Die Berufsgenossenschaft (BG) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer in Deutschland. Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit trägt die BG die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und – im Falle dauerhafter Einschränkungen – Rente. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, meldepflichtige Arbeitsunfälle innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Das Fax ist hier ein bewährter Übertragungsweg, der Datum und Uhrzeit der Einreichung rechtssicher dokumentiert.
Frist: Meldepflichtig sind Arbeitsunfälle, bei denen der Arbeitnehmer mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Die Unfallanzeige muss innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Arbeitgebers bei der BG eingehen. Bei schweren oder tödlichen Unfällen: sofortige Meldung – auch per Telefon.
Wann brauche ich die Berufsgenossenschaft?
Die BG ist zuständig für alle Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Typische Anlässe für ein Fax an die Berufsgenossenschaft:
- Unfallanzeige (§ 193 SGB VII): Pflichtmeldung bei jedem meldepflichtigen Arbeitsunfall
- Unfallfragebogen: Ergänzende Angaben zum Unfallhergang
- Berufskrankheitsanzeige (§ 202 SGB VII): Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit
- Widerspruch gegen BG-Bescheid: Ablehnung einer Leistung anfechten
- Anfragen zu laufenden Leistungen: Rente, Rehabilitation, Heilmittel
- Einreichung ärztlicher Berichte: Verlaufsdokumentation bei langer Behandlung
Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?
Es gibt mehrere Berufsgenossenschaften, die nach Branchen aufgeteilt sind. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Unternehmens:
| Berufsgenossenschaft | Zuständig für | Website |
|---|---|---|
| BG BAU | Bauwirtschaft | bgbau.de |
| BGHM | Holz und Metall | bghm.de |
| BGW | Gesundheit & Wohlfahrt | bgw-online.de |
| BG ETEM | Energie, Textil, Elektro | bgetem.de |
| BGHW | Handel & Warenlogistik | bghw.de |
| VBG | Verwaltungs-BG (Büros, Medien) | vbg.de |
Die Faxnummer Ihrer zuständigen BG finden Sie auf der jeweiligen Website unter "Kontakt" oder auf dem letzten Bescheid. Alternativ hilft die DGUV-Suchmaschine unter dguv.de.
Was muss die Unfallanzeige enthalten?
Für die Unfallanzeige verwenden Arbeitgeber in der Regel das offizielle Formular der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Es ist auf dguv.de als PDF kostenlos verfügbar. Das Formular enthält:
- Angaben zum Unternehmen (Betriebsnummer, Branche)
- Personalien des Verunfallten
- Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls
- Genaue Beschreibung des Unfallhergangs
- Art und Schwere der Verletzungen
- Zeugen (Name, Anschrift)
- Behandelnder Arzt / Krankenhaus
- Unterschrift des Arbeitgebers
Tipp: Füllen Sie das DGUV-Formular digital aus, exportieren Sie es als PDF und senden Sie es per SofortFax an die zuständige BG. Den Sendebericht sichern Sie als Nachweis für die fristgerechte Einreichung – zusammen mit einer Kopie der Unfallanzeige in der Personalakte des Betriebs.
Fax an die BG als Arbeitnehmer – was kann ich selbst tun?
Arbeitnehmer können selbst keine Unfallanzeige erstatten – das ist Pflicht des Arbeitgebers. Arbeitnehmer können jedoch:
- Eigene Angaben zum Unfallhergang (Unfallbericht) per Fax einreichen
- Widerspruch gegen Entscheidungen der BG einlegen
- Anfragen zu laufenden Leistungen (Heilbehandlung, Rente) stellen
- Ärztliche Unterlagen und Befundberichte nachreichen
Widerspruch gegen BG-Bescheid per Fax
Lehnt die Berufsgenossenschaft einen Unfall als Arbeitsunfall ab oder verweigert Leistungen, haben Betroffene das Recht auf Widerspruch. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Das Fax bietet hier entscheidenden Vorteil: Der Sendebericht belegt die fristgerechte Einlegung des Widerspruchs lückenlos.
Arbeitsunfall in Österreich – AUVA (+43)
In Österreich ist die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer – das österreichische Pendant zur deutschen BG.
- AUVA Zentrale Wien: auva.at · +43 1 33111-0
- Unfallanzeige: Formular auf auva.at, per Post oder Fax einreichbar
- AUVA Landesstellen: Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt
- Frist: Unfallanzeige muss innerhalb von 5 Tagen bei der AUVA eingehen
- Berufskrankheiten: Liste der anerkannten Berufskrankheiten auf auva.at
SofortFax sendet an AUVA-Faxnummern in Österreich (+43) ohne Aufpreis.
Häufige Fragen zum Fax an die Berufsgenossenschaft
Reicht ein Fax als Unfallanzeige aus?
Ja – die Berufsgenossenschaft akzeptiert die Unfallanzeige per Fax. Viele BGs bieten auch Online-Portale an (z.B. "meine BG BAU"). Das Fax ist dann sinnvoll, wenn Sie kein Online-Konto haben oder eine schnelle, dokumentierte Übermittlung benötigen. Ab 2028 wird die digitale Meldung bei einigen BGs verpflichtend – bis dahin bleibt das Fax anerkannt.
Welche Kopien muss ich aufbewahren?
Sie sollten eine Kopie der Unfallanzeige, den Fax-Sendebericht und – falls vorhanden – den Durchschlag des Betriebsarzts oder Ersthelfers aufbewahren. Alles gehört in die Personalakte des Betroffenen.
Kann ich als Privatperson (kein Arbeitgeber) ein Fax an die BG senden?
Ja – als Arbeitnehmer, Versicherter oder betroffene Person können Sie jederzeit schriftlich an Ihre Berufsgenossenschaft wenden: für Widersprüche, Anfragen, Berichte und Leistungsanträge.
Jetzt Fax an die Berufsgenossenschaft senden
Unfallanzeige, Widerspruch oder Anfrage – PDF hochladen, BG-Faxnummer eingeben, fertig.
Sendebericht als Fristnachweis per E-Mail.
Ab 2,49 € · Sendebericht per E-Mail · Deutschland & Österreich (AUVA)
Fazit
Bei Arbeitsunfällen zählt jede Stunde: Die Unfallanzeige muss innerhalb von drei Tagen bei der Berufsgenossenschaft eingehen. Das Fax ist der schnellste Weg mit lückenlosem Fristnachweis. Mit SofortFax senden Sie das ausgefüllte DGUV-Formular als PDF ohne eigenes Faxgerät – der Sendebericht ist Ihr Beleg. In Österreich ist die AUVA (+43) zuständig; SofortFax sendet dorthin ohne Aufpreis.