Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag – wer Leistungen der Familienkasse in Anspruch nimmt, muss regelmäßig Nachweise einreichen, Änderungen melden oder Widersprüche einlegen. Die Familienkasse ist Teil der Bundesagentur für Arbeit und akzeptiert Dokumente per Post, persönlich am Schalter – und per Fax. Das Fax bietet dabei einen entscheidenden Vorteil: Der Sendebericht dokumentiert Datum und Uhrzeit der Übermittlung lückenlos. Gerade bei Fristen, wie dem Widerspruch gegen einen abgelehnten Kindergeldantrag, ist das ein wichtiges Sicherheitsnetz.

Hinweis: Den Kindergeldantrag selbst müssen Sie unterschrieben per Post einreichen. Nachweise, Änderungsmeldungen und Widersprüche können Sie jedoch per Fax übermitteln – die Familienkasse akzeptiert beides.

Wann ist ein Fax an die Familienkasse sinnvoll?

Die Familienkasse fordert im Laufe des Kindergeldbezugs immer wieder Nachweise an – zum Beispiel über den Schulbesuch oder das Studium eines Kindes, über ein Ausbildungsverhältnis oder über ein Praktikum. Typische Situationen für das Fax:

Faxnummer der zuständigen Familienkasse finden

Die Familienkasse ist regional gegliedert. Welche Familienkasse für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Die Faxnummer finden Sie auf dem letzten Bescheid der Familienkasse (oben auf dem Briefkopf), auf der Website der Bundesagentur für Arbeit unter arbeitsagentur.de/familienkasse oder durch einen Anruf beim Familienkassen-Servicetelefon (0800 4 5555 30, kostenfrei).

Familienkasse RegionWebsiteHinweis
Familienkasse Bayern Nordarbeitsagentur.deFaxnummer im Bescheid oder online
Familienkasse Berlin-Brandenburgarbeitsagentur.deFaxnummer unter "Kontakt"
Familienkasse NRWarbeitsagentur.deMehrere regionale Stellen
Öffentlicher Dienst (BfA)bva.bund.deEigene Familienkasse für Beamte

Was gehört auf das Fax an die Familienkasse?

Damit Ihr Fax korrekt zugeordnet wird, sollten folgende Angaben auf jedem Fax an die Familienkasse enthalten sein:

  1. Kindergeldnummer (KG-Nummer): Steht auf jedem Bescheid oben rechts
  2. Name und Geburtsdatum des Kindergeldberechtigten
  3. Name und Geburtsdatum des Kindes
  4. Klare Betreffzeile: z.B. "Einreichung Immatrikulationsbescheinigung – KG-Nr. XXXXXXXXX"
  5. Ihre Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen
  6. Datum und Unterschrift

Fristen beachten: Der Widerspruch gegen einen Kindergeldbescheid muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden. Mit dem Fax-Sendebericht haben Sie den Fristnachweis sofort in der Hand.

Kindergeld-Widerspruch per Fax einlegen

Wer einen negativen Kindergeldbescheid erhalten hat – etwa weil das Kind angeblich nicht mehr bezugsberechtigt ist oder weil eine Rückforderung geltend gemacht wird – kann Widerspruch einlegen. Das Fax ist dafür ideal, weil die Monatsfrist damit lückenlos dokumentiert werden kann.

Ihr Widerspruchs-Fax sollte enthalten: Kindergeldnummer, Bezug auf den Bescheid (Datum, Aktenzeichen), die Formulierung "Hiermit lege ich form- und fristgerecht Widerspruch ein" und eine kurze Begründung. Eine ausführliche Begründung kann auch nachgereicht werden.

Elterngeld per Fax – was gilt?

Das Elterngeld wird nicht von der Familienkasse, sondern von den Elterngeldstellen der Bundesländer bearbeitet. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich organisiert – häufig beim Landratsamt, der Stadtbehörde oder dem Versorgungsamt angesiedelt. Auch diese Stellen akzeptieren in der Regel Unterlagen per Fax. Die zuständige Stelle und die Faxnummer finden Sie beim BMFSFJ (bmfsfj.de) oder bei Ihrem Wohnortbezirk.

Kindergeld und Familienbeihilfe in Österreich – +43

In Österreich heißt das Kindergeld "Familienbeihilfe" und wird vom Finanzamt (BMF) verwaltet – nicht von einer eigenen Familienkasse. Zuständig ist das Finanzamt Österreich (bmf.gv.at).

  • Familienbeihilfe: Antrag und Nachweise beim Finanzamt Österreich – bmf.gv.at
  • Kinderbetreuungsgeld: Zuständig ist die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) – oegk.at
  • Faxnummer Finanzamt AT: +43 50 233 – Faxnummer je Dienststelle auf bmf.gv.at
  • AMS Österreich: Bei Kinderbetreuungsgeld in Verbindung mit Arbeitslosigkeit – ams.at

SofortFax sendet nach Österreich (+43) ohne Aufpreis.

So senden Sie das Fax an die Familienkasse

  1. Nachweis als PDF vorbereiten (scan, Foto als PDF, oder direkt aus dem Programm exportieren)
  2. Deckblatt mit KG-Nummer und Betreff ergänzen
  3. PDF bei SofortFax hochladen
  4. Faxnummer der zuständigen Familienkasse eingeben
  5. Absenden – Sendebericht per E-Mail speichern

Häufige Fragen zum Fax an die Familienkasse

Kann ich den Kindergeldantrag per Fax stellen?

Den Erstantrag auf Kindergeld müssen Sie unterschrieben auf dem Postweg einreichen, da die Familienkasse das Original der Unterschrift benötigt. Nachweise und Folgedokumente können per Fax eingereicht werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung nach dem Faxeingang?

Die Bearbeitungszeit der Familienkasse variiert je nach Auslastung zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen. Das Fax selbst wird sofort übermittelt – der Sendebericht bestätigt das Datum des Eingangs.

Brauche ich eine Eingangsbestätigung der Familienkasse?

Die Familienkasse versendet in der Regel keine Eingangsbestätigungen per Fax. Der Sendebericht von SofortFax ist Ihr Nachweis. Falls Sie eine explizite Bestätigung benötigen, rufen Sie am Tag nach dem Faxversand kurz an.

Jetzt Fax an die Familienkasse senden

PDF hochladen, Faxnummer eingeben, Sendebericht per E-Mail.
Kein Faxgerät nötig – direkt aus dem Browser.

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Fazit

Die Familienkasse akzeptiert Nachweise, Änderungsmeldungen und Widersprüche per Fax. Mit SofortFax senden Sie Ihre Dokumente ohne eigenes Faxgerät – der Sendebericht ist Ihr lückenloser Nachweis über Datum und Uhrzeit der Übermittlung. Das ist besonders wichtig, wenn Widerspruchsfristen eingehalten werden müssen. Für Österreich gilt: Familienbeihilfe läuft über das Finanzamt Österreich (+43), Kinderbetreuungsgeld über die ÖGK.