Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und möchten Einspruch einlegen? Der Bußgeld-Widerspruch per Fax ist eine der sichersten Methoden, um die 14-tägige Einspruchsfrist fristwahrend einzuhalten. Anders als bei einer E-Mail, die möglicherweise im Spam landet oder deren Empfang nicht nachgewiesen werden kann, liefert das Fax einen belastbaren Sendebericht mit Datum und Uhrzeit. Mit SofortFax versenden Sie Ihren Einspruch ohne eigenes Faxgerät – direkt vom Computer oder Smartphone aus.

Wichtig: Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt genau 14 Tage ab Zustellung. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig. Der Sendebericht Ihres Fax gilt als Nachweis der fristgerechten Einreichung.

Warum das Fax beim Bußgeld-Widerspruch die beste Wahl ist

Bei Bußgeldbescheiden geht es häufig um viel: Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder empfindliche Geldbußen. Ein Widerspruch per E-Mail ist rechtlich riskant, weil der Zugang beim Empfänger schwer beweisbar ist. Ein Einschreiben ist sicher, aber langsamer als ein Fax – und wenn die Frist in zwei Tagen endet, zählt jede Stunde. Das Fax gilt als zugegangen, sobald es auf dem Gerät des Empfängers eingeht. Der Sendebericht dokumentiert Datum und Uhrzeit.

Wo wird der Bußgeld-Widerspruch eingereicht?

Bußgeldbescheide im Straßenverkehr werden in Deutschland von verschiedenen Behörden ausgestellt. Der Einspruch muss an genau die ausstellende Behörde gerichtet werden – die Adresse und Faxnummer stehen auf dem Bescheid selbst:

Die Faxnummer der ausstellenden Behörde finden Sie direkt auf dem Bußgeldbescheid, meistens im Briefkopf oder in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Dokuments.

Was muss der Bußgeld-Widerspruch enthalten?

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss keine aufwendige juristische Begründung enthalten. Es reicht zunächst, den Einspruch formell zu erklären. Das Gericht oder die Behörde wird dann die Akte anfordern und Ihnen Gelegenheit geben, sich zu äußern. Ihr Einspruchsschreiben sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. Vollständiger Name und Adresse des Betroffenen
  2. Aktenzeichen des Bußgeldbescheids (steht oben auf dem Bescheid)
  3. Datum des Bescheids
  4. Klare Erklärung: „Ich lege gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum], Az. [Aktenzeichen], Einspruch ein."
  5. Unterschrift (eigenhändig oder eingescannt)

Keine Begründung nötig: Sie müssen Ihren Einspruch zunächst nicht begründen. Die bloße Erklärung des Einspruchs reicht aus, um die Frist zu wahren. Begründungen können Sie nachreichen.

Schritt für Schritt: Bußgeld-Widerspruch per Fax

  1. Faxnummer der Behörde ermitteln: Schauen Sie auf den Bußgeldbescheid – die Faxnummer steht im Briefkopf oder in der Rechtsbehelfsbelehrung.
  2. Einspruchsschreiben erstellen: Verfassen Sie ein kurzes Schreiben mit den oben genannten Pflichtangaben. Als PDF speichern.
  3. PDF bei SofortFax hochladen: Auf sofortfax.de hochladen, Faxnummer eingeben.
  4. Fax absenden und Sendebericht sichern: Sie erhalten den Sendebericht per E-Mail. Drucken oder speichern Sie ihn zusammen mit Ihrer Kopie des Einspruchsschreibens.
EinspruchswegFristnachweisEmpfehlung
FaxSendebericht mit UhrzeitIdeal bei kurzer Restfrist
EinschreibenAufgabebeleg der PostGut bei mehr als 3 Tagen
Persönliche AbgabeEingangsstempelSicher, aber aufwendig
E-MailKein verlässlicher NachweisNicht empfohlen

Häufige Fragen zum Bußgeld-Widerspruch per Fax

Gilt der Sendebericht als rechtsgültiger Nachweis?

Ja. Gerichte und Behörden akzeptieren den Fax-Sendebericht als Nachweis der Übermittlung. Er belegt Datum, Uhrzeit und Empfängernummer. Wichtig: Der Bericht muss „OK" oder eine ähnliche Empfangsbestätigung zeigen – ein fehlgeschlagenes Fax reicht nicht aus.

Was passiert nach dem Einspruch?

Die Behörde prüft den Vorwurf erneut. Sie kann den Bescheid aufheben, abändern oder die Sache an die Staatsanwaltschaft abgeben, die dann Anklage erheben kann. In vielen Fällen wird der Bescheid bei einem gut begründeten Einspruch jedoch reduziert oder fallen gelassen.

Lohnt sich der Einspruch immer?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Punkten in Flensburg oder einem drohenden Fahrverbot ist ein Einspruch fast immer prüfenswert. Für eine rechtliche Einschätzung empfiehlt sich eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Bußgeld-Widerspruch in Österreich – +43

In Österreich werden Verwaltungsstrafen (das österreichische Äquivalent des Bußgelds) von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH) oder der Landespolizeidirektion verhängt. Der Einspruch (in Österreich: „Beschwerde") kann ebenfalls per Fax eingebracht werden:

  • Bezirkshauptmannschaft (BH): Faxnummer im Bescheid oder auf der Landeswebsite
  • Landespolizeidirektion Wien: Fax +43 1 31310-80000
  • Landesverwaltungsgericht: Bei Beschwerde in zweiter Instanz

Die Beschwerdefrist in Österreich beträgt 4 Wochen ab Zustellung. SofortFax sendet auch nach Österreich (+43).

Bußgeld-Widerspruch jetzt per Fax einlegen

Einspruchsschreiben als PDF hochladen, Behörden-Faxnummer eingeben – fertig.
Sendebericht als fristgerechter Nachweis inklusive.

Jetzt Fax senden →

Ab 2,49 € · Sendebericht per E-Mail · DSGVO-konform

Fazit

Der Bußgeld-Widerspruch per Fax ist die schnellste und rechtlich sicherste Methode, wenn die 14-tägige Einspruchsfrist knapp wird. Mit SofortFax gelingt das ohne eigenes Faxgerät – Sie erhalten den Sendebericht als Nachweis direkt per E-Mail. Das gilt für Bußgeldbehörden in ganz Deutschland sowie für österreichische Bezirkshauptmannschaften mit +43-Nummern. Wer seinen Bußgeldbescheid anfechten möchte, sollte nicht zögern: Jeder Tag zählt.