben Sie dafür 6 Wochen Zeit ab Kenntnis des Erbfalls (§ 1944 BGB). Bei Erblassern mit letztem Wohnort im Ausland: 6 Monate. Diese Erklärung muss persönlich oder notariell erfolgen – nicht per Fax.

Nachlassgericht per Fax kontaktieren – so geht's

Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des zuständigen Amtsgerichts. Die Faxnummer finden Sie auf der Website des jeweiligen Amtsgerichts unter "Nachlasssachen", "Erbrecht" oder "Abteilungen". Alternativ: Suche nach "[Stadt] Amtsgericht Nachlassgericht Faxnummer".

Viele Amtsgerichte haben separate Faxnummern je Abteilung. Stellen Sie sicher, dass Sie die Faxnummer der Nachlassabteilung nutzen, nicht die allgemeine Gerichtsfaxnummer.

Erbschein beantragen – Ablauf

Der Erbschein ist das amtliche Dokument, das die Erbfolge nachweist. Banken, Grundbuchämter und andere Stellen verlangen ihn häufig. Der Antrag läuft so ab:

  1. Antrag schriftlich beim Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen stellen
  2. Eidesstattliche Erklärung über die Erbfolge (persönlich oder notariell)
  3. Belege einreichen: Sterbeurkunde, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Testament (falls vorhanden)
  4. Gerichtsgebühren bezahlen (richten sich nach dem Nachlasswert)

Vorbereitende Anfragen und das Einreichen von Kopien zur Vorbereitung können per Fax erfolgen. Der eigentliche Antrag mit eidesstattlicher Erklärung erfordert persönliches Erscheinen oder einen Notar.

Handschriftliches Testament beim Nachlassgericht abliefern

Wer ein handschriftliches Testament im Nachlass des Verstorbenen findet, ist gesetzlich verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern (§ 2259 BGB). Das Original muss persönlich oder per Post eingereicht werden. Per Fax können Sie jedoch vorab Kontakt aufnehmen, einen Termin vereinbaren oder Rückfragen klären.

Nachlassrecht in Österreich – +43

In Österreich ist das Nachlassgericht beim zuständigen Bezirksgericht angesiedelt. Das österreichische Erbrecht hat einige Besonderheiten gegenüber dem deutschen:

  • Verlassenschaftsverfahren: In Österreich wird der Nachlass gerichtlich abgehandelt – der Notar als Gerichtskommissär führt das Verfahren
  • Erbausschlagung AT: Frist 6 Wochen, Erklärung beim Bezirksgericht oder Notar
  • Bezirksgericht finden: justiz.gv.at – Suchfunktion nach Postleitzahl
  • Fax ans Bezirksgericht: +43 [Ortsvorwahl] [Faxnummer] – auf justiz.gv.at abrufbar

SofortFax sendet nach Österreich (+43) ohne Aufpreis.

Häufige Fragen zum Nachlassgericht per Fax

Ist ein Fax ans Nachlassgericht rechtsgültig?

Für formlose Anfragen und Anschreiben: ja. Für Verfahrensschritte, die gesetzlich eine persönliche Erklärung oder notarielle Beurkundung vorschreiben (Erbausschlagung, Erbscheinantrag), reicht das Fax allein nicht aus. Fragen Sie im Zweifel direkt beim Nachlassgericht nach.

Gibt es eine Frist für den Erbscheinantrag?

Für den Erbscheinantrag gibt es keine gesetzliche Frist – er kann Jahre nach dem Erbfall gestellt werden. Allerdings kann es praktische Gründe geben, ihn zügig zu beantragen (z.B. wenn Bankkonten des Verstorbenen gesperrt sind oder Immobilien übertragen werden sollen).

Kann ich von Österreich aus ans deutsche Nachlassgericht faxen?

Ja – mit SofortFax können Sie von überall aus an deutsche Amtsgerichte faxen. Die Faxnummer des deutschen Amtsgerichts beginnt mit 0 (Inlandsformat) oder +49 (internationales Format).

Fax ans Nachlassgericht senden

Anfragen, Anschreiben und Nachreichungen direkt aus dem Browser faxen.
Sendebericht als Nachweis per E-Mail. Kein Faxgerät nötig.

Jetzt Fax senden →

Ab 2,49 € · Sendebericht per E-Mail · Deutschland & Österreich

Fazit

Das Nachlassgericht akzeptiert formlose Anfragen, Anschreiben und Nachreichungen per Fax. Für die Erbausschlagung und den eigentlichen Erbscheinantrag ist persönliches Erscheinen oder ein Notar erforderlich – das Fax ist hier kein vollwertiger Ersatz. In Österreich läuft das Verlassenschaftsverfahren über den Notar als Gerichtskommissär; das zuständige Bezirksgericht ist per Fax (+43) erreichbar. SofortFax sendet Ihre Dokumente ohne eigenes Gerät – der Sendebericht dokumentiert die Übermittlung lückenlos.